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GEFMA 470: Datenaustausch im Facility Management

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GEFMA 470 Datenaustausch im Facility Management Standards für interoperable Daten und Systeme

GEFMA 470: Strukturierter Datenaustausch als Voraussetzung integrierter Facility‑Management‑Prozesse

Die Richtlinie GEFMA 470 definiert einen einheitlichen Ordnungsrahmen für den strukturierten Datenaustausch im Facility Management (FM) zwischen unterschiedlichen IT‑Systemen, Organisationseinheiten und externen Beteiligten. Die Ausgabe 2017‑09 adressiert vor allem die Standardisierung von Austauschformaten, Datenstrukturen und Schnittstellen für zentrale FM‑Informationsobjekte wie Flächen, Inventare, Anlagen‑ und Instandhaltungsdaten. Ziel der Richtlinie ist es, Medienbrüche zu vermeiden, die Datenqualität zu sichern und durchgängige, systemübergreifende FM‑Prozesse über den gesamten Immobilienlebenszyklus hinweg zu ermöglichen.

Standardisierte Informationsflüsse für CAFM und FM-Prozesse

Zielsetzung der Richtlinie

Die GEFMA 470 verfolgt das Ziel, einen hersteller‑ und systemneutralen Standard für den Datenaustausch im Facility Management zu etablieren. Dadurch sollen Transparenz und Effizienz gesteigert sowie die Interoperabilität verschiedener IT‑Systeme ermöglicht werden. Die Standardisierung reduziert Anpassungsprogrammierungen und händische Nachbereitung beim Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Systemen und Beteiligten.

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Bereiche des Facility Managements – technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches FM. Sie adressiert CAFM‑ und IWMS‑Systeme, Enterprise‑Resource‑Planning‑(ERP‑)Software sowie spezialisierte FM‑Applikationen. Der Datenaustausch betrifft Eigentümer, Betreiber, interne FM‑Organisationen und externe Dienstleister sowohl für Einzelobjekte als auch für ganze Immobilienportfolios. Im Fokus stehen sowohl alphanumerische als auch grafische Stammdaten und prozessbezogene Bewegungsdaten, die über strukturierte Schnittstellen ausgetauscht werden.

Einordnung in die GEFMA‑Richtlinienlandschaft

GEFMA 470 ist Teil des CAFM‑Richtlinienwerks und ergänzt die übrigen Richtlinien der 400er‑Reihe. Während GEFMA 400 Begriffsdefinitionen und Leistungsmerkmale für CAFM beschreibt, GEFMA 410 Schnittstellen zur IT‑Integration behandelt und GEFMA 430 das Datenmanagement in CAFM‑Systemen regelt, schafft GEFMA 470 einen systemübergreifenden Datenaustauschstandard. Die Richtlinie verweist auf weitere Regelwerke wie GEFMA 420 (Einführung von CAFM‑Systemen), GEFMA 440 (Ausschreibung und Vergabe) und GEFMA 444 (Zertifizierung von CAFM‑Software).

Bedeutung strukturierter Datenübertragung

Strukturierte Datenübertragung bildet die Grundlage für konsistente Informationen, Prozesssicherheit und wirtschaftliche Steuerung im FM. Ohne standardisierte Datenstrukturen entstehen Medienbrüche, redundante Daten und erhöhte Aufwände für manuelle Übernahmen. Durch den Einsatz relationaler Datenbanken lassen sich redundante Datenstrukturen vermeiden, was laut GEFMA 470 zur Unterstützung der FM‑Prozesse empfohlen wird.

