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GEFMA 520: Leistungsbeschreibung Facility Services

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GEFMA 520 Leistungsbeschreibung Facility Services Standards für Leistungsmerkmale und Spezifikationen

GEFMA 520 – Leistungsbeschreibung Facility Services

Die GEFMA 520 „Leistungsbeschreibung Facility Services“ ist eine rund 140 Seiten umfassende Muster‑Leistungsbeschreibung, die vom Deutschen Verband für Facility Management (gefma) im April 2023 neu aufgelegt wurde. Sie wurde parallel zur GEFMA 510 „Mustervertrag Facility Services“ erarbeitet und bildet gemeinsam mit dem Vertrag eine solide Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen rund um die Immobilienbewirtschaftung. Die Richtlinie ist branchenübergreifend konzipiert und richtet sich an öffentliche und private Auftraggeber. Ihr Ziel besteht darin, ein einheitliches Leistungsverständnis zu schaffen, Leistungsinhalte zu standardisieren und die Qualität durch klare Abgrenzungen, Kennzahlen und Schnittstellenregelungen überprüfbar zu machen. Nachhaltigkeit und ESG‑Kriterien wurden als integrale Bestandteile der aktuellen Version verankert. Außerdem orientiert sich die Leistungsbeschreibung an der Kostengliederung aus GEFMA 200 und verknüpft Leistungsbausteine mit den entsprechenden Ordnungsnummern, wodurch eine Zuordnung zu den Prozessphasen des Gebäudebetriebs ermöglicht wird.

Standardisierte Leistungsbeschreibungen für infrastrukturelle, technische und kaufmännische Facility Services gemäß GEFMA 520

Zweck der GEFMA 520

Die GEFMA 520 verfolgt das Ziel, als branchenweit anerkanntes Instrument die Ausschreibung und Vergabe von Facility‑Services auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen.

Sie dient insbesondere zur

  • Vereinheitlichung von Leistungsbeschreibungen: Der modulare Aufbau ermöglicht eine einheitliche Sprache und Terminologie, sodass Auftraggeber und Auftragnehmer ein gemeinsames Verständnis der ausgeschriebenen Leistungen entwickeln.

  • Reduktion von Interpretationsspielräumen: Durch klar formulierte Leistungsinhalte, Abgrenzungen und Schnittstellen werden Interpretationsspielräume minimiert. Dies sorgt für Rechtssicherheit und reduziert das Nachtragsrisiko in der Vertragsabwicklung.

  • Verbesserung der Angebotsvergleichbarkeit: Standardisierte Struktur und Kennzahlen erleichtern die Vergleichbarkeit von Angeboten und schaffen eine solide Basis für Vergabeentscheidungen.

  • Schaffung revisionssicherer Vertragsgrundlagen: Als Pendant zum Mustervertrag GEFMA 510 ermöglicht die Leistungsbeschreibung die Erstellung revisionssicherer Verträge. Im Vergleich zur vorherigen Version wurde die Qualitätssicherung systematisch verankert, und die Richtlinie enthält nun praxisnahe Excel‑Vorlagen für Preisabfragen.

Geltungsbereich

Die GEFMA 520 ist auf sämtliche Facility‑Services während der Betriebs‑ und Nutzungsphase sowie während des Leerstands von Gebäuden anwendbar. Sie umfasst technische, infrastrukturelle und kaufmännische Leistungen. Die Richtlinie eignet sich sowohl für Einzelvergabe als auch für Paketvergaben (Total‑ und Integralleistungen) und kann bei interner Erbringung ebenso wie bei Outsourcing‑Modellen genutzt werden.

Abgrenzung zu anderen GEFMA‑Richtlinien

Die GEFMA 520 ist Teil des gefma‑Regelwerks und steht in engem Zusammenhang mit weiteren Richtlinien. Sie bildet mit der GEFMA 510 „Mustervertrag Facility Services“ ein inhaltlich abgestimmtes Gesamtpaket; eine gemeinsame Anwendung beider Dokumente wird ausdrücklich empfohlen, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden. Darüber hinaus verknüpft die Leistungsbeschreibung ihre Leistungsbausteine mit der Kostenstruktur aus GEFMA 200 und berücksichtigt die Prozessschritte aus GEFMA 501 „Prozessabbildung Ausschreibung & Vergabe von Facility Services“. Nachhaltigkeitsaspekte orientieren sich an der GEFMA 160 sowie an der ESG‑Berichtsanforderung der EU‑Taxonomie.

