GEFMA 812: Gliederungsstruktur für FM-Kosten im Gesundheitswesen
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GEFMA 812 Kostenstruktur im Gesundheitswesen
GEFMA 812 definiert eine strukturierte Gliederung von Facility-Management-Kosten im Gesundheitswesen mit Fokus auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinie ermöglicht eine verursachungsgerechte Zuordnung von Kosten und Flächen sowie eine transparente Darstellung von Infrastrukturleistungen. Sie schafft die Grundlage für Benchmarking, Kostenvergleich und eine fundierte Steuerung von FM-Leistungen im medizinischen Umfeld.
Systematische Kostenstrukturierung für Facility Management im Gesundheitswesen gemäß GEFMA 812
- Zielsetzung, Nutzen und adressierte Anwendungsfälle
- Geltungsbereich und Abgrenzungen im Gesundheitswesen
- Normative Einordnung und Schnittstellen zu Regelwerken
- Begriffe, Abkürzungen und Bezugsgrößen
- Grundprinzipien der Kostengliederung und Zuordnung
- Flächen‑ und Raumstruktur als Kostenträgerbasis
- Raumcluster‑Systematik nach GEFMA 812
- Kostenerfassung und Kostenzuordnung im Sinne der GEFMA 812
- DRG‑/InEK‑orientierte Auswertung und Nachweisführung
- Kennzahlenlogik, Benchmarkingfähigkeit und Interpretationsregeln
- Integration in den formalen FM‑Prozess
- Anhänge und Arbeitshilfen
Zielbild der Richtlinie
Die GEFMA 812 verfolgt das Ziel, alle FM‑Aufwendungen und Flächen im Krankenhausbetrieb transparent und einheitlich zu strukturieren. Sie betrachtet die FM‑Leistungen aus der Perspektive des Kerngeschäfts und ermöglicht die Auswertung von Kosten‑/Flächen‑Verhältnissen sowie die Vergleichbarkeit zwischen Einrichtungen. Der Fokus liegt auf der Nutzungsphase der Immobilien; investive Maßnahmen werden nicht betrachtet.
Nutzen für Betreiber und Controlling
Mit der Richtlinie erhalten Betreiber und Controlling‑Abteilungen eine belastbare Datengrundlage, um fallbezogene FM‑Kostenanteile ableiten zu können. Die Pressenotiz betont, dass die Kosten der nicht medizinischen Infrastruktur etwa 20–30 % der Gesamtkosten eines Krankenhauses ausmachen. Die Anwendung der Richtlinie fördert daher die Einsicht in das Verhältnis von Kernprozessen zu facilitären Unterstützungsprozessen und hilft, Steuerungshebel wie Flächenproduktivität und Kostentreiber je Funktionsbereich zu identifizieren. Für das Benchmarking liefert die GEFMA 812 zwar die Struktur, jedoch keine Zielwerte.
Benchmarking‑Rahmen
Die GEFMA 812 unterscheidet klar zwischen der Systematik der Kostengliederung und der Festlegung von Zielwerten. Während sie die Struktur bereitstellt, sollen Benchmarks erst aus einheitlich erhobenen Vergleichsdaten entwickelt werden. Dies vermeidet Fehlinterpretationen durch hochaggregierte Kennzahlen (Simpson‑Paradoxon) und erlaubt die Ermittlung sachgerechter Benchmarks, wie in wissenschaftlichen Studien zum Immobilienbenchmarking betont wird.
Objekttypen und Organisationsformen
Die Richtlinie gilt für Krankenhäuser, klinische Versorgungsbereiche, Pflegeeinrichtungen sowie für sonstige Gesundheitseinrichtungen mit vergleichbaren Infrastruktur‑ und Bewirtschaftungslogiken. Sie berücksichtigt Besonderheiten der Bewirtschaftung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Marktentwicklung und Abrechnungspraxis im Gesundheitswesen.
Lebenszyklusbezug / Finanzierungslogik
Die GEFMA 812 konzentriert sich auf die Betriebs‑ und Nutzungsphase der Immobilien. Sie berücksichtigt damit die duale Finanzierungsstruktur im Gesundheitswesen, indem sie laufende Bewirtschaftungskosten von investiven Maßnahmen abgrenzt.
Systemgrenzen in der Kostenabgrenzung
Die Richtlinie legt fest, welche FM‑Aufwendungen DRG‑relevant sind und daher fallbezogen erfasst werden müssen. Andere Kostenarten werden im erweiterten Benchmarking‑Kontext berücksichtigt. Die DIN‑Media‑Zusammenfassung weist darauf hin, dass sämtliche FM‑Aufwendungen und Flächen zu erfassen sind, auch wenn einige Kostenbestandteile im Sinne der DRG‑Kalkulation nicht-medizinische Infrastruktur-Kosten darstellen.
