ISO 19650-1:2018-12 ff. Organisation und Digitalisierung (BIM)
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ISO 19650-1:2018-12 ff. Organisation und Digitalisierung (BIM) für das Facility Management
ISO 19650-1:2018 legt die grundlegenden Konzepte und Prinzipien für das Informationsmanagement unter Anwendung von Building Information Modelling über den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken fest, von der strategischen Planung über Planung und Ausführung bis in Betrieb, Instandhaltung, Modernisierung, Reparatur und Rückbau. Für das Facility Management ist die Norm deshalb nicht nur als Projektstandard zu verstehen, sondern als Ordnungsrahmen für die Definition von Informationsanforderungen, die Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten, die Planung von Informationslieferungen, die Steuerung von Informationsqualität sowie die kontrollierte Überführung projektbezogener Informationen in belastbare Betriebsinformationen für die langfristige Nutzung von Assets.
Organisation und Digitalisierung im Bauwesen
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe und Definitionen
- Daten und Zusammenarbeit
- Informationsanforderungen definieren
- Organisations-Informationsanforderungen
- Asset-Informationsanforderungen
- Projekt-Informationsanforderungen
- Informationsaustauschanforderungen
- Asset Information Model
- Project Information Model
- Der Zyklus der Informationslieferung
- Festlegung von Informationsanforderungen und Planung der Informationslieferung
- Informationsmanagement im FM
- Fähigkeit und Kapazität
- Informationscontainerbasiertes
- Planung der Informationslieferung
- Steuerung der kollaborativen Informationsproduktion
- Common Data Environment
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich dieser Regelung umfasst das ganzheitliche Informationsmanagement für Gebäude, Liegenschaften, Campusstrukturen, Infrastrukturanlagen und Portfolios, soweit diese im Lebenszyklus geplant, errichtet, betrieben, instand gehalten, erneuert oder stillgelegt werden. Im Facility Management liegt der Schwerpunkt ausdrücklich auf der Nutzungsphase nach der Übergabe, weil in dieser Phase Informationen für Betriebssicherheit, Betreiberpflichten, Instandhaltungsplanung, Flächenmanagement, Kostensteuerung und strategische Entscheidungen dauerhaft verfügbar und verlässlich sein müssen.
Die Anwendung der Anforderungen hat verhältnismäßig zur Größe, Komplexität und Kritikalität des jeweiligen Assets zu erfolgen. Ein einzelnes Verwaltungsgebäude benötigt eine andere Informations- und Prüftiefe als ein Krankenhaus, ein Rechenzentrum oder ein Infrastrukturportfolio mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen. Die Norm ist daher nicht als starres Modellierungsregime zu interpretieren, sondern als skalierbares Managementsystem für strukturierte Informationen.
Ziel des Anwendungsbereichs ist nicht die Erstellung von Modellen um ihrer selbst willen. Maßgeblich ist vielmehr die kontrollierte Erzeugung, Prüfung, Freigabe, Übergabe und Nutzung von Informationen, die den operativen Gebäudebetrieb unterstützen. Dazu gehören insbesondere Informationen für Wartung und Inspektion, Störungsbeseitigung, Gewährleistungsverfolgung, Nachweispflichten, Ersatzinvestitionen, Energie- und Umweltsteuerung sowie die Vorbereitung von Umbauten und Nutzungsanpassungen.
Normative Verweisungen
ISO 19650-1 enthält keine normativen Verweisungen. In einem FM-orientierten Prozessdokument ist dieser Abschnitt dennoch beizubehalten, um klarzustellen, dass weitere im Unternehmen verwendete Regelwerke zwar verbindlich angewendet werden können, jedoch nicht Bestandteil der normativen Verweisungen dieser Norm sind.
Zu diesen ergänzenden Governance-Dokumenten zählen in der Praxis beispielsweise Klassifikationssysteme, unternehmensinterne FM-Codierungsrichtlinien, Benennungsstandards für Assets und Räume, Vorgaben für Dokumentenlenkung, Aufbewahrungs- und Archivierungsregeln, Anforderungen an Stammdatenqualität sowie Vorgaben für Compliance- und Nachweisunterlagen. Für die Organisation ist entscheidend, dass diese Dokumente inhaltlich mit dem Informationsmanagement nach ISO 19650 abgestimmt sind und keine widersprüchlichen Anforderungen erzeugen.
Begriffe und Definitionen
Dieser Abschnitt schafft die einheitliche Begriffswelt, auf deren Basis Verträge, Betriebsprozesse, Übergabekriterien und Datenanforderungen formuliert werden. Für das Facility Management ist eine konsistente Terminologie unverzichtbar, weil Unschärfen in Rollenbezeichnungen, Lebenszyklusbegriffen oder Datenobjekten unmittelbar zu Lücken in der Verantwortung, zu Fehlinterpretationen bei der Übergabe und zu unbrauchbaren Bestandsinformationen führen können.
Allgemeine Begriffe
Zu den allgemeinen Begriffen gehören insbesondere solche, die organisationsweit das Verständnis von Verantwortung, Zuständigkeit und Informationsbedarf regeln. Eine Verantwortungsmatrix beschreibt, wer Informationen erzeugt, prüft, freigibt, übernimmt und fortschreibt. Informationsanforderungen beschreiben, welche Informationen in welcher Form, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zweck vorliegen müssen. Im FM-Kontext ist dabei besonders wichtig, dass fachliche Verantwortung für den Betrieb und datenbezogene Verantwortung für die Pflege der Informationsbestände klar voneinander unterschieden, aber sauber miteinander verknüpft werden.
Ebenfalls zu den allgemeinen Begriffen gehören Grundsätze wie Autorisierung, Freigabe, Prüfung, Validierung, Verifikation und Statuskennzeichnung. Diese Begriffe sind für den Betrieb deshalb zentral, weil Informationen erst dann als belastbar gelten dürfen, wenn ihr Verwendungszweck eindeutig ist und ihr Freigabestatus nachvollzogen werden kann. Eine technische Zeichnung im Entwurfsstatus darf beispielsweise nicht ungeprüft als Grundlage für Wartungsmaßnahmen oder sicherheitsrelevante Entscheidungen dienen.
