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GEFMA 162-1: Carbon Management von Facility Services

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GEFMA 162‑1 Carbon Management von Facility Services CO₂‑Reduktion und Nachhaltigkeit

GEFMA 162-1: CO₂-Bilanzierung von Facility Services

Facility Services (z. B. Reinigung, Sicherheit, Instandhaltung, Catering) können einen erheblichen Anteil am CO₂-Fußabdruck eines Gebäudes haben. Nach Schätzungen entfallen bis zu 50 % der für Wärme und Strom eines Gebäudes emittierten CO₂-Emissionen auf Facility Services. Vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele (Klimaschutzgesetz, EU-Emissionsreduktionsvorgaben) wächst der Druck, diesen Beitrag zu erfassen und zu reduzieren. Die GEFMA-Richtlinie 162-1 (2021) liefert hierzu eine standardisierte Methodik: Sie definiert Begrifflichkeiten und einen Berechnungsansatz, um die durch Facility Services verursachten CO₂e-Emissionen abzuschätzen. Auf dieser Grundlage können Emissionstreiber identifiziert, Reduktionspotenziale aufgezeigt und Maßnahmen (z. B. Prozessoptimierung, Einsatz alternativer Betriebsmittel) abgeleitet werden. Ziel ist es, die CO₂-Emissionen der Services zu minimieren und einen Beitrag zu einem umweltfreundlichen Facility Management zu leisten.

CO₂-Bilanzierung und Klimasteuerung für FM-Leistungen

Gesetzliche und normative Grundlagen

Die CO₂-Bilanzierung von Unternehmen orientiert sich in Deutschland an international etablierten Standards. Vor allem die DIN ISO 14064‑1 (Treibhausgase: Spezifikation und Anleitung zur Bilanzierung auf Organisationsebene) und der GHG Protocol Corporate Standard sind gebräuchlich. Ergänzend existieren GHG-Protokolle für Scope-2-Emissionen (Strombezug) und Scope-3-Emissionen (indirekte Emissionen). Unternehmen können sich auch an ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ISO 50001 (Energiemanagement) orientieren, die Elemente der Treibhausgasbilanzierung enthalten. Im Gebäudebetrieb gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das energiebezogene CO₂-Emissionen regelt, sowie Berechnungsnormen wie die DIN V 18599. Spezifisch für Facility Management bietet die GEFMA 162-1 nun einen praxisorientierten Rahmen. Andere GEFMA-Standards wie SustainFM (GEFMA 983) oder ESG-Richtlinien integrieren die CO₂-Bilanzierung systematisch in FM-Prozesse.

Begriffsdefinitionen

  • Treibhausgase (THG) / CO₂e: Summe aller in CO₂-Äquivalenten ausgedrückten Emissionen (z. B. Methan, Lachgas). Die Bilanz umfasst Treibhausgasemissionen („CO₂e“).

  • Facility Service: Eine Dienstleistung im Gebäudebetrieb (z. B. Reinigungsdienst, Hausmeisterservice, Catering, Sicherheit). Hiermit sind Unterstützungsprozesse gemeint, die nicht direkt Wertschöpfung darstellen.

  • Carbon Footprint (CFP): Der CO₂-Fußabdruck eines Services wird in kg CO₂e pro Referenzeinheit (z. B. kg CO₂e pro m²/Jahr Service) ermittelt. Er umfasst alle relevanten Emissionen entlang des Lebenszyklus der Service-Erbringung.

  • Funktions- bzw. Bezugsgröße: Einheit, auf die alle Emissionen bezogen werden (z. B. 1 m² gereinigter Fläche pro Jahr).

  • Life-Cycle-Betrachtung: Gemäß ISO 14040/14044 wird der gesamte Lebenszyklus der Dienstleistung – von „Cradle-to-Grave“ – betrachtet. Dazu gehören Rohstoffe, Energie, Betriebsmittel, Transport und Abfall.

  • Systemgrenze: Festlegung, welche Prozesse und Emissionsquellen einbezogen werden (siehe unten).

  • Scope 1, 2, 3: Einteilung nach GHG Protocol (ISO 14064): Scope 1 = direkte Emissionen (eigene Fahrzeuge, Verbrennung), Scope 2 = indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Strom, Wärme), Scope 3 = sonstige indirekte Emissionen (z. B. Anlieferungen, Geschäftsreisen, Pendlerverkehr).

Systemabgrenzung

Die GEFMA-Methodik folgt einem Bottom-up-Ansatz: Der untersuchte Facility Service wird als „Produkt-System“ definiert und auf einer klaren funktionalen Einheit (z. B. 1 m² Service/Jahr) beziffert. Anschließend werden alle treibhausgasrelevanten Inputs und Prozesse innerhalb dieser Grenze erfasst. Dazu gehören Material- und Energieeinsatz, Mobilität sowie entstehende Abfälle. Die Systemgrenzen legen fest, welche vorgelagerten und nachgelagerten Schritte einbezogen werden (z. B. Herstellung von Reinigungsmitteln, Entsorgung von Abfällen). Nach ISO 14040/14044 sind Produkt/System, Funktionseinheit und Systemgrenzen explizit zu definieren. Basierend auf dieser Festlegung erfolgt die Emissionsschätzung.

