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VDI 6022 Raumlufttechnik, Raumluftqualität

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VDI 6022 Raumlufttechnik Hygieneanforderungen für raumlufttechnische Anlagen

VDI 6022 als FM-Leitlinie für hygienegerechte Raumlufttechnik und Innenraumluftqualität

Die VDI 6022 definiert den Stand der Technik für die Hygiene von RLT-Anlagen und -Geräten. Sie verfolgt das Ziel, eine gesundheitlich einwandfreie Raumluft sicherzustellen und die Zuluftqualität über den gesamten Anlagen-Lebenszyklus nicht zu verschlechtern. Damit ergänzt VDI 6022 die abstrakten Betreiberpflichten aus dem Arbeitsschutz (z.B. ArbSchG, ArbStättV) um konkrete Vorgaben zum hygienischen Betrieb von Lüftungsanlagen. Für Betreiber und FM bietet die Richtlinie einen verbindlichen Referenzrahmen, um Hygieneanforderungen systematisch in Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung zu integrieren. Betreiber müssen demnach nachweisen, dass ihre Lüftungsanlagen hygienisch instandgehalten sind – dokumentiert z. B. im Betreiberhandbuch.

VDI 6022: FM-Leitlinie für Raumluft-Hygiene

Geltungsbereich der Richtlinie für raumlufttechnische Anlagen und Geräte

VDI 6022 bezieht sich auf raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) aller Größen, von kompakten Wohnraumlüftungen bis zu großen zentralen Lüftungsanlagen in Gewerbe- und öffentlich genutzten Gebäuden. Sie gilt für Räume, in denen sich Personen regelmäßig länger als zwei Stunden am Stück oder an mehr als 30 Tagen pro Jahr aufhalten. Erfasst sind alle Systeme und Geräte, die die Zuluft beeinflussen (auch dezentrale Geräte wie Rückkühlwerke) sowie Abluftanlagen, soweit Umluft in die Zuluft gelangt. Bekannte Anwendungsbereiche sind z.B. Büros, Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Alten- und Seniorenheime, Schulen, Kindertagesstätten, öffentlich zugängliche Sport- und Kulturstätten sowie Wohngebäude. Selbst dezentrale Wohnraumlüftungen unterliegen den Hygieneanforderungen der VDI 6022 (mit Bestandschutzregelung für Altanlagen).

Abgrenzung zu anderen technischen Regelwerken und nutzungsspezifischen Anforderungen

VDI 6022 ergänzt andere technische Regelwerke um den Hygieneaspekt. Sie bildet eine Hygienerichtlinie für RLT, während Normen wie die DIN 1946-6 sich allgemein mit Lüftungssystemen beschäftigen. VDI 6022 greift daher etwa auch Teile von DIN EN 13779 (Raumluftqualität) oder DIN 1946-4 (Krankenhäuser) auf, geht aber speziell auf Hygienevorgaben ein. Ausgenommen sind Bereiche, deren Luftqualität durch besondere Prozesse bestimmt wird (z.B. Hallen- oder Laborräume mit Emissionen, Großküchen, Schwimmbäder). In solchen Fällen gelten zusätzliche, nutzungsspezifische Regelungen (z.B. VDI 2052 für Küchenabluft). Die VDI 6022 legt in jedem Fall fest, dass die Lüftung selbst keine hygienische Belastung erzeugen darf (z. B. Legionellen, Schimmel) – branchenspezifische Vorschriften können weiterführende Anforderungen enthalten.

Relevanz des Anwendungsbereichs für Betreiber- und FM-Verantwortung

Der Anwendungsbereich der VDI 6022 bestimmt, wer das Regelwerk anwenden muss und für welche Anlagen es gilt. Für Betreiber bedeutet dies, dass alle Lüftungssysteme in den genannten Gebäuden regelmäßig auf Hygiene geprüft und instand gehalten werden müssen. Damit hilft VDI 6022, die gesetzlichen Betreiberpflichten (z.B. nach ArbSchG § 3, 4) konkret zu erfüllen. Für das FM bedeutet dies: Hygieneanforderungen sind in die Betriebsorganisation und Dokumentation einzubinden. So sollten z.B. Betreiberhandbuch und Wartungsplan Hygienestandards aus VDI 6022 enthalten. Die Richtlinie dient damit als verbindlicher Leitfaden, um Betreiberverantwortung nachvollziehbar zu erfüllen und Hygieneprüfungen planbar zu machen.