Begriffe im Zusammenhang mit Assets und Projekten
Im zweiten Begriffsblock stehen die lebenszyklusbezogenen Begriffe im Vordergrund. Ein Asset ist im FM nicht nur das Gebäude als Ganzes, sondern auch jede betriebsrelevante Anlage, jedes System, jeder Raumbezug und jede dokumentationspflichtige Komponente, die für Betrieb, Instandhaltung oder Compliance relevant ist. Projektinformationen entstehen typischerweise in Planung, Beschaffung, Ausführung und Inbetriebnahme. Asset-Informationen sind jene Informationen, die nach Abnahme und Übergabe für die Nutzung und Bewirtschaftung dauerhaft benötigt werden.
Für die Praxis ist wichtig, dass Projekt- und Betriebslogik nicht vermischt werden. Ein Projekt kann Informationen für eine einmalige Entscheidung benötigen, etwa für die Auswahl einer technischen Lösung. Das Facility Management benötigt dagegen Informationen mit Langzeitnutzen, etwa Standortbezüge, Herstellerdaten, Instandhaltungsintervalle, Prüffristen, Ersatzteilinformationen, Gewährleistungsdaten und Nachweise zur sicheren Nutzung. Der Lebenszyklusbezug muss deshalb bereits in den Definitionen verankert werden.
Begriffe im Zusammenhang mit dem Informationsmanagement
Die FM-relevanten Kernbegriffe des Informationsmanagements sind Organisations-Informationsanforderungen, Asset-Informationsanforderungen, Projekt-Informationsanforderungen, Informationsaustauschanforderungen, Asset Information Model, Project Information Model, Informationscontainer und Common Data Environment. Die Organisations-Informationsanforderungen beschreiben, welche Informationen die Organisation zur Erfüllung ihrer Geschäfts-, Risiko-, Compliance- und Leistungsziele grundsätzlich benötigt. Die Asset-Informationsanforderungen konkretisieren dies für ein einzelnes Asset oder einen Asset-Typ. Die Projekt-Informationsanforderungen beschreiben den Informationsbedarf für projektbezogene Entscheidungen. Die Informationsaustauschanforderungen übersetzen diese Anforderungen in konkrete Vorgaben für beauftragte Projekt- und Lieferteams.
Das Project Information Model dient als koordinierter Informationsbestand während Planung, Errichtung und Inbetriebnahme. Das Asset Information Model ist der akzeptierte, betriebstaugliche Informationsbestand für die Nutzungsphase. Ein Informationscontainer ist die kontrollierte Einheit, in der Informationen strukturiert geführt werden, beispielsweise als Modell, Datensatz, Dokument, Plan, Prüfprotokoll oder Anlagenblatt. Das Common Data Environment ist die kontrollierte digitale Umgebung, in der diese Informationen erzeugt, geprüft, geteilt, veröffentlicht und archiviert werden.
Asset- und Projektinformationen, Perspektiven und kollaboratives Arbeiten
Dieser Abschnitt beschreibt die Grundlogik kollaborativen Informationsmanagements, bevor einzelne Prozesse, Rollen oder Liefertermine festgelegt werden. Für das Facility Management ist entscheidend, dass Informationen nicht isoliert pro Gewerk, Projektphase oder Dienstleister entstehen, sondern entlang eines gemeinsamen Regelwerks geplant und genutzt werden.
Grundsätze
Die Grundsätze beruhen darauf, dass Informationen ein betrieblicher Vermögenswert sind. Sie müssen zweckgerichtet erzeugt, qualitätsgesichert, nachvollziehbar freigegeben und langfristig wiederverwendbar sein. Für FM-Prozesse bedeutet das, dass Informationen nicht nur vollständig, sondern auch kontextbezogen, auffindbar, aktuell und eindeutig referenzierbar sein müssen. Ein Wartungsteam benötigt beispielsweise nicht bloß den Namen einer Anlage, sondern deren eindeutige Identifikation, Lage, technische Spezifikation, sicherheitsrelevante Hinweise und dokumentierte Historie.
Kollaboratives Arbeiten setzt voraus, dass alle Beteiligten dieselben Spielregeln für Benennung, Status, Prüfprozesse, Freigaben und Datenstruktur anwenden. Ohne diese Standards entstehen Mehrdeutigkeiten, Doppelablagen und Medienbrüche, die im Betrieb zu Verzögerungen, Fehlleistungen und erhöhtem Haftungsrisiko führen können.
Informationsmanagement nach der ISO-19650-Reihe
Informationsmanagement nach der ISO-19650-Reihe ist als durchgängiger Prozess über den Lebenszyklus des Assets zu verstehen. Für das Facility Management bedeutet das, dass die Informationsanforderungen des Betriebs nicht erst am Projektende formuliert werden dürfen. Sie müssen bereits in den frühen Projektphasen vorliegen, damit Planung, Beschaffung und Ausführung auf spätere Betriebsanforderungen ausgerichtet werden können.
Die Normenlogik verlangt deshalb, dass Informationsanforderungen von oben nach unten entwickelt werden. Zuerst definiert die Organisation, welche Informationen sie für ihre Ziele benötigt. Darauf aufbauend wird festgelegt, welche Asset-Daten für Betrieb und Bewirtschaftung erforderlich sind. Erst danach werden projektbezogene und vertragliche Lieferanforderungen definiert. Diese Reihenfolge verhindert, dass am Ende einer Maßnahme zwar umfangreiche Projektdaten vorliegen, aber entscheidende Betriebsinformationen fehlen.
Perspektiven des Informationsmanagements
Im Facility Management ist der Zweck von Informationen stets an betriebliche Perspektiven gebunden. Die erste Perspektive ist die Sicherstellung der Betriebs- und Servicekontinuität. Informationen müssen so vorliegen, dass technische Anlagen zuverlässig betrieben, Störungen systematisch bearbeitet und Leistungen vertraglich gesteuert werden können. Die zweite Perspektive ist die Einhaltung rechtlicher und behördlicher Anforderungen. Nachweise, Prüfungen, Freigaben und Dokumentationen müssen nachvollziehbar, aktuell und revisionssicher geführt werden.