Datenaustausch im Lebenszyklus von Immobilien

Der Datenaustausch begleitet alle Phasen des Immobilienlebenszyklus. Bereits bei Planung und Erstaufnahme werden umfangreiche Stammdaten in die FM‑Systeme importiert oder mit Erfassungssoftware generiert. Beim Eigentümer‑, Betreiber‑ oder Lebenszykluswechsel muss die gesamte Dokumentation einer Immobilie – alphanumerische und grafische Daten – digital übergabefähig sein, wobei die eindeutige Identifikation und hierarchische Struktur der Informationen zu wahren ist. Im laufenden Betrieb werden prozessabhängige Daten ausgetauscht und Stammdaten aktualisiert; dazu kommen richtungsabhängige Schnittstellen zum Einsatz, die je nach führendem IT‑System konfiguriert werden.

IT‑Systeme im FM‑Umfeld. Typische Quell‑ und Zielsysteme für den Datenaustausch sind:CAFM/IWMS: zentrale Datenhaltung für Flächen, Inventare und Anlagen, unterstützt operative und strategische Steuerung.

  • CAFM/IWMS: zentrale Datenhaltung für Flächen, Inventare und Anlagen, unterstützt operative und strategische Steuerung.

  • ERP‑Systeme: Verwaltung von Kosten‑, Auftrags‑ und Rechnungsdaten für die wirtschaftliche Steuerung.

  • BIM‑/CAD‑Systeme: liefern geometrische und technische Stammdaten; GEFMA 470 verweist auf BIM nach ISO 16739 und VDI 2552.

  • Spezialisierte FM‑Applikationen: z.B. Störungsmanagement, Wartungsverwaltung, Energiemanagement. Branchenspezifische Produkte bilden meist nur Teilbereiche ab.

  • Gebäudeautomation und IoT‑Systeme: liefern laufend Sensordaten (Zählerstände, Störmeldungen) für die betriebliche Steuerung.

Der Datenaustausch erfordert das Zusammenspiel mehrerer Akteure:

Akteur / System

Rolle im Datenaustausch

Nutzen

CAFM / IWMS

zentrale FM Datenhaltung, Konsolidierung und Verteilung von Flächen , Inventar und Prozessdaten

steuerungsrelevant und Grundlage für Berichte

ERP

Erfassung von Kosten , Auftrags und Vertragsdaten

ermöglicht wirtschaftliche Steuerung

FM Dienstleister

liefern Leistungs und Rückmeldedaten zu Wartungen, Inspektionen oder infrastrukturellen Services

schaffen Transparenz und Aktualität

Eigentümer / Betreiber

stellen steuerungs und berichtsrelevante Daten bereit und definieren Datenstrukturen

sichern Governance und Betreiberverantwortung

GEFMA 470 betont, dass unterschiedliche Rollen unterschiedliche Sichten auf die Daten benötigen – Wartungstechniker vor Ort benötigen andere Informationen als Vertragsmanager; die Datenstrukturen müssen daher mehrdimensionale Beziehungen abbilden.

Die Richtlinie definiert mehrere Datenobjekte als Gegenstand des standardisierten Austauschs:

  • Flächendaten: Nutzung, Größe und Zuordnung von Liegenschaften, Gebäuden und Räumen; hier werden beispielsweise Kataloge der DIN 277 für Flächennutzung verwendet.

  • Inventardaten: Informationen zu Ausstattung und Geräten (Möbel, IT‑Geräte) sowie deren Standort.

  • Anlagendaten: technische Komponenten wie Heizungs‑, Lüftungs‑, Klima‑ und Sicherheitsanlagen; sie werden z.B. mit BIM‑Standards (IFC) beschrieben.

  • Wartungs‑/Instandhaltungsdaten: Intervall‑ und Maßnahmenpläne, Störmeldungen, Auftragsdaten sowie Zählerstände, die ereignisorientiert anfallen.

Funktionale Zuordnung der Daten

Die Datenarten lassen sich in operative, steuernde und nachweisrelevante Prozesse einordnen.