Struktur und Funktion normativer Verweise innerhalb der VDI 6022

Die VDI 6022-Blätter verweisen auf zahlreiche weitere Normen und Regelwerke (z.B. DIN- und EN-Normen zu Lüftung, Wasserhygiene, Messtechnik). Diese normativen Verweise verankern den hygienischen Mindeststandard: Sie bestimmen etwa, nach welchen Verfahren Keimzählungen erfolgen oder welche Grenzwerte gelten. VDI 6022 selbst ist als technische Regel zu verstehen, die „Stand der Technik“ verkörpert.

In der Praxis dienen verschiedene Regelwerksebenen dem Facility Management jeweils anders:

  • Norm/Richtlinie (extern): Legt technische Mindestanforderungen (Stand der Technik) fest. Typische Anwendung: Aufnahme in das Betreiberhandbuch bzw. in projektspezifische Spezifikationen. (Beispiel: Anforderung an Filterleistungen, Hygieneklassen nach DIN/EN.)

  • Interne Regelung: Site-spezifische Umsetzung der Vorgaben. Typische Anwendung: Arbeitsanweisungen oder FM-Standards für Reinigung und Wartung. (Beispiel: Betriebsinterne Kontrollpläne, Reinigungsanweisungen.)

  • Vertrag/SLA: Vereinbart konkrete Leistungsverpflichtungen mit Dienstleistern. Typische Anwendung: Wartungsvertrag oder SLA mit Inspektions- und Reinigungsintervallen.

Normative Referenzen geben so jeweils technische und rechtliche Leitlinien vor, interne Regelungen operationalisieren sie und Verträge stellen die konkrete Umsetzung sicher.

In dieser Richtlinie und der FM-Dokumentation werden u. a. folgende Begriffe abgekürzt:

  • VDI: Verein Deutscher Ingenieure

  • RLT: Raumlufttechnische Anlage

  • FM: Facility Management

  • DIN: Deutsche Industrienorm (bzw. nationaler Teil einer Norm)

  • EN: Europäische Norm

  • BGM: Betriebliches Gesundheitsmanagement (im Kontext Arbeitsstättenverordnung)

Diese Abkürzungen sollten in allen FM-Dokumenten (Planungsunterlagen, Wartungshandbücher, Checklisten etc.) konsistent verwendet werden.

Aufgaben und Zielgrößen der Raumlufttechnik aus hygienischer Sicht

Ziel der Raumlufttechnik ist es, dem Nutzer eine gesunde Innenraumluft zu liefern. Aus hygienischer Sicht bedeutet das vor allem, Kontaminationen durch die Lüftungsanlage zu vermeiden: Die Zuluft soll mindestens so sauber sein wie die Außenluft. Hierzu zählen das Filtern von Partikeln, das Abweisen von Schadstoffen und die Vermeidung von Keimbelastung (z.B. durch Legionellen). Weitere Zielgrößen sind das Verhindern von Biofilmbildung an Befeuchtern und das schnelle Erkennen von Hygienemängeln (z.B. bei sichtbarer Verschmutzung oder modrigem Geruch). Insgesamt gilt: Eine fachgerecht geplante, installierte und betriebene RLT-Anlage darf die Raumluft selbst nicht negativ beeinflussen.

Grundanforderungen an Sauberkeit und hygienische Ausführung

Bei Planung und Aufbau müssen nur saubere, hygienisch geeignete Komponenten verwendet werden. Das heißt: Kanäle und Geräte sollen glatte, abriebfeste Oberflächen haben, in denen sich kaum Schmutz halten kann. Verbindungsstellen, Falze oder Befestigungen müssen so ausgeführt sein, dass sie keine Schmutznischen bilden – im Zweifelsfall müssen sie leicht reinigbar sein. Die Materialien (Metalle, Kunststoffe, Dichtungen) müssen für den RLT-Einsatz zugelassen, korrosions- und schimmelresistent sein. Bereits während der Installation ist dafür zu sorgen, dass Kanäle, Filter und Befeuchter sauber bleiben (z.B. Abdeckung bei Unterbrechungen).