Bezug zur GEFMA 200
Die GEFMA 812 ist eine branchenspezifische Ergänzung zur allgemeinen Kostengliederungsstruktur GEFMA 200. Sie konkretisiert die Kostenarten für das Gesundheitswesen und schafft Anschlussfähigkeit an die dort verwendeten Kategorien.
Bezug zu DRG / InEK‑Methodik
Die Richtlinie stellt sicher, dass die FM‑Kosten DRG‑gerecht abgebildet werden können. Sie orientiert sich an den Vorgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für die Kalkulation von Fallkosten im Rahmen des G‑DRG‑Systems. Dadurch wird die Ermittlung fallbezogener FM‑Kostenanteile möglich.
Abgrenzung zu weiteren GEFMA‑Richtlinien
Die GEFMA 812 liefert die Gliederungsstruktur für FM‑Kosten im Gesundheitswesen. Steuerungs‑ und Planungsfragen sowie die Entwicklung von Steuerungswerkzeugen werden in der nachfolgenden Richtlinie GEFMA 813 („Steuerung und Planung von DRG‑gerechten FM‑Kosten“) behandelt.
Begriffsrahmen der Richtlinie
Die Richtlinie definiert FM‑Aufwendungen als alle Kosten, die zur Verwaltung und Bewirtschaftung der nicht medizinischen Infrastruktur eines Krankenhauses erforderlich sind. Dazu zählen Betriebskosten, Instandhaltung, Reinigung, Ver‑ und Entsorgung sowie infrastrukturelle Dienstleistungen. Medizinische Kernkosten (z. B. ärztliche Leistungen, Pflegekosten) gehören nicht dazu.
Flächen‑ und Raumbezugsgrößen
Für die Berechnung von Kennzahlen werden Flächen nach DIN 277 herangezogen. Die Richtlinie verlangt mindestens die Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) und Nutzfläche (NF) je Raum bzw. Funktionsbereich. Diese Flächenwerte werden als Bezugsgrößen verwendet, um die FM‑Kosten pro Quadratmeter zu berechnen und die Flächenproduktivität zu vergleichen.
Datenobjekte - Für die Kostenzuordnung werden folgende Datenobjekte definiert:
Raum: eindeutige Raumnummer/ID, Nutzung, Zuordnung zur Organisationseinheit, Flächenwerte, Raumcluster‑Code.
Funktionsbereich / Cluster: Zusammenfassung gleichartiger Räume mit vergleichbarer Beanspruchung (siehe Abschnitt 7).
Kostenstelle / Kostenträger: organisatorische Einheit, der die Kosten zugeordnet werden (z. B. Station, OP‑Bereich).
Abrechnungsperiode: Zeitbezogene Zuordnung der Kosten (z. B. Monats‑ oder Jahreswerte).
Verursachungsgerechte Zuordnung
Die FM‑Leistungen und ‑Kosten sind so zu strukturieren, dass sie den betrieblichen Funktionsbereichen und einzelnen Räumen verursachungsgerecht zugewiesen werden können. Die Presseinformation unterstreicht, dass die Richtlinie eine „verursachergerechte Zuordnung von Facility‑Management‑Leistungen“ ermöglicht und damit spezifische Bewirtschaftungskosten für jeden Raum sichtbar macht.
Vollständigkeit und Vergleichbarkeit
Die Richtlinie fordert die Erfassung aller FM‑Aufwendungen und Flächen zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit. Die DIN‑Media‑Seite weist darauf hin, dass die Daten auf Raum‑Vollkosten bezogen sein müssen, damit sie für Benchmark‑Vergleiche herangezogen werden können. Die Auswertung der Rohdaten soll dabei helfen, Kosten‑/Flächen‑Relationen zu plausibilisieren und die produktiven Flächenanteile zu bestimmen.
Raumstammdatenmodell
Ein belastbares Raumstammdatenmodell ist Voraussetzung für die Kostenzuordnung. Es umfasst mindestens die Raumnummer oder eine eindeutige Raum‑ID, die Beschreibung der Nutzung (Funktionsart), die Zuordnung zur Organisationseinheit und die Fläche (BGF/NF). Zusätzlich wird pro Raum der Cluster‑Code aus der GEFMA 812 hinterlegt.