Weitere zentrale Perspektiven sind Instandhaltung und Reparatur, Risikomanagement, Investitions- und Erneuerungsplanung, Umwelt- und Energieperformance sowie Flächen- und Nutzungsperformance. Daraus folgt, dass BIM im FM nicht als reine Modellierungsaufgabe verstanden werden darf. Entscheidend ist vielmehr die Fähigkeit, vertrauenswürdige Informationen für konkrete Geschäfts- und Betriebsentscheidungen bereitzustellen.
Definition der Informationsanforderungen und daraus resultierende Informationsmodelle
Diese Klausel bildet den Kern eines FM-gerechten Informationsmanagements, weil sie festlegt, welche Informationen benötigt werden, weshalb sie benötigt werden und in welchem Informationsmodell sie später geführt werden. Ohne diese Kaskade entsteht kein belastbarer Übergang von der Projektwelt in die Betriebswelt.
Grundsätze
Der Grundsatz lautet, dass Informationsanforderungen top-down aus Geschäftszielen, Betreiberpflichten und operativen Prozessen abgeleitet werden. Die Organisation definiert zunächst, welche Informationen sie zur Steuerung ihres Asset-Bestands benötigt. Daraus werden die assetbezogenen Anforderungen entwickelt. Diese fließen in Projektanforderungen ein und werden anschließend in konkrete Austausch- und Lieferpflichten für Planer, ausführende Unternehmen und Spezialisten übersetzt.
Für das Facility Management ist dabei wesentlich, dass nur solche Informationen angefordert werden, die tatsächlich genutzt werden. Nicht jede projektbezogene Detailinformation hat einen Mehrwert für den Betrieb. Umgekehrt dürfen betriebsrelevante Mindestinformationen, etwa zu Standorten, Anlagenkennzeichen, Sicherheitsfunktionen, Wartungsintervallen oder Gewährleistungszeiträumen, keinesfalls fehlen.
Organisations-Informationsanforderungen (OIR)
Die Organisations-Informationsanforderungen definieren den übergeordneten Informationsbedarf der Organisation. Sie leiten sich aus Geschäftsstrategie, Governance, Risikoexposition, regulatorischen Verpflichtungen, Leistungskennzahlen und wirtschaftlichen Zielen ab. Im FM-Umfeld umfassen sie typischerweise Informationen für Betreiberverantwortung, Budget- und Investitionssteuerung, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement, Verfügbarkeitsziele, Flächeneffizienz, Dienstleistersteuerung und Notfallvorsorge.
OIR beantworten die Frage, welche Informationen die Organisation benötigt, um Entscheidungen auf Portfolio-, Liegenschafts- oder Unternehmensniveau zu treffen. Dazu gehören beispielsweise standardisierte Asset-Kategorien, Zustandsdaten, Kostenstrukturen, kritische Ausfallrisiken, rechtlich relevante Nachweisdaten und Informationen für mittel- bis langfristige Erneuerungsprogramme. Ohne OIR bleibt unklar, welche Informationen überhaupt systematisch gesammelt und gepflegt werden müssen.
Asset-Informationsanforderungen (AIR)
Die Asset-Informationsanforderungen konkretisieren den Informationsbedarf für das einzelne Asset oder für definierte Asset-Typen. Sie legen fest, welche Daten, Dokumente und Attribute für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb vorhanden sein müssen. Typische Inhalte sind eindeutige Identifikatoren, Standorte, Systemzugehörigkeiten, technische Parameter, Herstellerangaben, Inbetriebnahmedaten, Wartungsanforderungen, Inspektions- und Prüffristen, Ersatzteilbezüge, Sicherheitsanweisungen, Garantien und betriebliche Abhängigkeiten.
Im Facility Management bilden AIR die Brücke zwischen Organisationszielen und operativer Nutzbarkeit. Sie definieren die Mindestanforderungen an die Struktur des späteren Asset Information Model. Gleichzeitig vermeiden sie Datenüberfrachtung, indem sie klar eingrenzen, welche Informationen wirklich für Betrieb, Instandhaltung, Compliance, Störungsmanagement und spätere Umbauten erforderlich sind.
Projekt-Informationsanforderungen (PIR)
Projekt-Informationsanforderungen beschreiben den Informationsbedarf, der zur Steuerung und Entscheidung innerhalb eines Projekts erforderlich ist. Dazu zählen Informationen für Freigaben in Planungsphasen, Variantenentscheidungen, Koordination der Fachdisziplinen, Beschaffung, Kostenkontrolle, Terminsteuerung, Inbetriebnahme und Abnahme. PIR sind im FM-Kontext jedoch nur dann vollständig, wenn sie den späteren Betriebsnutzen mitdenken.
Das bedeutet, dass Projektinformationen so strukturiert sein müssen, dass aus ihnen ohne Medienbruch betriebstaugliche Informationen hervorgehen können. Wenn etwa ein raumlufttechnisches Gerät beschafft wird, reicht für das FM nicht die reine Projektspezifikation. Benötigt werden auch Daten, die nach der Übergabe für Wartung, Störung, Gewährleistung, Ersatzteilmanagement und erneute Beschaffung nutzbar bleiben.
Informationsaustauschanforderungen (EIR)
Die Informationsaustauschanforderungen übersetzen OIR, AIR und PIR in konkrete Anforderungen an beauftragte Parteien. Sie legen fest, welche Informationen in welcher Struktur, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Status, mit welchen Prüfregeln und in welcher Qualität geliefert werden müssen. Für das Facility Management ist dies die vertragliche Schlüsselfunktion, weil hier entschieden wird, ob das spätere Betriebsdatenmodell vollständig und belastbar sein kann.
EIR sollten deshalb nicht nur Liefertermine benennen, sondern auch Benennungsregeln, Klassifikationsvorgaben, Attributlisten, Prüfmethoden, Formatvorgaben, Übergabekriterien und Verantwortlichkeiten. Ebenso muss festgelegt werden, wie mit Änderungen, Nachträgen, fehlenden Informationen, Vorbehalten und Korrekturschleifen umzugehen ist. Nur so lässt sich verhindern, dass Informationsdefizite erst bei der Inbetriebnahme oder im laufenden Betrieb sichtbar werden.