Verständnis der Zuluftqualität als hygienischer Maßstab

Der zentrale Hygienemaßstab ist die Zuluftqualität. VDI 6022 legt fest, dass die in Räume abgegebene Luft nicht schlechter sein darf als die angesaugte Außenluft. Anders ausgedrückt: Die Lüftungsanlage darf die Luftqualität nicht verschlechtern. Ein direkter Hygieneschaden durch die Anlage liegt vor, wenn sie Keime, Schimmel oder Schadstoffe in die Zuluft einbringt. FM-Maßnahmen müssen also sicherstellen, dass Filter, Luftbefeuchter und andere Bauteile so betrieben werden, dass die Raumluft mindestens den Außenluftstandards entspricht (z.B. gleiche oder niedrigere Partikelzahlen).

Vergleichsluft als Referenzgröße für hygienische Bewertungen

Die Außenluft dient in VDI 6022 als Referenz. In Hygienekontrollen wird häufig geprüft, dass die Zuluftparameter (z.B. mikrobiologische Belastung, Feinstaub) nicht über den Werten der gleichzeitig gemessenen Außenluft liegen. Ist die Außenluft bereits stärker belastet (z.B. durch Industrieemissionen oder Pollen), muss dies vom Betreiber erkannt und ggf. abhilfe geschaffen werden (z.B. höhere Filtereffizienz). Formal lässt die Norm nur zu, dass die Anlage „keine zusätzliche Belastung“ schafft. In der Praxis muss das Facility Management daher auch die Luftqualität außerhalb des Gebäudes beobachten und dokumentieren, um diesen Vergleich zu ziehen.

Qualifikation und Schulung von Personal im Betrieb und in der Instandhaltung

Alle Personen, die mit RLT-Anlagen arbeiten (Wartung, Instandhaltung, Reinigung, Inspektion), benötigen eine fachgerechte Hygieneschulung. Nach VDI 6022 (Blatt 2) sind Mindestqualifikationen definiert: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen von Mitarbeitern mit Schulung der Kategorie B durchgeführt werden, während Hygieneinspektionen nur durch Fachkräfte mit Kategorie A vorgenommen werden. FM-Betriebsleiter müssen sicherstellen, dass Technikpersonal diese Schulungen (vom VDI oder akkreditierten Stellen) absolviert und regelmäßig aufgefrischt. Die erworbenen Qualifikationen sind zu dokumentieren (z.B. in Personalakten).

Umgang mit bestehenden RLT-Anlagen im Gebäudebestand

Für bereits vorhandene Anlagen gilt meist Bestandsschutz: Wenn eine Anlage vor Einführung der VDI 6022 errichtet wurde, muss sie nicht zwangsläufig nachgerüstet werden, solange sie keine hygienischen Mängel aufweist. Anders ist dies bei Umbauten oder nachgewiesenen Problemen: Defekte oder kontaminierte Komponenten (z.B. stark verschmutzte Kühlregister) sollten saniert werden. Das FM-Team sollte für Altanlagen dokumentieren, in welchem Umfang sie den heutigen Vorgaben bereits entsprechen und wo Nachbesserungen nötig sind. Gegebenenfalls ist eine Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) für die Raumluft anzulegen, die bestehende Risiken analysiert und konkrete Maßnahmen vorschlägt.

Im FM lässt sich die Hygieneaufgabe folgendermaßen aufteilen:

  • Betreiber (Eigentümer): Trägt die Gesamtverantwortung für die Luftqualität und Hygiene der Anlagen. Er gibt das Betreiberhandbuch heraus (Anlagenbeschreibung, Hygieneplan) und dokumentiert Inspektionsergebnisse sowie Sanierungsmaßnahmen.