Qualitätssicherung der Flächendaten
Die Flächendaten müssen aktuell, nachvollziehbar und revisionsfähig sein. Umbauten, Nutzungsänderungen oder temporäre Nutzungen sind zu dokumentieren. Die Verbindung zu CAD/BIM‑Modellen, CAFM‑Systemen und Flächenmanagement ist sicherzustellen, damit Flächenänderungen in die Kostenzuordnung einfließen.
Schnittstellen in der FM‑IT‑Landschaft
CAFM‑Systeme / BIM / CAD liefern die Raum‑ und Flächeninformationen.
Finanz‑ und ERP‑Systeme liefern die Kostenbuchungen nach Kostenarten und Kostenstellen.
Controlling‑Systeme konsolidieren Kosten und Flächen, erzeugen die Kennzahlen und stellen Auswertungen bereit.
Zweck der Clusterbildung
Krankenhäuser besitzen eine hohe Heterogenität bei Flächen und Funktionsbereichen. Um Vergleichbarkeit zu schaffen, definiert die GEFMA 812 elf Raumcluster mit ähnlichem Inanspruchnahmegrad. Dies ermöglicht, heterogene Flächen gruppiert zu betrachten und clusterspezifische Kosten und Benchmarks zu analysieren. Die Richtlinie stellt lediglich die Systematik bereit und enthält selbst keine Benchmarks.
Clusterkatalog (Raumcluster‑Codes)
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Raumcluster gemäß GEFMA 812. Sie fasst typische Beispiele aus dem Krankenhauskontext zusammen.
Raumcluster‑Codes
| Code | Bezeichnung des Clusters | Typische Beispiele im Krankenhaus |
|---|---|---|
| RC1 | Bettenstation | Patientenzimmer und Stationsnebenräume |
| RC2 | Intensivtherapeutische Räume | ICU/IMC Bereiche |
| RC3 | Operationsräume | OP Säle und OP nahe Bereiche |
| RC4 | Kreißsaal | Geburtshilferäume |
| RC5 | Therapeutische Räume | Allgemeine Diagnostik und Therapieräume |
| RC6 | Bäder / physikalische Therapie | Hydro und Physiotherapiebereiche |
| RC7 | Büroräume und einfache therapeutische Räume | Verwaltung, Büros und einfache Behandlungsräume |
| RC8 | Nicht medizinische Räume mit hohem technischem Anspruch | Räume der Infrastruktur mit hoher technischer Ausstattung |
| RC9 | Allgemeine Verkehrsflächen | Flure, Treppenhäuser, Erschließungsflächen |
| RC10 | Technikräume und Werkstätten | Technische Zentren, Werkstätten |
| RCzus | Zusätzliche Flächen (Subcluster) | Labor (RC0A), Wäscherei (RC0B), Küche (RC0C), Speisesaal (RC0D), Apotheke (RC0E), Sterilisation (RC0F), Lager (RC0G), Bibliothek (RC0H), Archive (RC0J) |
Zuordnungsregeln
Für Räume mit Mehrfachnutzung oder Mischbereichen sind Leitlogiken zu definieren. Die Primärnutzung bestimmt das Cluster. Nebenflächen mit infrastruktureller Nutzung (z. B. Technikflächen in einer Bettenstation) werden entsprechend dem dominanten Zweck zugeordnet. Zusätzliche Flächen (RCzus) werden nur dann einzeln ausgewertet, wenn sie wesentliche Kostentreiber sind; ansonsten werden sie aggregiert. Jede Zuordnung ist zu dokumentieren, um die Vergleichbarkeit trotz organisatorischer Unterschiede sicherzustellen.
Kostenobjekte und Aggregationsebenen
Standort / Gebäude: Gesamtkosten pro Krankenhausstandort oder Gebäude.
Organisationseinheit: z. B. Station, OP‑Bereich, Klinikverwaltung.
Raumcluster: Aggregation der Kosten je Cluster gemäß GEFMA 812.
Raum: optional, wenn eine Raum‑Vollkostenperspektive benötigt wird.
Abbildung der FM‑Leistungen als Kostenstruktur
Die FM‑Aufwendungen werden in der Nutzungsphase strukturiert. Dies umfasst Kostenarten wie Reinigung, Instandhaltung, Energie, Entsorgung, Sicherheit und Verwaltung. Die Richtlinie verlangt eine einheitliche Gliederung aller FM‑Aufwendungen und eine Zuordnung zu Kostenstellen und Raumclustern. Die GEFMA‑Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass aus den Raum‑Vollkosten pro Cluster Vollkosten‑Kennzahlen (FMK) je Quadratmeter abgeleitet werden können.