Die folgende Tabelle zeigt typische Inhalte und deren FM‑Bezug:

Datenobjekt

Typische Inhalte

FM Bezug

Flächendaten

Nutzungsart, Größe, Raumzuordnung, Hierarchiestufe

Planung, Controlling, Kostenverteilung

Inventardaten

Ausstattung, Geräteart, Hersteller, Seriennummer, Standort

Betrieb, Umzug, Inventur

Anlagendaten

technische Komponenten, Leistung, Baujahr, Wartungsstatus

Instandhaltung, Betreiberpflichten

Wartungsdaten

Wartungsintervalle, Maßnahmen, Auftragsnummern, Termine

Einhaltung gesetzlicher Pflichten, Nachweisführung

Stammdaten sind objektbezogen und spiegeln den Bestand wider (z.B. Adressdaten, Flächendaten, bauliche Ausstattung, Artikel‑ und Produktdaten), während dynamische Daten prozessabhängig anfallen (Auftrags‑, Kosten‑ und Termindaten, Störmeldungen, Zählerstände).

Grundprinzipien der Datenstruktur

Die Austauschformate müssen Eindeutigkeit, Konsistenz und Erweiterbarkeit gewährleisten. Grundlage ist eine klar definierte Datenstruktur für Objekte und Prozesse mit Hierarchieebenen wie Mandant, Standort, Gebäude, Raum und Objektattributen (z.B. Kennzeichnungssysteme wie AKS, RFID oder QR‑Codes). Abhängigkeiten und Verweise zwischen den Objekten sind abzubilden. Zur Unterstützung der Prozesse empfiehlt die Richtlinie den Einsatz relationaler Datenbanken zur Vermeidung redundanter Datenstrukturen.

Datenelemente und Attribute

GEFMA 470 unterscheidet Pflicht‑ und optionale Attribute für jedes Datenobjekt. In Anhang B der Richtlinie ist eine Pflichtattributenmatrix enthalten, die die minimale Datenbasis für den Datenaustausch definiert (z.B. eindeutige Objekt‑ID, Bezeichnung, Nutzung, Fläche). Optionale Attribute erlauben die Erweiterung um zusätzliche Informationen wie Energiekennwerte oder Verantwortlichkeiten. Die Richtlinie empfiehlt, bei der Definition von Datenobjekten auf etablierte Kataloge und Normen (DIN 277 für Flächennutzung, DIN 276‑1 für Kostengruppen) zurückzugreifen.

Zur systemneutralen Datenübertragung sieht GEFMA 470 verschiedene Austauschformate vor:

  • Dateiformate: CSV, XML und Excel werden für einfache Listen und Tabellen eingesetzt.

  • Objektmodelle: IFC4 dient als Austauschstandard für BIM‑basierte Baudaten und Gebäudestammdaten.

  • Datenbankzugriffe: SQL, ODBC und Web‑Services ermöglichen den direkten Datentransfer zwischen Datenbanken.

Technische Schnittstellen

Die Datenübertragung erfolgt über definierte Import‑ und Exportschnittstellen. Für unterschiedliche Datenklassen empfiehlt die Richtlinie konkrete Standards: IFC4 für dynamische Baudaten und Gebäudestammdaten, gif‑IDA für kaufmännische Immobiliendaten, UTM‑Koordinatensystem für Geodaten sowie CSV oder XML für Daten der Gebäudeautomation. Zusätzlich werden bestehende Standards für Produktdaten (DIN SPEC 91400, eCl@ss), Errichtungs‑ und Baudaten (CAD‑Pläne, BIM nach ISO 16739 und VDI 2552, COBie), kaufmännische Daten (GAEB für Aufträge, SEPA für Zahlungsverkehr) und Geoinformationen (ISO 19100) herangezogen.

Initialer Datenaustausch

Beim Projektstart, Systemwechsel oder Betreiberwechsel müssen große Mengen an Stammdaten erfasst, aufbereitet und einmalig in das Zielsystem importiert werden. Bei Eigentümer‑ oder Lebenszykluswechseln ist die komplette Dokumentation – inklusive alphanumerischer und grafischer Daten – digital übergabefähig bereitzustellen; die Informationen sind eindeutig zu identifizieren und hierarchisch zu strukturieren.