  • FM-Betrieb (Betreiberorganisation): Organisiert und überwacht den laufenden Betrieb. Legt Wartungs- und Reinigungsintervalle fest, führt operative Kontrollen (z.B. Filterüberwachung) durch und pflegt den Wartungsplan bzw. das CAFM mit allen Hygiene-Anforderungen.

  • Dienstleister (Wartung/Reinigung): Führen die Wartungs- und Reinigungsarbeiten aus. Sie dokumentieren ihre Tätigkeiten in Serviceprotokollen und weisen durch Zertifikate nach, dass sie nach VDI 6022 geschult sind.

  • Prüfer (zertifizierter Inspektor): Nehmen die offiziellen Hygieneinspektionen ab. Sie erstellen Prüfberichte, in denen Ergebnisse und eventuelle Mängel detailliert festgehalten werden. Diese Berichte sind wichtige Nachweise der FM-Dokumentation.

Hygienische Grundprinzipien bei Planung und Auslegung

Bereits in der Planungsphase sind Hygieneprinzipien zu berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise, Kanäle so zu führen, dass keine Schmutznischen entstehen (z.B. Selbstentleerung von Dachlüftern, Vermeidung unnötiger Toträume). Die Anordnung soll strukturiert erfolgen – keine zu langen Leitungswege oder ungünstige Querschnittsänderungen, die Ablagerungen begünstigen. Bauteile (Brandschutzklappen, Abschottungen) sind so auszulegen, dass sie leicht zu reinigen sind: Falze oder Aussteifungen sollen Schmutzablagerungen verhindern oder leicht zugänglich sein. Die verwendeten Materialien müssen „säure- und laugenbeständig“ sein sowie keine Mikrobennährstoffe abgeben. Bereits in dieser Phase ist auch an Reinigungsöffnungen (Inspektionsöffnungen, Revisionsklappen) zu denken, damit Wartungsarbeiten später ohne größeren Aufwand durchführbar sind.

Berücksichtigung der späteren Betriebs- und Instandhaltungsfähigkeit

Der Anlagenentwurf muss die spätere Wartung und Reinigung mitbedenken. Dies umfasst beispielsweise: genügend Platz für den Zugang zu Filtern, Befeuchtern und Ventilatoren; Einbauhöhen, die Inspektionen erlauben; und eine Dokumentation der vorgesehenen Wartungszugänge. Wie die Richtlinie betont, sollen nur saubere und funktionierende Bauteile eingesetzt werden und „der Zugang für Inspektionen beim Bau bedacht“ werden. Für RLT-Geräte und Kanäle bedeutet dies: Vermeidung schwer zugänglicher Einbauten, gute Kennzeichnung und eindeutige Planunterlagen. Wenn bestehende Altanlagen erweitert werden, sollten nachträglich keine unzugänglichen Toträume entstehen.

Besonders hygienisch relevant sind folgende Bestandteile einer RLT-Anlage:

  • Luftfilter: Sie entnehmen Schmutzpartikel und Mikroorganismen. Bei mangelhafter Filterung können Keime in die Luft gelangen.

  • Luftbefeuchter: Risikobereich für Legionellen oder Mikroben, da hier Wasser eingesetzt wird.

  • Heiz-/Kühlregister: Kondensatablagerungen fördern Mikrobenwachstum. Pan-förmige Abflussrinnen müssen vorhanden sein.

  • Ventilatoren und Gehäuse: Sporen und Staub können sich an den Flügeln und Wänden ansammeln.

  • Schalldämpfer und Filterkammern: Werden oft vernachlässigt; Luftstrom und Schallabsorber müssen reinigbar sein.

  • Brandschutzklappen und Rauch-Detektoren: Müssen zugänglich sein, um Schmutzablagerungen zu vermeiden. Diese Komponenten werden in Planung, Einbau und Wartung besonders berücksichtigt. Sauberkeit und Funktion (z.B. Dichtheit) sind regelmäßig zu prüfen.