Direkte vs. indirekte Kosten
Direkte Kosten: Können unmittelbar einem Raum oder Cluster zugeordnet werden (z. B. Reinigungskosten für einen OP‑Saals, technische Wartung in einem Technikraum).
Indirekte Kosten: Können nur über Umlageschlüssel verteilt werden, z. B. zentrale Betriebsführung, Verwaltung oder Ver‑ und Entsorgung. In der Praxis wird zwischen „produktiven“ Räumen (direkte Nutzung durch Patienten) und „nicht produktiven“ Räumen (Unterstützungs‑ und Nebenflächen) unterschieden; letztere werden den produktiven Räumen mittels Umlageschlüssel zugerechnet.
Umlage‑ und Verteilungsschlüssel
Die Richtlinie erlaubt verschiedene Schlüssel (Fläche, Nutzungsgrad, Leistungsmenge). Die angewendeten Schlüssel müssen dokumentiert, plausibel und für Benchmarking kompatibel sein. In psychiatrischen Kliniken wird z. B. die mittlere Verweildauer eines Patienten und die typische Flächennutzungszeit für therapeutische Räume als Verteiler herangezogen.
Abgrenzung zu nicht‑FM‑Kosten
Kosten, die nicht zur Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien gehören – etwa medizinische Leistungen, Pflege, Medizintechnik oder klinische Verbrauchsmaterialien – sind eindeutig zu separieren. In der DRG‑Kalkulation werden sie unter den medizinischen Kernkosten geführt, während die FM‑Kosten nur den infrastrukturellen Anteil abbilden.
Mindest‑Datenmodell für die Umsetzung
| Datenkategorie | Pflichtfelder (Minimum) | Zweck innerhalb der GEFMA 812 |
|---|---|---|
| Kostenbuchung | Periode, Betrag, Kostenstelle, Kostenart, Leistung/Vertrag, Kennzeichnung „DRG relevant“ (Ja/Nein) | Revisionsfeste Erfassung und DRG Filterung der FM Kosten |
| Raum/Fläche | Raum ID, Flächenwerte (BGF/NF), Organisationseinheit, Raumcluster Code | Grundlage für clusterbasierte Kennzahlen und Raum Vollkosten |
| Zuordnung / Schlüssel | Dokumentation der Zuordnungslogik, verwendete Verteilungsschlüssel, Verweis auf Unterlagen | Sicherstellung der Vergleichbarkeit und Auditierbarkeit der Kostenzuordnung |
Ziel der DRG‑gerechten Abbildung
Die FM‑Kostenzuordnung orientiert sich an den Anforderungen des InEK und des G‑DRG‑Systems. Ziel ist die Ermittlung fallbezogener FM‑Kostenanteile für medizinische Leistungen. Der Aufbau einer kostenstellen‑ und clusterbasierten Struktur schafft die Grundlage für diese Berechnungen.
Raumbezogene Kostentransparenz
Durch die verursachungsgerechte Zuordnung werden spezifische Bewirtschaftungskosten je Raum/Cluster sichtbar. Dies ermöglicht Steuerungsinformationen für erlösstarke Bereiche wie Operationssäle, Intensivtherapie oder Laborflächen und erlaubt differenzierte Analysen der Kostenstruktur.
Schnittstelle zum Medizincontrolling
Damit FM‑Kosten in die Kerngeschäftskalkulation einfließen können, müssen die Datenlieferungen zwischen FM und Medizincontrolling konsistent sein. Abrechnungsperioden, Kostentypen, Raumbezug und Dokumentation müssen abgestimmt werden. Nur so können die FM‑Kosten korrekt den DRGs zugeordnet werden und als Nachweis gegenüber Kostenträgern dienen.
Die Richtlinie definiert Kennzahlen zur Bewertung der FM‑Aufwendungen:
Kosten je Fläche (€/m²) für jedes Raumcluster;
Kosten‑ und Flächenverteilungen zur Analyse von Strukturunterschieden;
Anteil produktiver Flächen an der Gesamtfläche;
Kosten je Nutzungszeit (z. B. €/m²·Stunde) für ausgewählte Räume, insbesondere in therapeutischen Bereichen.
Die Auswertung der Rohdaten dient der Plausibilisierung dieser Kennzahlen und der Identifikation von Auffälligkeiten in Kosten‑/Flächen‑Relationen.