Systematik der Leistungsdarstellung

Die Leistungsbeschreibung ist modular aufgebaut. Jedes Modul bildet einen klar abgegrenzten Leistungsbereich und setzt sich aus einzelnen Leistungen zusammen. Zu jeder Einzelleistung werden der Leistungsinhalt, die notwendigen Tätigkeiten, Abgrenzungen und zugehörige Kennzahlen beschrieben. Die modularen Leistungsbausteine sind mit den Ordnungsnummern der Kostengliederung (GEFMA 200/100‑2) verknüpft.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Darstellung enthält jedes Leistungsmodul folgende Gliederungselemente:

Gliederungselement

Inhaltliche Bedeutung

Leistungsbezeichnung

Eindeutige Benennung der FM Leistung zur Vermeidung von Interpretationsspielräumen.

Leistungsumfang

Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Tätigkeiten und Ergebnisse.

Abgrenzung

Festlegung nicht geschuldeter Leistungen und Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Häufigkeit / Intervalle

Vorgabe der Zeitintervalle oder Auslösekriterien (z. B. täglich, wöchentlich, nach Bedarf).

Qualitätsanforderungen

Definition von Qualitätsstandards (z. B. Reinigungsqualitäten) einschließlich anzuwendender Gesetze und Regeln.

Kennzahlen (KPIs)

Mess und Bewertungsgrößen zur Steuerung und Dokumentation der Leistungserbringung.

Infrastrukturelle Facility Services

Der infrastrukturelle Bereich umfasst Dienstleistungen, die das Arbeitsumfeld und die Nutzbarkeit von Gebäuden unterstützen.

Typische Leistungsfelder sind:

  • Unterhalts‑ und Glasreinigung: Regelmäßige Reinigung von Böden, Sanitärbereichen und Arbeitsplätzen sowie Glas‑ und Fensterreinigung. Die Leistungen werden nach Reinigungsklassen und Zyklen definiert; ein belastbares Reinigungskonzept legt Frequenzen, Verfahren und Qualitätsstandards fest. Die Reinigungsleistungen sind vom technischen Betrieb (z. B. Wartung) und von Entsorgungsleistungen abzugrenzen.

  • Abfall‑ und Entsorgungsmanagement: Organisation der Abfallsammlung, Trennung, Lagerung, gesetzeskonforme Entsorgung und Recycling. Schnittstellen bestehen zur Gebäudereinigung und zum Umweltschutz; betriebsbedingte Vorschriften wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz sind einzuhalten.

  • Grün‑ und Außenanlagenpflege: Pflege von Grünflächen, Bäumen und Außenanlagen; inklusive Rasenmähen, Heckenschnitt, Pflege von Wegeflächen und Spielflächen sowie optional des Innenpflanzenservice. Besonderer Wert wird auf Biodiversität und nachhaltige Materialien gelegt.

  • Winterdienst: Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch Räumen von Schnee, Beseitigen von Eis und Streuen der Verkehrsflächen; Berücksichtigung der kommunalen Satzungen und Verkehrssicherungspflichten.

  • Sicherheits‑ und Empfangsdienste: Organisation von Empfang, Zutrittskontrolle und Sicherheitsdienst. Dazu zählen Revier‑ und Streifendienste, Alarmaufschaltungen, Werkschutz sowie Pforten‑ und Empfangsdienste. Schnittstellen zu baulichen und technischen Gewerken (z. B. Zutrittskontrollanlagen) sind klar zu regeln.

Die Leistungsbeschreibung legt für jedes dieser Felder klare Tätigkeitsbeschreibungen, Abgrenzungen und Qualitätsanforderungen fest. Neue Leistungen wie Schädlingsbekämpfung und Innen‑Pflanzenpflege wurden in der aktuellen Version ergänzt.

Technische Facility Services

Technisches Facility Management (Tech FM) konzentriert sich laut Definition auf die Planung, Installation, den Betrieb und die Modernisierung der technischen Ausstattung eines Gebäudes. Es erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer einer Immobilie und dient der Erhaltung oder Steigerung der Funktionalität sowie einer nachhaltigen Bewirtschaftung.

Wesentliche Leistungsbereiche sind:

  • Betrieb technischer Anlagen: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der gesamten technischen Infrastruktur (z. B. Heizung, Klima, Elektro, IT‑Netz); dazu gehören die Betriebsführung, Einstellung und kontinuierliche Überwachung von Anlagen.

  • Inspektions‑, Wartungs‑ und Instandsetzungsleistungen: Regelmäßige Inspektionen, vorbeugende Wartungen, Instandhaltung und Instandsetzung zur Gewährleistung der Anlagenverfügbarkeit. Kennzahlen wie Wartungsgrad, Mean Time Between Failures (MTBF) und Mean Time To Repair (MTTR) dienen der Leistungssteuerung.