Laufender Datenaustausch im Betrieb

Im Betrieb werden prozessabhängige Daten ausgetauscht und Stammdaten aktualisiert. Die Schnittstellen müssen richtungsabhängig betrieben und projektspezifisch konfiguriert werden. Dynamische Daten wie Auftragsinformationen, Kosten, Termine, Störungsmeldungen und Zählerstände fallen ereignisorientiert an und werden regelmäßig übertragen. Am Ende eines Vertrags oder bei Stilllegung sind Abschlussdaten bereitzustellen, um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Prozessphase

Datenaustausch

Ziel

Übergabe

vollständige Datenbasis (Stammdaten, Dokumente)

Sicherstellung der Betriebsfähigkeit

Betrieb

Änderungs und Bewegungsdaten (Aufträge, Kosten, Störungen)

Aktualität und Effizienz

Beendigung

Abschlussdaten und Archivierung

Transparenz und Nachweisfähigkeit

Qualitätskriterien

Um eine verlässliche Informationsgrundlage zu schaffen, definiert GEFMA 470 Qualitätskriterien wie Vollständigkeit, Aktualität, Plausibilität und Konsistenz der Daten. Stammdaten müssen eindeutig identifiziert sein und mit genormten Katalogen abgeglichen werden. Dynamische Daten sind zeitnah zu erfassen und auf Plausibilität zu prüfen. Die Nutzung relationaler Datenbanken verringert Redundanzen und unterstützt die Konsistenzsicherung.

Verantwortung für Datenqualität

Die Verantwortung für die Datenqualität liegt bei allen Beteiligten. Eigentümer und Betreiber definieren die erforderlichen Datenstrukturen und sind für die Bereitstellung vollständiger Dokumentationen verantwortlich. FM‑Dienstleister und interne FM‑Abteilungen pflegen und aktualisieren die Daten im laufenden Betrieb. IT‑Verantwortliche sichern die technische Umsetzung, führen Plausibilitätskontrollen durch und gewährleisten den Betrieb der Schnittstellen. Regelmäßige Audits und Abnahmeschritte stellen sicher, dass die Datenqualität den Anforderungen entspricht.

Verantwortlichkeiten im Datenaustausch

GEFMA 470 legt fest, dass Verantwortlichkeiten eindeutig zugeordnet werden müssen. Für jedes Datenobjekt ist festzulegen, wer die Daten bereitstellt, wer sie übernimmt und wer die Freigabe erteilt. Beispielsweise liefern Planer und Bauunternehmen die anfänglichen Gebäudedaten, während Betreiber und Dienstleister diese im Betrieb aktualisieren. Die Datenübernahme erfolgt meist einmalig während der Implementierung, anschließende Änderungen werden kontinuierlich übertragen.

Organisatorische Einbindung

Der Datenaustausch ist in die Organisations‑, IT‑ und Vertragsstrukturen einzubetten. Auf Grundlage von Betreiber‑ und Dienstleistungsverträgen müssen Schnittstellen und Datenpflichten definiert werden. Die FM‑Organisation koordiniert die beteiligten Rollen, während die IT‑Abteilung für die technische Integration von CAFM‑, ERP‑ und weiteren Systemen sorgt. Veränderungen in der Organisationsstruktur (z. B. Outsourcing) erfordern eine Anpassung der Datenaustauschprozesse.

Dokumentation der Austauschprozesse

Die Richtlinie verlangt eine umfassende Dokumentation der Datenstrukturen, Formate und Schnittstellen. Zu dokumentieren sind u.a. die verwendeten Kataloge, die Pflichtattribute je Objekt, die Schnittstellendefinitionen sowie die Festlegungen zur Datenübernahme und ‑aktualisierung. Bei Übergaben muss die hierarchische Struktur der Informationen gewahrt bleiben und eindeutig identifizierbar sein.