Asset Information Model (AIM)
Das Asset Information Model ist der akzeptierte und freigegebene Informationsbestand für die Nutzungsphase. Es dient dem Facility Management als verlässliche Grundlage für Betrieb, Wartung, Prüfung, Instandsetzung, Erneuerung, Dokumentation und strategische Planung. Ein AIM ist nicht nur ein Modell im geometrischen Sinn, sondern die Gesamtheit der für den Betrieb freigegebenen, strukturierten Informationen über das Asset.
Ein betriebsfähiges AIM umfasst typischerweise Anlagenstammdaten, Raum- und Flächeninformationen, technische und sicherheitsrelevante Dokumentation, Prüf- und Abnahmeunterlagen, Wartungsvorgaben, Gewährleistungsinformationen, Komponentenbeziehungen und Historienbezüge. Für den FM-Erfolg ist entscheidend, dass nur verifizierte und validierte Informationen in das AIM überführt werden und dass spätere Änderungen im Betrieb kontrolliert nachgeführt werden.
Project Information Model (PIM)
Das Project Information Model ist der koordinierte Informationsbestand während Planung, Ausführung und Inbetriebnahme. Es enthält die Informationen, die für Entwicklung, Abstimmung, Prüfung und Steuerung des Projekts benötigt werden. Im Verhältnis zum Facility Management hat das PIM die Aufgabe, die spätere Betriebsdatenbasis vorzubereiten, aber es ist nicht automatisch identisch mit dem AIM.
Vor der Übernahme in den Betrieb müssen Informationen aus dem PIM bewertet, geprüft, freigegeben und gegebenenfalls bereinigt werden. Nicht jede projektbezogene Information gehört dauerhaft in den Betriebsbestand. Entscheidend ist, dass aus dem PIM genau jene Informationen ausgewählt und in kontrollierter Form übernommen werden, die für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb des Assets erforderlich sind.
| Normelement | FM-Zweck im Prozess |
|---|---|
| OIR | Definition des übergeordneten Informationsbedarfs der Organisation in Bezug auf Geschäft, Compliance, Risiko, Kosten und betriebliche Ziele |
| AIR | Festlegung der detaillierten Asset-Informationen, die für Betrieb und Instandhaltung benötigt werden |
| PIR | Definition der Informationen, die projektbezogene Entscheidungen und Freigaben unterstützen |
| EIR | Übersetzung des Informationsbedarfs in konkrete Anforderungen für Beauftragungen und Informationsaustausch |
| PIM | Koordinierter Informationsbestand während Planung, Ausführung und Inbetriebnahme |
| AIM | Freigegebener, betriebstauglicher Informationsbestand für das Asset in der Nutzungsphase |
Der Zyklus der Informationslieferung
Diese Klausel beschreibt den Steuerungsmechanismus, mit dem Informationen entlang des Asset-Lebenszyklus geplant, erzeugt, geprüft, akzeptiert und weiterverwendet werden. Für das Facility Management ist sie von zentraler Bedeutung, weil sie festlegt, an welchen Entscheidungspunkten Informationsreife nachgewiesen werden muss.
Grundsätze
Informationslieferung ist kein einmaliger Übergabeakt am Projektende, sondern ein abgestufter Prozess mit definierten Prüfpunkten. In einem FM-gerechten Ansatz müssen Informationslieferungen so terminiert werden, dass sie rechtzeitig für Entscheidungen, Freigaben, Beschaffungen, Inbetriebnahmen und Betriebsaufnahmen zur Verfügung stehen. Informationen, die zu spät oder in ungeprüfter Form geliefert werden, verursachen operative Risiken und Zusatzaufwand.
Deshalb sind für jede Phase klare Anforderungen an Inhalt, Reifegrad, Prüftiefe und Verantwortlichkeit festzulegen. Die Informationslieferung muss zudem auf reale Auslöseereignisse im Lebenszyklus ausgerichtet werden, etwa auf Planungsfreigaben, Beschaffungspakete, Funktionsprüfungen, Übergabe, Nutzungsbeginn, größere Instandsetzungen oder Modernisierungsmaßnahmen.
Ausrichtung am Asset-Lebenszyklus
Die Informationslogik ist an den Lebenszyklus des Assets anzupassen. Bereits in der strategischen Phase werden Grundsatzinformationen für Bedarf, Zielbild, Risiko und Wirtschaftlichkeit benötigt. In der Planungsphase stehen Koordinations- und Entscheidungsinformationen im Vordergrund. Während Ausführung und Inbetriebnahme gewinnen Liefernachweise, Prüfprotokolle, Einstellwerte, Abnahmedokumente und anlagenbezogene Stammdaten an Bedeutung. In der Nutzungsphase verschiebt sich der Schwerpunkt auf Betriebs-, Wartungs-, Nachweis- und Änderungsinformationen.
Für das FM bedeutet diese Ausrichtung, dass Informationen nach Nutzungsrelevanz und nicht nur nach Projektphasen betrachtet werden müssen. Die Zeitpunkte Design Freeze, Vergabe, Montageabschluss, Inbetriebsetzung, Funktionsnachweis, behördliche Freigabe, Übergabe, Erstbezug und spätere Eingriffe in den Bestand sind typische Meilensteine, an denen Informationsstände verbindlich überprüft und übernommen werden sollten.
Allgemeine Grundsätze
Die Planung der Informationslieferung beginnt mit der Festlegung, welche Informationen zu welchem Zweck an welchem Entscheidungspunkt benötigt werden. Im FM ist diese Planung eng mit Betriebsaufnahme, Wartungsfähigkeit, Dokumentationspflichten und Risikokontrolle verknüpft. Informationsanforderungen müssen deshalb nicht nur terminlich, sondern auch funktionsbezogen geplant werden.
Ein wirksamer Prozess verknüpft jede Informationslieferung mit einer konkreten Verwendung, etwa mit einer Freigabeentscheidung, der Anlage eines Wartungsobjekts, der Übernahme in das CAFM-System, der Schulung des Betriebspersonals oder der Vorlage gegenüber einer Behörde. So wird sichergestellt, dass Informationen nicht abstrakt gesammelt, sondern zielgerichtet nutzbar gemacht werden.