Gemäß GEFMA/CarMa werden die Emissionen in vier Module gegliedert: Betriebsmittel, Betriebsstoffe, Transporte und servicenahes Management (Overhead).

Die folgende Tabelle verdeutlicht beispielhaft die Modul-Inhalte:

Emissionsmodul

Beispiele

Betriebsmittel

Geräte, Maschinen, Arbeitskleidung

Betriebsstoffe

Energie (Strom, Wärme, Dieselkraftstoff), Wasser, Reinigungsmittel

Transporte

Mitarbeiter-Pendeln, Dienstreisen (PKW, Bahn, Flug), Lieferverkehr

Servicenahes Management

Büroenergie, Papier/Materialien, Verwaltungspersonal (Reporting, Kundenmanagement)

Diese Struktur ermöglicht es, die CO₂-Emissionen systematisch zu erfassen und den Einfluss einzelner Bereiche (z. B. Energie, Mobilität) getrennt zu betrachten.

CO₂-Kategorien und Emissionsmodule

Die CO₂-Bilanz klassifiziert Emissionen nach Scopes und Emissionskategorien. Nach GHG Protocol gelten Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Energiebeschaffung) und Scope 3 (übrige indirekte Emissionen). Nach dieser Einteilung fallen beispielsweise eigene Firmenfahrzeuge und Heizanlagen unter Scope 1, eingekaufter Strom unter Scope 2 sowie Geschäftsreisen oder Logistik unter Scope 3.

Kategorie

Beispiele

Scope 1

Eigene Betriebsfahrzeuge, eigene Heizkessel (Verbrennungsanlagen)

Scope 2

Eingekaufter Strom, Fernwärme

Scope 3

Zulieferkette (Lieferanten, Materialien), Dienst- und Pendelverkehr, Abfallentsorgung

GEFMA 162-1 ergänzt diese Einteilung um den carmamethodischen Ansatz: Innerhalb der Scope-Kategorien werden die Service-Emissionen in die zuvor genannten vier Module (Betriebsmittel, Betriebsstoffe, Transporte, Servicenahes Management) unterteilt. So wird etwa der Strombedarf eines Büros (Scope 2) im Modul Betriebsstoffe, die Mobilität von Reinigungskräften (Scope 3) im Modul Transporte und Verwaltungspersonal (Scope 3) im Modul Management erfasst.

Excel-Tool-Anwendung

GEFMA 162-1 wird von einer Excel-Vorlage begleitet, die die CFP-Berechnung strukturiert abbildet. In dieser Tabellenkalkulation werden nacheinander (i) Basisdaten (z. B. genutzte Fläche, Arbeitszeit) erfasst, (ii) Emissionsfaktoren für Betriebsmittel und -stoffe hinterlegt, (iii) die Emissionen der einzelnen Module berechnet und (iv) die Summe für den Service ausgegeben. Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Felder für die modulweisen Eingaben erleichtern die praktische Anwendung. Die Excel-Datei ermöglicht es, die Methode praktisch zu erproben und Ergebnisse nachzuvollziehen.

Darüber hinaus stellt die GEFMA das kostenlose Web-Tool „carbonFM“ zur Verfügung. Anbieter können hier ihre Services und zugehörige Daten online eingeben und den CO₂-Ausstoß berechnen, vergleichen und dokumentieren. Dieses IT-gestützte Tool baut auf dem CarMa-Modell auf und erlaubt – im Gegensatz zur reinen Excel-Lösung – kollaboratives Arbeiten, Datenbanken und Benchmarking.

Verantwortlichkeiten und Governance-Strukturen

Eine wirksame CO₂-Bilanzierung erfordert klare Zuständigkeiten. In der Regel benennt das Unternehmen einen Klimaschutz- oder Nachhaltigkeitsbeauftragten, der den Prozess koordiniert. Auch eine übergeordnete Steuerungsgruppe oder ein Beirat (z. B. Nachhaltigkeitsausschuss) kann eingerichtet werden, um Ziele festzulegen und Maßnahmen freizugeben. Die Geschäftsleitung muss die Bedeutung des Klimaschutzes bestätigen und Ressourcen bereitstellen. Integriert man die CO₂-Bilanzierung in bestehende Managementsysteme (Umweltmanagement ISO 14001, Energiemanagement ISO 50001), übernehmen etablierte Rollen (Umwelt-, Energie-Manager) oft automatisch CO₂-bezogene Aufgaben.