Anforderungen an Transport, Lagerung und Montage

Bauteile der RLT-Anlage dürfen nicht kontaminiert beim Einbau ankommen. Gemäß Richtlinie müssen Transport und Lagerung witterungsgeschützt, trocken und sauber erfolgen. Alle Anlagenteile (insbesondere Kanalstücke, Filtergehäuse, Ventilatoren) sind bis zur Montage staubarm zu lagern (ggf. auf sauberen Abdeckungen). Direkt vor der Montage sollen grobe Verschmutzungen entfernt werden (z.B. Bodenstaub abfegen). Während Montagepausen sind offene Kanäle zu verschließen (diffusionsoffene Abdeckungen gegen Weißrost). Bei Übernahme der Ware prüft der Betreiber die Unversehrtheit der Lieferung – Schäden oder Verunreinigungen sind sofort dem Lieferanten anzuzeigen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Anlage zum Inbetriebnahmezeitpunkt in hygienisch einwandfreiem Zustand ist.

Inbetriebnahme und hygienische Abnahme

Nach der Montage muss die Anlage fachgerecht in Betrieb genommen werden. Teil der Abnahme ist die Hygiene-Erstinspektion: Bei Neuanlagen soll sie idealerweise vor der ersten Inbetriebnahme oder spätestens innerhalb von drei Monaten danach erfolgen. Dabei prüft ein qualifizierter Inspektor (Kategorie A) alle relevanten Bau- und Ausrüstungsanforderungen gemäß VDI 6022 (z.B. Zugänglichkeit zu filtern, Dichtheit der Komponenten). Das Ergebnis der Abnahme wird in einem Protokoll dokumentiert. Fehlt die Erstinspektion vor Inbetriebnahme, sollte sie schnellstmöglich nachgeholt werden, um Empfehlungen zur Anpassung des Betriebs zu erhalten.

Im Projekt sind die Übergabeobjekte klar zu definieren:

  • Revisionsunterlagen / CAD/Planung: Alle Anlagenteile (Luftkanäle, Geräte) sowie Kontroll- und Reinigungspläne werden erfasst. Im FM-CAFM dienen sie später dazu, den Anlagenzustand nachzuvollziehen.

  • Abnahmeprotokoll (inkl. Hygiene-Erstinspektion): Dokumentiert, dass die Anlage den hygienischen Anforderungen entspricht. Es bildet die Basis für den Start des Regelbetriebs und wird in der Betreiberakte archiviert.

  • Betreiberhandbuch und Wartungsplan: Sie enthalten alle Hygienevorgaben (Filterwechselintervalle, Reinigungspläne, Inspektionszyklen) und werden nach Projektabschluss dem Betreiber übergeben.

Diese Unterlagen sichern, dass im FM alle Beteiligten (Planer, Errichter, Wartungsfirma) entlang des Projekts ihre Pflichten kennen und nachweisen können.

Betreiberpflichten im hygienischen Betrieb

Der Anlagenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Gefahren für die Gesundheit der Nutzer auszuschließen. Dazu zählt das regelmäßige Überprüfen und Instandhalten der RLT-Anlage gemäß dem aktuellen Stand der Technik (hier: VDI 6022). Betreiberpflichten ergeben sich u.a. aus der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung). Demnach hat der Arbeitgeber die Anlage so zu betreiben, dass keine gesundheitsgefährdenden Belastungen (Mikroben, giftige Gase) über die Atemluft auftreten. VDI 6022 konkretisiert diese Pflicht, indem sie regelmäßige Hygieneinspektionen fordert. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass diese Inspektionen durchgeführt werden können (Zugang zur Anlage, Bereitstellung von Dokumenten). Alle festgestellten Mängel sind zu bewerten und unverzüglich abzustellen.

Hygiene-Erstinspektion bei Neubau, Umbau oder wesentlichen Änderungen

Neu installierte oder wesentlich geänderte RLT-Anlagen müssen einer Hygiene-Erstinspektion unterzogen werden. Diese erfolgt möglichst vor dem Beginn des Nutzungsbetriebs oder innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme. Dabei legt der Inspektor die Probenahmeorte fest und führt alle prüfpflichtigen Messungen und Sichtkontrollen durch, wie sie in VDI 6022 Blatt 1/3 für Erstinspektionen vorgesehen sind. Das Ergebnis ist eine Maßnahmenliste (z.B. Sporenproben, Feuchtigkeitswerte) und eine Empfehlung für die Anlagenübergabe. In der FM-Dokumentation wird diese Inspektion im Abnahmeprotokoll festgehalten.