Vergleichbarkeit zwischen Häusern
Damit die Kennzahlen zwischen verschiedenen Krankenhäusern vergleichbar sind, fordert die Richtlinie vollständige und einheitliche Erhebung der Kosten und Flächen. Die Raumcluster‑Systematik muss konsequent angewendet werden, und die Zuordnungsregeln sind zu dokumentieren. Die GEFMA‑Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass ein Benchmark‑Vergleich von Kliniken möglich ist, wenn die Daten einheitlich erhoben werden.
Explizite Begrenzung
Die GEFMA 812 stellt nur die Systematik bereit. Sie enthält keine normativen Benchmarks oder Zielwerte. Benchmarks entstehen erst aus konsistent erhobenen Vergleichsdaten. Nutzer der Richtlinie müssen deshalb sorgfältig darauf achten, dass hochaggregierte Kennzahlen zu Fehlinterpretationen führen können (Simpson‑Paradoxon).
Prozessverankerung - Die GEFMA 812 ist in die Prozesse des Krankenhaus‑Facility‑Managements einzubinden:
Budgetierung: Planung der FM‑Kosten pro Raumcluster für die kommende Periode.
Periodenabschluss: buchhalterische Erfassung der tatsächlichen Kosten und Abgleich mit dem Budget.
Leistungscontrolling: Analyse von Soll‑Ist‑Abweichungen, Kosten‑/Flächen‑Kennzahlen und Produktivitätsindikatoren.
Flächenmanagement: Konsolidierung der Raumdaten, Aktualisierung bei Umbauten, Abgleich mit CAD/BIM.
Investitionsabgrenzung: Trennung von CAPEX (Investitionen) und OPEX (laufende Bewirtschaftung), um die duale Finanzierungslogik zu respektieren.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Betreiber / FM‑Leitung: Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Richtlinie, Festlegung der Zuordnungslogik.
Kaufmännisches Controlling: Konsolidierung der Kosten und Flächen, Erstellung der Kennzahlen und Reports.
Medizincontrolling: Integration der FM‑Kosten in die DRG‑Kalkulation, Abstimmung der Daten und Perioden.
IT/CAFM: Betrieb der CAFM‑, BIM‑ und ERP‑Systeme, Pflege der Stammdaten.
Dienstleister: Erfassung ihrer Leistungen und Kosten nach den Vorgaben der GEFMA 812.
Audit‑ und Compliancefähigkeit
Die Richtlinie verlangt eine durchgängige Nachweiskette von der Kostenbuchung über den Zuordnungsschlüssel bis zur abgeleiteten Kennzahl. Versionierung der Raumcluster‑Zuordnung und revisionssichere Dokumentation sind erforderlich, um die Audit‑ und Compliance‑Anforderungen zu erfüllen.
Prozessschema zur Umsetzung
| Schritt | Inhalt | Ergebnisartefakt |
|---|---|---|
| 1 | Scope festlegen: Festlegung der betrachteten Objekte (Standorte, Gebäude), Perioden und DRG Relevanzrahmen. | Erhebungsrahmen / Abgrenzungsdokument |
| 2 | Raumdaten konsolidieren: Zusammenführung und Plausibilisierung der Raumstammdaten, Cluster Zuweisung. | Raumstamm inkl. Cluster Code |
| 3 | Kostenarten/-stellen mappen: Abgleich mit GEFMA 200; Zuordnung von Konten zu FM Leistungen und Clustern. | Konten /Kostenstellenmapping |
| 4 | Zuordnungslogik anwenden: Entscheidung über direkte Zuordnung oder Umlage, Anwendung der Verteilungsschlüssel. | Umlageschema + Dokumentation |
| 5 | Auswertung erzeugen: Berechnung der Clusterkennzahlen, Kosten /Flächen Verteilungen, Plausibilisierung. | Reporting Set (intern/extern) |
| 6 | Governance etablieren: Regelbetrieb mit Change Log, Freigaberegeln und regelmäßiger Aktualisierung. | Betriebsdokumentation inkl. Change Log |
Clusterkatalog mit Zuordnungshinweisen
Der vollständige Clusterkatalog (RC1–RC10, RCzus) enthält detaillierte Zuordnungshinweise sowie die Beschreibung der Subcluster des RCzus. Diese Arbeitshilfe unterstützt die Raumzuordnung und gewährleistet die einheitliche Anwendung.
Mappingtabellen
Tabellen, die Kostenarten/Konten, FM‑Leistungen, Raumcluster und die Kennzeichnung „DRG‑relevant“ miteinander verknüpfen, erleichtern die Kostenzuordnung. Sie sollten institutionenspezifisch angepasst und gepflegt werden.