Standards und Rahmenwerke betonen die Integration in die FM-Organisation: So fordert GEFMA SustainFM, dass ESG-Kriterien und CO₂-Bilanzen systematisch in die FM-Prozesse einfließen. Beispielsweise können CO₂-Ziele Teil von Qualitätsrichtlinien sein oder in CAFM-Systemen abgebildet werden. Wichtige Berichtstermine (Management-Review) und Schulungen stellen sicher, dass Verantwortliche über Fortschritte informiert sind und Prozesse kontinuierlich angepasst werden.

Maßnahmen zur Reduktion

Auf Basis der CO₂-Bilanz lassen sich konkrete Minderungsmaßnahmen planen. GEFMA 162-1 nennt exemplarisch die Optimierung von Abläufen und den Einsatz alternativer Betriebsmittel/-stoffe.

Weitere mögliche Hebel sind:

  • Energieeffizienz: Einsatz energieeffizienter Technik (LED-Beleuchtung, effiziente Heizung/Klima), verbesserte Steuerung und Instandhaltung technischer Anlagen.

  • Einsatz erneuerbarer Energien: Umstieg auf Ökostrom, Nutzung von Solar- oder Geothermie, Wärmerückgewinnung.

  • Optimierte Mobilität: Reduktion von Dienstfahrten durch Videokonferenzen, Einsatz von Elektro- oder Hybridfahrzeugen, Förderung von Fahrgemeinschaften oder ÖPNV für Mitarbeiter.

  • Nachhaltige Beschaffung: Auswahl umweltfreundlicher Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien (zertifizierte, sparsame Produkte), Beschränkung auf Lieferanten mit guten Ökobilanzen.

  • Prozessoptimierung: Bündelung von Einsätzen (z. B. kombinierte Wartungsrouten), Arbeitszeitflexibilisierung, Vermeidung von Leerlauf.

  • Digitalisierung und Bürooptimierung: Papierloses Büro, optimierte Raumbelegung (Einsparung von Flächen und damit Energie), Abschalten ungenutzter Geräte.

  • Sensibilisierung und Schulung: Fortbildung des Personals zu klimaschonenden Verhaltensweisen (Korrekter Maschinengebrauch, Mülltrennung, effiziente Fahrtplanung).

Die Auswahl und Priorisierung der Maßnahmen sollte anhand des ermittelten Footprints erfolgen. Dabei zeigen sich oft hohe Einsparpotenziale z. B. durch verbesserte Energieeffizienz oder Ersatzstoffe. Alle Maßnahmen werden dokumentiert und in Ziele (z. B. jährliche CO₂-Reduktion) überführt.

Integration in FM-Prozesse

Die CO₂-Bilanzierung soll kein einmaliges Projekt bleiben, sondern Teil der laufenden FM-Steuerung werden. Vorgangsweise und Ergebnisse können in bestehende Managementkreisläufe eingebunden werden (Plan-Do-Check-Act). Beispielhaft wird sie ins Energiemanagement (ISO 50001) oder Umweltmanagement (ISO 14001) integriert, wo sie Lenkungsgrößen (Ziele, Aktionspläne, Audits) bestimmt.

SustainFM und ähnliche Instrumente machen CO₂-Transparenz zu einem festen Bewertungskriterium für FM-Leistungen. In Ausschreibungen und Leistungsverzeichnissen kann der CO₂-Footprint eines Services als Nachweis gefordert werden. CAFM-Systeme können Verbrauchsdaten (Strom, Wasser, Material) automatisch erfassen und mit Emissionsfaktoren verknüpfen. Regelmäßiges Reporting (z. B. in Geschäftsberichten, Nachhaltigkeitsberichten) macht Fortschritte transparent.

Durch diese Verankerung wird CO₂-Management Teil der Unternehmenskultur. FM-Verantwortliche und Dienstleister verstehen so CO₂-Bilanzierung als kontinuierliches Verbesserungsinstrument. Nachhaltigkeits- und Klimaschutzbeauftragte treiben die Einhaltung voran, während operative FM-Prozesse (z. B. Vergabe, Budgetplanung, Wartung) CO₂-Aspekte berücksichtigen.

Fazit

Mit GEFMA 162-1 gibt es erstmals einen branchenspezifischen Standard für das Carbon Management im Facility Service. Er bietet FM-Dienstleistern und Auftraggebern eine belastbare Methodik, um Emissionen ihrer Services zu ermitteln und vergleichbar zu machen. Die systematische Erfassung (Excel-Tool, CarbonFM), klare Verantwortlichkeiten und die Integration in bestehende FM-Prozesse sind entscheidend, um CO₂-Transparenz zu schaffen. Auf dieser Basis lassen sich gezielt Reduktionsmaßnahmen ableiten, was FM-Leistungen nachhaltiger und zukunftsfähiger macht. Die Branche ist gefordert, diese Methodik anzuwenden und weiterzuentwickeln – etwa durch Benchmarking von Service-CO₂ und schrittweise Verschärfung von Zielvorgaben.