  • Störungsmanagement und Rufbereitschaft: Organisation eines Meldesystems, Dokumentation und Behebung von Störungen. Kennzahlen wie Anzahl der Störungen pro 1 000 m² und Reaktionszeiten ermöglichen eine objektive Bewertung.

  • Dokumentations‑ und Nachweispflichten: Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und VDI 3810. Die Leistungsbeschreibung betont die ordnungsgemäße Dokumentation und Überprüfung.

Die aktuelle GEFMA 520 integriert neue technische Richtlinien wie VDI‑MT 3810‑1 und setzt konzeptionelle Akzente im Energiemanagement. Sie stellt eine klare Abgrenzung zwischen Betreiberverantwortung und Dienstleisterpflichten her, wobei Haftungsfrag

Kaufmännische Facility Services

Der kaufmännische Bereich umfasst Verwaltungs‑, Controlling‑ und Personaldienstleistungen.

Typische Aufgaben sind:

  • Vertrags‑ und Flächenmanagement: Verwaltung aller service‑ und mietbezogenen Verträge, Flächenplanung und Dokumentation; Sicherstellung der rechtskonformen Nutzung und Optimierung der Flächen.

  • Kosten‑ und Budgetcontrolling: Erfassung und Analyse von Betriebs‑ und Bewirtschaftungskosten; Budgetplanung, Soll‑Ist‑Vergleiche und Wirtschaftlichkeitsanalysen zur Steuerung des Gebäudebetriebs.

  • Berichtswesen und Kennzahlenmanagement: Erstellung regelmäßiger Reports über Leistungen, Kosten und Qualitätskennzahlen; Ableitung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung.

Klare Abgrenzung von Grundleistungen und Sonderleistungen

Die Richtlinie unterscheidet zwischen Grundleistungen, die im definierten Leistungsumfang enthalten sind, und Sonderleistungen, die nur auf Anforderung erbracht werden.

Typische Abgrenzungskriterien sind:

  • Zeitliche Abgrenzung: Regelmäßige Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung, turnusmäßige Wartung) versus einmalige oder projektbezogene Leistungen (z. B. Grundreinigung, Modernisierung).

  • Inhaltliche Abgrenzung: Trennung von Reinigungs‑ und Instandsetzungsleistungen; Sonderleistungen erfordern separate Vergütung und müssen vertraglich definiert werden.

  • Qualitative Abgrenzung: Leistungen mit höheren Qualitätsstufen oder spezifischen Zertifizierungen (z. B. Reinraumreinigung, DGUV‑Prüfungen) gelten als Sonderleistungen.

Schnittstellen zu anderen Gewerken und Auftragnehmern

Facility‑Services stehen in Wechselwirkung mit Bauleistungen, Instandsetzungsfirmen, Eigentümern und Nutzern. Die GEFMA 520 definiert Schnittstellen, um Doppelarbeiten und Haftungslücken zu vermeiden.

Dazu gehören:

  • Abstimmung mit Bau‑ und Instandsetzungsfirmen: Zuordnung von Verantwortlichkeiten während Umbauten oder Modernisierungen; Dokumentation von Übergaben.

  • Koordination zwischen FM‑Dienstleistern: Festlegung, welcher Dienstleister für bestimmte Anlagen oder Bereiche zuständig ist (z. B. technische Wartung versus Reinigung), inklusive Kommunikationswege und Eskalationsprozesse.

  • Einbindung von Nutzern und Eigentümern: Regelmäßige Abstimmung über Nutzungsanforderungen, Änderungswünsche und Zugangsrechte; rechtssichere Durchführung von Betreiberpflichten.

Zielsetzung von Leistungskennzahlen

Kennzahlen sind zentrale Steuerungsinstrumente für Qualität, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit im Facility Management.

Sie ermöglichen:

  • Qualitätssteuerung: Messung der Leistungserbringung und Vergleich mit definierten Standards; Identifizierung von Abweichungen und Optimierungsbedarf.

  • Leistungsbewertung: Transparente Bewertung der Dienstleister durch objektive Kennzahlen (z. B. Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten). Dies erleichtert Vergabeentscheidungen und fördert Wettbewerb.

  • Vergütungs‑ und Bonus-/Malus‑Systeme: Verknüpfung der Vergütung mit erbrachter Leistung; Einführung von Bonus‑ oder Malus‑Komponenten basierend auf KPIs.

Typische Kennzahlen je Leistungsbereich

Leistungsbereich

Beispielhafte KPI

Reinigung

Reklamationsquote (Anzahl der Beschwerden pro Monat) und durchschnittliche Zeit zur Behebung einer Beschwerde. Die Beschwerden dienen als Indikator für Servicequalität.