Hygienekontrollen im laufenden Betrieb

Zwischen den formellen Inspektionen sollten regelmäßige Hygienekontrollen durch das Betriebspersonal stattfinden. Diese Kontrollen sind weniger umfangreich als die offiziellen Inspektionen, dienen aber der Überwachung kritischer Punkte (z.B. Wasserstände in Befeuchterbehältern, Zustand der Filter oder auffällige Geruchsentwicklung). In der Praxis können Wartungstechniker z.B. monatlich Filterzustände prüfen, Kanäle visuell inspizieren oder Abflussrinnen auf Verstopfungen kontrollieren. Die Ergebnisse werden in Kurzprotokollen dokumentiert. Solche Kontrollen sind nicht ausdrücklich in VDI 6022 vorgeschrieben, aber FM-üblich, um Hygieneproblemen frühzeitig zu begegnen.

Hygieneinspektionen als periodische oder anlassbezogene Prüfungen

Die Hygieneinspektion nach VDI 6022 ist eine umfassende Prüfung, die periodisch (Turnus) oder bei besonderen Anlässen (z.B. nach Wasserschaden) durchgeführt wird. Gemäß VDI 6022 sollen Inspektionen bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle zwei Jahre und ohne Befeuchtung alle drei Jahre erfolgen. Qualifiziertes Personal (mindestens VDI 6022 Blatt 2, Kategorie A) führt dabei erweiterte Sichtprüfungen (auf Verschmutzung, Schimmel, Rost), mikrobiologische Proben (Oberflächen- und Luftkeime) und Staubablagerungsmessungen durch. Die Inspektion schließt mit einem ausführlichen Prüfbericht ab, der den Hygienestatus der Anlage bewertet (oft nach einem Ampelschema) und notwendige Sofortmaßnahmen aufführt.

Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit RLT-Hygiene

Im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) müssen auch die Risiken der Raumlufttechnik bewertet werden. Dazu gehört die Analyse, wie Schadstoffe oder Keime in die Luft gelangen können (z.B. Austritt von Kohlendioxid, Legionellen im Befeuchterwasser). VDI 6022 (ab 2018) erklärt diesen Zusammenhang ausdrücklich und fordert, die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Practically bedeutet dies: FM-Manager müssen in ihrer Risikobeurteilung auch die RLT-Anlage berücksichtigen und dokumentieren, dass z.B. die Filterleistung ausreicht und die Befeuchter entwässert sind. Entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. automatische Wartungserinnerungen, Einsatz von Legionellenschutzmitteln) sind Teil der Betreiberpflicht.

Instandhaltung hygienerelevanter Komponenten

Alle hygienekritischen Teile der Anlage sind nach Herstellervorgaben und VDI 6022 zu warten. Dazu zählen insbesondere regelmäßiger Filterwechsel, Reinigung von Kühllamellen und Befeuchterelementen sowie Prüfung der Kondensatableitung. Wartungsarbeiten müssen von qualifiziertem Personal (Schulung Kat. B) ausgeführt werden. Die Wartung erfolgt grundsätzlich nach dem aktuellen Stand der VDI 6022 – ältere Wartungspläne sind anzupassen, sobald neue Revisionen veröffentlicht werden. Aufgezeichnet wird jede Wartung in Wartungsplänen oder -journalen (z.B. bei Filterwechsel: Datum, Filterklasse, Verantwortlicher). So lässt sich nachvollziehen, dass die Anlage dauerhaft im hygienisch geforderten Zustand betrieben wird.