Nachweis‑ und Auditfähigkeit

Ein standardisierter Datenaustausch erleichtert die Betreiberverantwortung und die Durchführung von Audits. Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. im Arbeitsschutz, Brandschutz oder bei Energieaudits) müssen die relevanten Daten schnell verfügbar, nachvollziehbar und unveränderlich archiviert sein. Die lückenlose Dokumentation der Datenübertragungen ermöglicht es, Verantwortlichkeiten und Zeitpunkte des Datenaustauschs nachzuvollziehen.

Verknüpfung mit CAFM‑, Daten‑ und Schnittstellenrichtlinien

GEFMA 470 ist eng mit anderen GEFMA‑Richtlinien verknüpft. GEFMA 410 definiert Schnittstellen zur IT‑Integration, GEFMA 430 behandelt Datenbasis und Datenmanagement, und GEFMA 400 beschreibt CAFM‑Begriffe und Leistungsmerkmale. Die Presse‑Information verweist ausdrücklich auf diese Richtlinien und empfiehlt ergänzend das CAFM‑Handbuch „IT im FM erfolgreich einsetzen“. Eine konsequente Umsetzung der GEFMA 470 setzt voraus, dass vorhandene CAFM‑Prozesse, Datenmodelle und Schnittstellenrichtlinien berücksichtigt und harmonisiert werden.

Unterstützung von Controlling und Reporting

Konsistente Daten bilden die Grundlage für FM‑Controlling und Reporting. Durch den einheitlichen Datenaustausch können Flächen‑, Kosten‑, Energie‑ und Leistungsdaten automatisiert konsolidiert und ausgewertet werden. Dies unterstützt KPI‑basierte Berichte, Benchmarking und die Planung von Investitionen. Die Standardisierung erleichtert zudem den Vergleich von Gebäuden innerhalb eines Portfolios.

Technische und organisatorische Grenzen

Die erfolgreiche Umsetzung hängt von der Leistungsfähigkeit der beteiligten Systeme und der Datenreife ab. Ältere Systeme verfügen möglicherweise nicht über geeignete Schnittstellen oder unterstützen die notwendigen Formate nur eingeschränkt. Organisatorische Grenzen ergeben sich aus unklaren Verantwortlichkeiten oder unzureichender Datenpflege. Eine mangelnde Standardumsetzung kann zu Medienbrüchen und Verlust von Informationen führen.

Voraussetzungen für erfolgreiche Anwendung

Voraussetzung sind klar definierte Prozesse, festgelegte Datenobjekte, qualifiziertes Personal und ein durchgängiges Datenmanagement. Es bedarf einer Projektorganisation, die den Datenaustausch steuert, sowie Schulungen für Anwender und Dienstleister. Zudem müssen rechtliche Anforderungen (z. B. Datenschutz, Betreiberpflichten) berücksichtigt und in die Datenmodelle integriert werden.

Operativer Nutzen

Die Anwendung der GEFMA 470 führt zu reduzierten Medienbrüchen und verbessert die Datenqualität. Durch standardisierte Austauschprozesse wird der Aufwand für manuelle Nachbearbeitungen minimiert und der Informationsfluss zwischen Systemen und Beteiligten beschleunigt. Die eindeutige Definition von Datenobjekten ermöglicht eine effiziente Steuerung der FM‑Prozesse und sorgt für Aktualität der Informationen.

Strategischer Nutzen

Strategisch erhöht der Standard die Interoperabilität zwischen Systemen und macht die IT‑Landschaft zukunftssicher. Bestehende Systeme, Technologien und Schnittstellen können besser genutzt werden, wodurch Investitionen geschützt und die nachhaltige Digitalisierung des FM gefördert werden. Einheitliche Daten ermöglichen zudem übergreifendes Controlling, Benchmarking und die Umsetzung von ESG‑ und Nachhaltigkeitsanforderungen. Insgesamt trägt GEFMA 470 zu einer ganzheitlichen Digitalisierung und Professionalisierung des Facility Managements bei.