Das Lieferteam stellt Informationen für Entscheidungen des Asset-Eigentümers, Betreibers oder Auftraggebers bereit
Das Lieferteam muss Informationen so bereitstellen, dass Eigentümer, Betreiber oder Auftraggeber belastbare Entscheidungen treffen können. Dazu gehören etwa Entscheidungen über technische Konzepte, Beschaffungsfreigaben, Inbetriebnahmen, Abnahmen, Restpunktbehandlungen und Betriebsfreigaben. Für das Facility Management bedeutet dies, dass Informationen nicht nur planerisch korrekt, sondern auch betriebspraktisch bewertbar sein müssen.
Ein Betreiber muss beispielsweise erkennen können, ob eine vorgeschlagene Lösung wartbar, zugänglich, sicher und langfristig wirtschaftlich ist. Deshalb müssen Informationslieferungen nicht nur Entwurfsabsichten abbilden, sondern Aussagen zur späteren Nutzung, Wartung, Ersatzteilverfügbarkeit, Prüfung und Störungsbehebung ermöglichen.
Informationsverifikation und -validierung zu Beginn und am Ende von Projektstufen
Am Beginn und am Ende jeder Projektstufe sind Verifikations- und Validierungsprozesse erforderlich. Verifikation prüft, ob die geforderten Informationen formal und inhaltlich geliefert wurden. Validierung prüft, ob diese Informationen für ihren beabsichtigten Verwendungszweck tatsächlich geeignet sind. Im FM ist diese Unterscheidung besonders wichtig, weil formal vollständige Datensätze dennoch betrieblich unzureichend sein können.
Beispielsweise kann ein Datensatz alle Pflichtfelder enthalten, aber trotzdem untauglich sein, wenn Wartungszugänge, Prüffristen oder eindeutige Standortreferenzen fehlen. Verifikation und Validierung sind daher als formale Akzeptanzkontrollen zu definieren und mit klaren Freigabekriterien zu versehen.
Informationen werden aus dem gesamten Lieferteam zusammengeführt
Betriebsrelevante Informationen entstehen nicht nur bei den Objektplanern, sondern im gesamten Lieferteam. Fachplaner, ausführende Unternehmen, Anlagenlieferanten, Inbetriebsetzer, Sachverständige und Spezialfirmen tragen jeweils Teilinformationen bei, die für einen vollständigen Betriebsdatensatz zusammengeführt werden müssen. Diese Integration ist im FM kritisch, weil gerade Wartungs-, Sicherheits- und Herstellerinformationen häufig außerhalb der klassischen Planungsunterlagen entstehen.
Die Prozessregelung muss daher eindeutig bestimmen, wer welche Informationen liefert, wer die Zusammenführung verantwortet und wer die Vollständigkeit überprüft. Andernfalls bleiben Datenlücken bis weit in den Betrieb bestehen und müssen mit hohem Aufwand nachträglich geschlossen werden.
Zusammenfassung der Informationslieferung aus Projekt- und Asset-Lieferteams
Die Informationslieferung aus Projekt- und Asset-Lieferteams ist als zusammenhängender Strom zu organisieren, nicht als Sammlung voneinander unabhängiger Einzelabgaben. Für das Facility Management bedeutet dies, dass jede Projektstufe einen klaren Beitrag zur späteren Betriebsinformation leisten muss und dass auch nach der Übergabe weitere Informationslieferungen, etwa aus Umbauten, Austauschmaßnahmen oder größeren Instandsetzungen, kontrolliert in den Bestandsdatensatz einfließen.
Damit entsteht ein Lebenszyklusprozess, in dem Informationen an definierten Übergängen erzeugt, geprüft, autorisiert, übernommen und fortgeschrieben werden. Genau diese Kontinuität macht den Mehrwert der ISO-19650-Logik für das Facility Management aus.
Projekt- und Asset-Informationsmanagementfunktionen
Dieser Abschnitt ordnet die Informationsmanagementfunktion innerhalb der Organisation und ihrer Lieferkette zu. Für das Facility Management ist das wesentlich, weil Informationsqualität nicht allein von Systemen oder Vorlagen abhängt, sondern von klar zugewiesenen Funktionen.
Grundsätze
Informationsmanagementfunktionen müssen eindeutig beschrieben und organisatorisch verankert werden. Dabei geht es nicht nur um Stellenbezeichnungen, sondern um tatsächliche Entscheidungs- und Steuerungsbefugnisse. Es muss klar sein, wer Standards setzt, wer Anforderungen freigibt, wer Informationen prüft, wer in das AIM übernimmt und wer spätere Änderungen im Betrieb autorisiert.
Besonders im FM ist darauf zu achten, dass operative Verantwortung und projektbezogene Verantwortung sauber aufeinander abgestimmt sind. Wenn beispielsweise Projektteams Datenstrukturen festlegen, ohne die Anforderungen des späteren Betriebs einzubeziehen, entstehen Übergabemodelle, die im laufenden Betrieb nicht anschlussfähig sind.
Asset-Informationsmanagementfunktionen
Auf Asset-Seite sind jene Funktionen zu definieren, die den betrieblichen Informationsstandard festlegen und den Bestand steuern. Dazu gehören die Festlegung von AIR, die Governance des AIM, die Definition von Qualitäts- und Freigabekriterien, die Freigabe von Übergabedaten sowie die Steuerung von Änderungen während der Nutzungsphase. In vielen Organisationen liegen diese Aufgaben beim Asset Owner, beim Betreiber, beim zentralen FM oder bei einer Kombination dieser Stellen.
Diese Funktionen müssen auch sicherstellen, dass Informationen nach Instandhaltungen, Umbauten, Nutzungsänderungen oder Anlagenersatz aktualisiert werden. Ein AIM verliert seinen Wert sehr schnell, wenn Änderungen im Bestand nicht systematisch nachgeführt werden. Deshalb gehört die laufende Datenpflege organisatorisch fest in die Asset-Informationsmanagementfunktion.
Projekt-Informationsmanagementfunktionen
Auf Projektseite sind Funktionen erforderlich, die den Aufbau und die Qualität des PIM steuern. Dazu zählen die Koordination der Informationslieferungen, die Sicherstellung der Einhaltung von EIR, die Prüfung der Informationscontainer, die Vorbereitung von Übergabepaketen und die Abstimmung mit den Anforderungen des späteren Betriebs. Projektbezogenes Informationsmanagement ist daher nicht auf Modellkoordination zu reduzieren, sondern umfasst die vollständige Steuerung strukturierter Informationslieferungen.