Reinigung von RLT-Anlagen und -Geräten

Die Reinigung von RLT-Komponenten ist in VDI 6022 Blatt 8 geregelt. Grundsatz: RLT-Anlagen dürfen keine Quelle von Krankheitserregern sein, daher müssen Verschmutzungen (Staub, Biofilm) konsequent entfernt werden. Die Reinigungsintervalle richten sich nach Nutzung und Belastung – mindestens alle 2 bis 3 Jahre, in besonders sensiblen Bereichen (z.B. Küchen, Krankenhäuser) jährlich. Eine VDI-konforme Reinigung erfolgt in Teilschritten (Reinigung der Kanalabschnitte, Filterservice, gegebenenfalls Desinfektion bei mikrobiellem Befall) und wird in einem Abschlussprotokoll dokumentiert. Neu eingeführte Richtlinienblätter (z.B. VDI 6022 Blatt 8.1) legen fest, dass Reinigungspersonal speziell geschult sein muss. Das FM beauftragt daher zertifizierte Reinigungsfirmen und prüft deren Nachweise. Damit stellt es sicher, dass Reinigung und Desinfektion so durchgeführt werden, dass die Betriebssicherheit und Raumluftqualität erhalten bleiben.

Hygieneabläufe im Überblick:

  • Hygiene-Erstinspektion: Bei Inbetriebnahme (Neubau/Umrüstung) – Ergebnis: Maßnahmenliste und Protokoll.

  • Hygienekontrolle: Im Regelbetrieb (z.B. monatlich) – Ergebnis: Kurzprotokoll zu Filter- und Sichtkontrollen.

  • Hygieneinspektion: Periodisch (2–3 Jahre) oder nach Anlässen – Ergebnis: ausführlicher Prüfbericht

Grundsätze von Mess- und Untersuchungsverfahren

Messungen und Probenahmen müssen nach anerkannten, kalibrierten Verfahren erfolgen und von Labors mit entsprechender Akkreditierung ausgewertet werden. Die Versuchsdurchführung ist in VDI 6022 Blatt 2 (bzw. in DIN EN 16798-17 für Inspektionen) spezifiziert. Typischerweise werden Beurteilungswerte aus Hygienevergleichen (siehe Anhang A der VDI 6022) herangezogen. Bei allen Kontrollen dokumentiert der Prüfer Datum, Messort und -methode.

Hygienische Untersuchungen von Wasser in RLT-Systemen

Wasserhaltige RLT-Komponenten (z.B. Verdunster, Dampfluftbefeuchter) werden regelmäßig mikrobiologisch geprüft. Üblicherweise nimmt man Wasserproben aus den Befeuchtern, um die Gesamtkeimzahl und insbesondere Legionellen zu bestimmen. Nach VDI 6022 dürfen keine Legionellenkonzentrationen auftreten, die Gesundheitsrisiken bergen. Die Proben sollten innerhalb 24 h analysiert werden. Werden Keime nachgewiesen, sind Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Systemspülung) einzuleiten.

Mikrobiologische Untersuchungen von Oberflächen

Zur Erfassung von Keimbelastungen an Anlageoberflächen werden Kontaktplatten (Abklatschproben) und Tupferproben eingesetzt. Dabei wird z.B. ein Nährboden auf kritische Stellen (Befeuchterwannen, Filtergehäuse, Ventilatoren) aufgedrückt oder abgewischt. Anschließend werden Keimzahlen (Bakterien, Hefen, Schimmelpilze) qualitativ und quantitativ ermittelt. Diese Proben dienen vor allem der Lokalisierung von Mikrobenherden in der Anlage – die Zuluft darf durch RLT keine zusätzlichen Keime erhalten. Entscheidend ist hier die Auswahl geeigneter Nährmedien (z.B. RODAC-Platten mit CASO- bzw. DG18-Agar) und eine fachgerechte Probenahme (Asepsis).

Luftmessungen zur hygienischen Bewertung

Mit Luftkeimsammlern (z.B. Schlitzimpaktoren) wird die Luftqualität verglichen: Man misst Keimzahlen in der Außenluft und in der Zuluft und vergleicht diese Ergebnisse. Dabei werden Keime aus der „Vergleichsluft“ (Außenluft) und aus der „Anlagenluft“ (Zuluft) auf Nährböden aufgeschlagen. Nach Inkubation zeigt sich, ob die RLT-Anlage zusätzliche mikrobiologische Belastung erzeugt. Wird ein Überschuss an Keimen (KBE/m³) in der Zuluft gefunden, gilt dies als kritischer Befund. Diese Methode liefert wichtige Kennwerte für den Hygienezustand.