Technik

Anlagenverfügbarkeit, Mean Time Between Failures (MTBF), Mean Time To Repair (MTTR) und Wartungsgrad. Kennzahlen wie Anteil überfälliger Prüfpflichten und Dokumentationsgrad sind wesentliche Indikatoren für die Betreiberverantwortung.

Sicherheit

Reaktionszeit bei Alarmen, Anzahl der sicherheitsrelevanten Ereignisse, Anzahl der proaktiv gemeldeten Störungen.

Diese Kennzahlen sollten projektspezifisch angepasst werden. Die GEFMA 520 liefert Beispiele und eine Excel‑Vorlage für das Preisverzeichnis mit korrespondierenden Kennzahlen.

Dokumentation und Reporting

Eine systematische Leistungsnachweisführung ist verpflichtend. Die Richtlinie verlangt regelmäßige Reports mit Übersichten über erbrachte Leistungen, Kennzahlen, Störungen und Abweichungen. Dokumentierte Nachweise dienen zur Einhaltung gesetzlicher Prüfpflichten (z. B. BetrSichV, TRBS, VDI 3810) und zur Transparenz gegenüber Auftraggebern.

Einsatz als Muster‑Leistungsbeschreibung

Die GEFMA 520 kann als Muster‑Leistungsverzeichnis in Ausschreibungsunterlagen, als Vertragsanlage oder als Teil von Service Level Agreements (SLA) verwendet werden. In Kombination mit dem Mustervertrag GEFMA 510 stellt sie ein professionelles Werkzeug für die rechtskonforme Vergabe von Facility‑Services dar. Ein Preisverzeichnis in Tabellenform unterstützt die strukturierte Preisabfrage und erleichtert die Angebotsbewertung.

Anpassung an objektspezifische Anforderungen

Obwohl die Richtlinie standardisierte Module vorgibt, müssen Ausschreibende die Leistungsbeschreibungen an die spezifischen Eigenschaften des Objekts anpassen. Die GEFMA 520 gibt Hinweise zur Modifikation der Module, ohne die Grundlogik zu verlieren. Beispiele sind die Anpassung der Leistungsintervalle, Ergänzung objektspezifischer Sonderleistungen oder die Integration weiterer Kennzahlen. Die individuelle Anpassung des Preisverzeichnisses ist ausdrücklich vorgesehen.

Vorteile für Auftraggeber

  • Rechtssichere und transparente Ausschreibungen: Durch standardisierte Leistungsbeschreibungen und klare Abgrenzungen werden Haftungsrisiken reduziert. Auftraggeber können sicher sein, dass alle relevanten Betreiberpflichten berücksichtigt sind.

  • Vergleichbarkeit von Angeboten: Die modulare Struktur ermöglicht die direkte Vergleichbarkeit der Angebote. Kennzahlen erleichtern die objektive Bewertung von Dienstleistern.

  • Reduzierung von Nachtragsrisiken: Präzise definierte Leistungen und Schnittstellen minimieren spätere Streitigkeiten über Leistungsänderungen und Nachtragsforderungen.

Vorteile für Auftragnehmer

  • Klare Leistungserwartungen: Die detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte, Abgrenzungen und Qualitäten schafft klare Erwartungen und vermeidet Missverständnisse.

  • Eindeutige Bewertungsmaßstäbe: Durch vereinbarte Kennzahlen wissen Dienstleister, welche Kriterien für die Leistungsbewertung relevant sind.

  • Nachvollziehbare Vergütungsgrundlagen: Das Preisverzeichnis liefert eine transparente Basis für die Kalkulation und Vergütung der Leistungen.

Zusammenfassung und Einordnung in das professionelle Facility Management

Die GEFMA 520 (2023‑04) ist ein zentrales Instrument zur Standardisierung von Facility‑Service‑Leistungen. Sie stellt gemeinsam mit dem Mustervertrag GEFMA 510 eine praxisgerechte Grundlage für die rechtskonforme Ausschreibung und Vergabe dar. Der modulare Aufbau der Leistungsbeschreibung, die Verknüpfung mit der Kostengliederung aus GEFMA 200 und die Integration von Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Kriterien ermöglichen eine strukturierte, transparente und nachhaltigkeitsorientierte Leistungsplanung. Für Auftraggeber bietet die Richtlinie Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit; für Auftragnehmer schafft sie klare Erwartungen und nachvollziehbare Vergütungsgrundlagen. Über den Vergabeprozess hinaus fördert sie die kontinuierliche Qualitätssicherung im laufenden Betrieb durch definierte Kennzahlen, regelmäßiges Reporting und eine klare Abgrenzung von Grund‑ und Sonderleistungen. Dadurch trägt die GEFMA 520 maßgeblich zur Professionalisierung des Facility Managements bei und unterstützt die Entwicklung langfristiger, partnerschaftlicher Geschäftsbeziehungen.