Für das Facility Management ist besonders wichtig, dass Projektfunktionen die spätere Übernahme in das AIM aktiv vorbereiten. Das bedeutet unter anderem, dass Informationen frühzeitig gegen AIR geprüft, offene Punkte nachverfolgt und Übergaben so organisiert werden, dass kein Datenverlust zwischen Projektende und Betriebsaufnahme entsteht.
Task-Informationsmanagementfunktionen
Auf Aufgaben- oder Disziplinenebene müssen Informationsmanagementfunktionen dort wahrgenommen werden, wo Informationen entstehen. Fachplaner, technische Lieferanten, Montageunternehmen, Sachverständige und Servicepartner sind verantwortlich für die Qualität und Nachvollziehbarkeit ihrer jeweiligen Informationsbeiträge. Sie dürfen Informationen nicht nur technisch bereitstellen, sondern müssen sie nach den vereinbarten Struktur-, Status- und Prüfvorgaben liefern.
Im FM-Kontext ist diese Ebene besonders relevant, weil dort viele Detailinformationen entstehen, die für den späteren Betrieb kritisch sind, beispielsweise Einstellwerte, Seriennummern, Sicherheitsnachweise, Prüfprotokolle oder Wartungsempfehlungen. Diese Informationen müssen an der Quelle korrekt erzeugt werden, damit sie im weiteren Prozess nicht aufwendig rekonstruiert werden müssen.
Fähigkeit und Kapazität des Lieferteams
Dieser Abschnitt bildet die Eignungs- und Sicherungsprüfung vor einer Beauftragung. Für das Facility Management ist das ein wesentlicher Qualitätsschutz, weil sich unzureichende Informationskompetenz der Lieferteams meist erst bei Übergabe oder im Betrieb negativ bemerkbar macht.
Grundsätze
Vor einer Beauftragung ist zu prüfen, ob das vorgesehene Lieferteam in der Lage ist, strukturierte, prüfbare und wiederverwendbare Informationen zu liefern. Diese Prüfung darf sich nicht auf Planungs- oder Ausführungskompetenz im engeren Sinn beschränken. Erforderlich ist zusätzlich der Nachweis, dass die Beteiligten Standards für Informationsstruktur, Klassifikation, Statusmanagement, CDE-Nutzung und Qualitätsprüfung beherrschen.
Gerade im Facility Management ist die Fähigkeit relevant, betriebstaugliche Asset-Daten zu liefern und nicht lediglich Zeichnungen, Modelle oder unsortierte Dokumentensammlungen. Teams müssen zeigen, dass sie den Informationsbedarf des späteren Betriebs verstehen und in ihre Arbeitsweise integrieren können.
Umfang der Prüfung von Fähigkeit und Kapazität
Die Prüfung sollte sowohl die fachliche Fähigkeit als auch die organisatorische Kapazität umfassen. Dazu gehören Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten, Kenntnisse von Informationsstandards, Beherrschung der geforderten Klassifikations- und Benennungssysteme, Verfügbarkeit geeigneter Werkzeuge, Qualitätssicherungsprozesse, Ressourcen für Datenerfassung und -prüfung sowie die Fähigkeit, Informationen termingerecht und in der geforderten Qualität zu liefern.
Im FM-orientierten Auswahlprozess ist zudem zu bewerten, ob das Lieferteam Informationen für Anlagenregister, Wartungsobjekte, Raum- und Flächendaten, Nachweisdokumentation und Übergabepakete belastbar erzeugen kann. Damit wird sichergestellt, dass die Informationslieferung nicht als Nebenprodukt, sondern als planbare und beherrschte Leistung erbracht wird.
Informationscontainerbasiertes kollaboratives Arbeiten
Dieser Abschnitt regelt, wie Informationen in kontrollierbare Einheiten zerlegt und gemeinschaftlich genutzt werden. Im Facility Management ist dies die Voraussetzung dafür, dass Informationen zu Systemen, Räumen, Anlagen, Dokumenten und Nachweisen eindeutig geführt und wiederverwendet werden können.
Ein Informationscontainer muss so definiert sein, dass Eigentum, Verantwortlichkeit, Status, Revision, Klassifikation und Beziehung zu anderen Informationen eindeutig nachvollziehbar sind. Im FM betrifft das beispielsweise Anlagenblätter, Raumdatensätze, Geschosspläne, Wartungsanweisungen, Prüfberichte, Garantiedokumente oder strukturierte Datenbestände einzelner technischer Systeme. Informationen dürfen nicht unkontrolliert als lose Dateien ausgetauscht werden, sondern müssen als gelenkte Informationsobjekte behandelt werden.
Die Regeln für Benennung und Struktur müssen so aufgebaut sein, dass Informationen auch Jahre nach der Übergabe noch eindeutig gefunden und interpretiert werden können. Das ist insbesondere für Störungen, Audits, Gewährleistungsfälle, Sicherheitsvorfälle, Umbauten und Bestandsanpassungen wesentlich. Informationscontainer sind damit nicht nur ein Ordnungsprinzip für das Projekt, sondern ein dauerhaftes Steuerungsinstrument für die Nutzungsphase.
Planung der Informationslieferung
Die Planung der Informationslieferung übersetzt den Informationsbedarf des Facility Managements in konkrete Termine, Verantwortlichkeiten und Strukturvorgaben. Sie ist damit das operative Bindeglied zwischen Anforderungen und tatsächlicher Leistungserbringung.
Grundsätze
Informationslieferung muss geplant werden wie jede andere projekt- und betriebsrelevante Leistung. Das bedeutet, dass Umfang, Termin, Verantwortlichkeit, Prüfweg und Verwendungszweck für jede wesentliche Informationslieferung im Voraus festgelegt werden. Für das FM ist diese Planung besonders wichtig, weil Wartungsobjekte, Dokumentationen, Nachweise und Schulungsunterlagen nicht erst am Ende gesammelt werden dürfen.