Beurteilung der Besenreinheit

Die Besenreinheit bewertet, ob Oberflächen so sauber sind wie nach einer Reinigungsaktion mit einem weichen Besen. VDI 6022 definiert besenrein als Zustand, in dem keine sichtbaren Kehrrillen oder Haftniederschläge erkennbar sind. Praktisch bedeutet dies: Eine beschichtete Oberfläche (z.B. Kanalwand oder Lüftungskanalboden) sollte nach Reinigung trocken, sichtbar sauber und frei von klebrigen oder festen Schmutzpartikeln sein. Für die Beurteilung kann der FM eine Verifizierungsprobe (Abklatsch oder Wischtest) durchführen und mit den in VDI 6022 angegebenen Staubkonzentrationen vergleichen.

Messung der Staubflächendichte

Die Staubablagerung wird quantifiziert als Masse pro Flächeneinheit (g/m²). VDI 6022 Blatt 1 legt fest, dass der Staubgrenzwert von 2 g/m² nicht überschritten werden darf. Wird dieser Wert erreicht, muss gereinigt werden. Anlagen mit einer Staubmenge ≤ 0,5 g/m² gelten als besenrein (d.h. praktisch ohne nennenswerten Schmutz). Üblicherweise wird die Staubflächendichte mit einem genormten Spachtel oder Messband bestimmt: Dazu wird Staub von einer definierten Fläche entnommen und gewogen. Das Ergebnis wird in den Inspektionsbericht aufgenommen.

Besondere Anforderungen in Wohngebäuden

In Wohngebäuden und Nicht-Gewerbeobjekten gelten die VDI-6022-Grundregeln sinngemäß weiter: Lüftungsgeräte (Fensterlüfter, Zentralgeräte) müssen sauber gehalten werden, Filter (wenn vorhanden) regelmäßig gewechselt und Wartungsarbeiten dokumentiert werden. Typischerweise ist bei Wohnungen die Zugänglichkeit einfacher (z.B. Bodenauslässe statt Kanäle), aber die Nutzer werden stärker einbezogen. Das Facility Management bzw. die Hausverwaltung sollte Bewohner über Filterwechsel oder Rückspülintervalle informieren und ggf. technische Inspektionen an Wohnraumlüftungsanlagen durchführen. Speziell für Wohnungslüftungen (DIBt-geprüfte Geräte) gibt es ergänzende Regeln (z.B. aus der DIN 1946-6), dennoch gelten die allgemeinen VDI-6022-Anforderungen an die Hygiene auch hier.

Besondere Anforderungen in der Lebensmittelverarbeitung

In Bereichen der Lebensmittelverarbeitung (z.B. Großküchen, Lebensmittelproduktion, Verkaufstheken) greifen zusätzlich spezielle Hygieneregeln. Für die Lüftungstechnik in Küchen gelten etwa Vorschriften nach VDI 2052: Hier sind regelmäßige Reinigungen vorgeschrieben, um Brandgefahr (Fettablagerungen) und Geruchsbelastung zu verhindern. Zwar betrifft VDI 6022 primär die Zuluft, doch im Küchenumfeld muss das Gesamtkonzept betrachtet werden: Abluftsysteme sollten leicht zu reinigen sein, Filter für Fettabscheider regelmäßig gewechselt und die Kanalnetze häufig inspiziert werden. Die Intervalle für Hygieneprüfungen sind deutlich strenger: Während zwei- bis dreijährliche Inspektionen in Büros reichen, empfiehlt man für Küchen und andere sensible Bereiche mindestens jährliche Kontrollen und Reinigungen. FM muss hier also branchenspezifische Vorgaben (Lebensmittelhygiene, Brandschutz) mit den VDI-6022-Anforderungen kombinieren, etwa in Form zusätzlicher Reinigungszyklen und Dokumentationspflichten.