Eine wirksame Planung berücksichtigt nicht nur die Projekttermine, sondern auch betriebliche Erfordernisse. Informationen müssen so früh bereitstehen, dass sie vor Inbetriebnahme geprüft, in Betriebssysteme übernommen, mit Wartungsstrategien verknüpft und vom Betriebspersonal verstanden werden können.
Zeitpunkt der Informationslieferung
Der Zeitpunkt der Informationslieferung ist an Entscheidungs- und Nutzungszeitpunkten auszurichten. Dazu gehören Planungsfreigaben, Beschaffungsentscheidungen, Vorabprüfungen vor Montage, Inbetriebsetzungsphasen, behördliche Abnahmen, Übergabe, Betriebsfreigabe und spätere Änderungsmaßnahmen. Informationslieferungen müssen dabei nicht nur am Endtermin vorliegen, sondern häufig stufenweise aufgebaut und fortgeschrieben werden.
Für das Facility Management bedeutet dies, dass etwa anlagenbezogene Stammdaten, Wartungsgrundlagen, Sicherheitsdokumentationen und Prüfnachweise frühzeitig geplant und sukzessive verifiziert werden. So können Defizite rechtzeitig erkannt werden, statt erst bei Übergabe oder im ersten Betriebsjahr sichtbar zu werden.
Verantwortungsmatrix
Die Verantwortungsmatrix legt fest, wer Informationen erzeugt, prüft, freigibt, empfängt, übernimmt und fortschreibt. Im FM ist diese Matrix unverzichtbar, weil Informationslücken häufig genau dort entstehen, wo Verantwortung stillschweigend vorausgesetzt, aber nicht explizit geregelt wurde. Eine belastbare Matrix muss daher sowohl Projektrollen als auch Betreiber- und FM-Rollen abbilden.
Sie sollte insbesondere klären, wer AIR fachlich verantwortet, wer die EIR vertraglich durchsetzt, wer Übergabedaten prüft, wer die Aufnahme in das AIM autorisiert und wer Änderungen während des Betriebs dokumentiert. Nur wenn diese Zuständigkeiten eindeutig sind, kann Informationsmanagement dauerhaft wirksam sein.
Festlegung der Föderationsstrategie und der Breakdown-Struktur für Informationscontainer
Die Föderationsstrategie legt fest, wie unterschiedliche Informationsbestände zu einem nutzbaren Gesamtbild zusammengeführt werden. Im FM betrifft dies unter anderem die Verbindung von Gebäude-, System-, Raum-, Anlagen- und Dokumenteninformationen. Gleichzeitig ist zu definieren, in welche logischen Einheiten Informationscontainer zerlegt werden, etwa nach Objekt, Gebäude, Geschoss, Zone, System, Anlage oder Dokumentart.
Diese Struktur ist für den späteren Betrieb entscheidend. Informationen zu wartungskritischen Systemen, Anlagenregistern, Betriebs- und Wartungsdokumentationen, Garantien und Nachweispflichten müssen so gegliedert sein, dass sie effizient gefunden, geprüft und aktualisiert werden können. Eine gute Föderationsstrategie orientiert sich daher nicht nur an Projektgewerken, sondern an der späteren Nutzbarkeit im Betrieb.
Steuerung der kollaborativen Informationsproduktion
Dieser Abschnitt sichert die Qualität und Angemessenheit von Informationen, bevor sie in den operativen Bestand übernommen werden. Für das Facility Management ist das die entscheidende Kontrollstufe zwischen Informationsproduktion und betrieblicher Nutzung.
Grundsätze
Kollaborative Informationsproduktion muss so gesteuert werden, dass die resultierenden Informationen vollständig, konsistent, nachvollziehbar und für ihren vorgesehenen Zweck geeignet sind. Im FM darf die Qualitätsprüfung nicht erst am Ende erfolgen. Sie muss während der Entstehung der Informationen stattfinden, damit Fehlerquellen früh erkannt und Korrekturen mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden können.
Die Prozessregelung sollte daher Prüfschritte, Akzeptanzkriterien, Verantwortlichkeiten und Eskalationswege fest definieren. Dies verhindert, dass Informationen mit unklarem Status oder fraglicher Verlässlichkeit in den Betrieb übernommen werden.
Grad des Informationsbedarfs
Der Grad des Informationsbedarfs beschreibt, in welcher Qualität, Menge und Granularität Informationen bereitgestellt werden müssen. Für das Facility Management bedeutet dies, dass Informationen weder zu oberflächlich noch übermäßig detailliert sein dürfen. Unterinformation führt zu Betriebsrisiken, Zusatzaufwand und Fehlentscheidungen. Überinformation verursacht unnötige Komplexität, Prüfaufwand und Datenpflegekosten.
Ein praxisgerechter Grad des Informationsbedarfs orientiert sich daher an konkreten Anwendungsfällen. Für eine wartungspflichtige Anlage sind beispielsweise andere Informationen erforderlich als für ein nicht instandhaltungsrelevantes Bauteil. Die Informationsanforderung muss immer so bemessen sein, dass sie die spätere Nutzung unterstützt, ohne den Prozess unnötig zu belasten.
Informationsqualität
Informationsqualität ist im FM an Kriterien wie Vollständigkeit, Richtigkeit, Konsistenz, Aktualität, Eindeutigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verwendungsfähigkeit zu messen. Diese Kriterien müssen operationalisiert werden, damit Lieferteams und prüfende Stellen dieselben Maßstäbe anwenden. Ein Datensatz ist nur dann qualitätsgerecht, wenn er sowohl formal korrekt als auch fachlich brauchbar ist.
Dazu gehört beispielsweise, dass Anlagen eindeutig identifiziert, korrekt lokalisiert, technisch plausibel beschrieben und mit den zugehörigen Dokumenten verknüpft sind. Ebenso muss nachvollziehbar sein, wann und durch wen Informationen erstellt, geändert, geprüft und freigegeben wurden. Im Ergebnis wird Informationsqualität so zum formalen Akzeptanzkriterium für die Übernahme in den Betrieb.
Common Data Environment (CDE) Lösung und Workflow
Dieser Abschnitt definiert die Betriebsregeln für die digitale Umgebung, in der kontrollierte Informationen ihren Status durchlaufen. Für das Facility Management ist der CDE-Workflow von besonderer Bedeutung, weil hier entschieden wird, welche Informationen sich noch in Bearbeitung befinden, welche zur Koordination bereitstehen, welche autorisiert sind und welche als freigegebener Bestandsdatensatz gelten.
Grundsätze
Das CDE ist die kontrollierte Umgebung für Erzeugung, Prüfung, Austausch, Veröffentlichung und Archivierung von Informationen. Seine Wirksamkeit hängt nicht allein von der Software ab, sondern von klaren Statusregeln, Freigabewegen, Rollen, Zugriffsrechten und Nachvollziehbarkeit. Im FM muss das CDE so betrieben werden, dass projektbezogene und betriebsbezogene Informationen eindeutig voneinander unterschieden und kontrolliert überführt werden können.
Ein wirksamer CDE-Prozess schützt vor der Nutzung ungeprüfter Informationen und schafft eine verlässliche Historie von Entscheidungen, Revisionen und Freigaben. Das ist für Betreiberpflichten, Audits, Gewährleistungsfragen und spätere Umbauten von hoher Bedeutung.
Der Status „in Bearbeitung“
Im Status „in Bearbeitung“ befinden sich Informationen, die noch entwickelt, ergänzt oder intern geprüft werden. Diese Informationen sind noch nicht für die formale Nutzung durch andere Parteien oder für betriebliche Entscheidungen freigegeben. Im FM ist wichtig, dass Informationen in diesem Status klar als vorläufig gekennzeichnet sind, damit sie nicht versehentlich als Grundlage für Wartung, Beschaffung oder Freigaben verwendet werden.
Innerhalb dieses Status müssen Regeln für interne Versionierung, Bearbeiterverantwortung, Änderungsdokumentation und Vorprüfung bestehen. So wird sichergestellt, dass sich Informationsqualität bereits während der Entstehung entwickelt und nicht erst am Ende beurteilt wird.
Der Übergang „prüfen, überprüfen, freigeben“
Der Übergang zwischen „in Bearbeitung“ und einer weitergehenden Nutzung erfordert einen formalen Prüfprozess. Dabei werden Informationen auf Vollständigkeit, Konsistenz, Zweckmäßigkeit und Regelkonformität überprüft. Im FM betrifft dies insbesondere betriebsrelevante Datensätze, sicherheitsbezogene Dokumentationen und Unterlagen, die in den späteren Bestandsdatensatz übergehen sollen.
Dieser Übergang muss dokumentiert, nachvollziehbar und rollenbasiert gesteuert werden. Nur so lässt sich später nachweisen, welche Informationen wann, von wem und mit welchem Prüfergebnis in den nächsten Status überführt wurden.
Der Status „geteilt“
Im Status „geteilt“ stehen Informationen für Koordination, Abstimmung und fachübergreifende Nutzung bereit. Sie dürfen in diesem Zustand für die Zusammenarbeit verwendet werden, gelten aber noch nicht automatisch als endgültig freigegeben für Betrieb oder vertragliche Erfüllung. Für das Facility Management ist dieser Status besonders relevant, um betriebliche Anforderungen frühzeitig in Planungs- und Ausführungsentscheidungen einzubringen.
Im geteilten Status können beispielsweise Betreiber, Instandhaltungsverantwortliche oder FM-Dienstleister prüfen, ob Wartungszugänglichkeiten, Raumbezüge, Sicherheitsanforderungen oder Dokumentationspflichten angemessen berücksichtigt wurden. Dadurch werden Mängel früher erkannt und nicht erst bei der Übergabe.
Der Übergang „prüfen und autorisieren“
Bevor Informationen veröffentlicht oder in den operativen Bestand übernommen werden, ist ein weiterer formaler Autorisierungsschritt notwendig. Diese Autorisierung bestätigt, dass Informationen für ihren vorgesehenen Zweck geeignet sind und den festgelegten Qualitäts- und Governance-Anforderungen entsprechen. Für das FM ist dies die entscheidende Eintrittsschwelle in den belastbaren Betriebsbestand.
Die Autorisierung sollte insbesondere prüfen, ob alle notwendigen Nachweise vorliegen, ob Informationscontainer korrekt klassifiziert und versioniert sind, ob offene Punkte abgearbeitet wurden und ob die Informationen die Anforderungen des AIM erfüllen. Erst danach darf eine Veröffentlichung oder Übernahme erfolgen.
Der Status „veröffentlicht“
Im Status „veröffentlicht“ befinden sich Informationen, die formal freigegeben und für den vorgesehenen Anwendungszweck nutzbar sind. Im Facility Management kann dies projektbezogene Freigabeinformationen ebenso betreffen wie bereits akzeptierte Betriebsinformationen. Entscheidend ist, dass der veröffentlichte Status nur für solche Informationen verwendet wird, deren Inhalt geprüft, autorisiert und nachvollziehbar versioniert wurde.
Für die Nutzungsphase ist zusätzlich festzulegen, unter welchen Bedingungen veröffentlichte Projektinformationen in das AIM überführt werden. Diese Überführung darf nur kontrolliert erfolgen, damit das betriebliche Informationsmodell ausschließlich solche Informationen enthält, die tatsächlich für den Betrieb benötigt und akzeptiert wurden.
Der Status „archiviert“
Der Archivstatus dient der revisionssicheren Aufbewahrung von Informationen, die nicht mehr aktiv genutzt, aber weiterhin nachweis- oder nachvollziehbar bleiben müssen. Dazu gehören frühere Projektstände, ersetzte Dokumente, historische Freigaben, abgeschlossene Übergabepakete oder Informationen zu zurückgebauten Zuständen. Im FM ist dieser Status wichtig für Audits, Gewährleistungsfälle, Streitigkeiten, Umbauten und die Rückverfolgbarkeit technischer Veränderungen.
Archivierung bedeutet nicht bloß Ablage, sondern kontrollierte, geordnete und langfristig auffindbare Aufbewahrung. Die Organisation muss daher festlegen, welche Informationen archiviert werden, wie lange sie aufzubewahren sind, welche Zugriffsrechte gelten und wie ihre Integrität gesichert wird.
