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GEFMA 116-1 bis -4: Planungs- und baubegleitendes FM

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GEFMA 116 1‑4 Planungs‑ und baubegleitendes Facility Management Leitfaden für Integration und Prozesse

GEFMA 116 als Rahmen für planungs- und baubegleitendes Facility Management

GEFMA 116-1 bis -4:2025-01 wird öffentlich als vierteilige Richtlinienreihe für planungs- und baubegleitendes Facility Management beschrieben. Sie verknüpft die Perspektiven von Bauherrschaft, Planung, Ausführung und späterem Betrieb, adressiert zehn Themenbereiche mit 77 Fokusthemen und ordnet diese entlang der Phasen Bedarfsplanung, Vorplanung, Planung und Bauausführung. Der folgende Webtext folgt Ihrer vorgegebenen Gliederung, übersetzt sie in ein anwendungsorientiertes Inhaltsmodell für Unternehmensstandards, Projekthandbücher oder Bauherrenanforderungen und gibt die proprietären Klauseln des kostenpflichtigen Regelwerks nicht im Wortlaut wieder.

Lebenszyklusorientiertes Facility Management in Bauprojekten

Teil 1 – Planungs- und baubegleitendes FM (pbFM)

Teil 1 bildet in diesem Inhaltsmodell das Fundament des gesamten pbFM-Ansatzes. Er schafft ein einheitliches Verständnis darüber, warum pbFM erforderlich ist, welche Ziele verfolgt werden, wer welche Verantwortung trägt und nach welchen Regeln Entscheidungen im Projekt vorbereitet, geprüft und freigegeben werden.

Zielsetzung und Geltungsbereich

Ziel des pbFM ist die frühzeitige und verbindliche Integration von Betreiber-, Nutzer-, Lebenszyklus- und Nachhaltigkeitsanforderungen in die Projektentwicklung. Damit wird sichergestellt, dass wesentliche Entscheidungen nicht ausschließlich aus Sicht von Investition und Errichtung getroffen werden, sondern auch aus Sicht der späteren Nutzung, Bewirtschaftung, Instandhaltung, Sicherheit, Dokumentation und wirtschaftlichen Performance.

Der Geltungsbereich sollte für Neubauten, Erweiterungen, größere Umbauten, Revitalisierungen und komplexe Ausbauprojekte definiert werden. Ebenso ist festzulegen, ob pbFM nur gebäudebezogene Themen oder zusätzlich betriebsorganisatorische, digitale und servicebezogene Anforderungen umfasst. Für die Praxis empfiehlt sich ein klarer Hinweis, dass pbFM ab Projektinitiierung anzuwenden ist und bis zur geordneten Überführung in den Regelbetrieb wirksam bleibt.

Anwendungsgrundsätze

Die Anwendungsgrundsätze müssen lebenszyklusorientiert, nutzer- und betreiberbezogen sowie nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu gehören die frühe Beteiligung der späteren Betreiberorganisation, die systematische Erfassung von Anforderungen, die interdisziplinäre Abstimmung aller Planungsbeteiligten, die Nachverfolgbarkeit von Entscheidungen sowie eine projektspezifische Relevanzprüfung der einzelnen pbFM-Themen.

Wesentlich ist die Klarstellung, dass pbFM keine nachgelagerte Abnahmeprüfung kurz vor Übergabe ist. Es handelt sich vielmehr um eine kontinuierliche Projektfunktion, die von der Bedarfsplanung über Konzept, Detailplanung, Ausschreibung und Bauausführung bis in Inbetriebnahme, Übernahme und Anlaufphase hinein wirksam gesteuert werden muss.

Begriffe und Definitionen

Unter planungs- und baubegleitendem Facility Management ist eine methodische Funktion zu verstehen, die den späteren Gebäudebetrieb bereits während Planung und Bau vertritt. Betreiberanforderungen sind alle Anforderungen, die für einen sicheren, wirtschaftlichen, wartbaren und rechtskonformen Betrieb notwendig sind. Nutzeranforderungen beschreiben die funktionalen, organisatorischen und qualitativen Erwartungen an Nutzung, Komfort, Verfügbarkeit und Service.

Betriebsbereitschaft bezeichnet den Zustand, in dem Gebäude, Anlagen, Daten, Prozesse, Dienstleister und Personal so vorbereitet sind, dass der Betrieb geordnet starten kann. Übergabereife beschreibt die nachweisbare Vollständigkeit der vertraglich geforderten Leistungen einschließlich Mängelstand, Prüfnachweisen, Dokumentation und Einweisungen. Objektdokumentation umfasst sämtliche strukturierte Unterlagen und Daten, die für Betrieb, Instandhaltung, Gewährleistungsverfolgung und spätere Veränderungen benötigt werden. Die Lebenszykluskostenperspektive erweitert die Investitionssicht um Betriebs-, Wartungs-, Energie-, Reinigungs-, Instandsetzungs- und Anpassungskosten. FM-relevante Qualitätssicherung schließlich ist jede Prüftätigkeit, mit der Planungs- und Ausführungsstände gegen definierte Betreiber- und Nutzungsanforderungen abgesichert werden.

Projektphasen und zeitliche Logik

Die zeitliche Logik des pbFM ist an den vier Kernphasen Bedarfsplanung, Vorplanung, Planung und Bauausführung auszurichten. In der Bedarfsplanung werden Betriebsziele, Nutzungsanforderungen, Servicekonzept, Flächenlogik, Lebenszyklusziele sowie Anforderungen an Dokumentation und Daten festgelegt. In der Vorplanung werden Varianten aus Sicht von Betrieb, Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Logistik, Energie, Sicherheit und Digitalisierung geprüft. In der Planung werden die freigegebenen Anforderungen in Planunterlagen, Raumbücher, Funktionsbeschreibungen, Ausschreibungsunterlagen und Abnahmekriterien übersetzt. In der Bauausführung werden Umsetzung, Nachweisführung, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und Übernahmefähigkeit kontrolliert.

Für jede Phase sind verbindliche Entscheidungspunkte festzulegen. Ein Phasenabschluss darf nur erfolgen, wenn die jeweiligen pbFM-Anforderungen geprüft, dokumentiert und freigegeben oder mit formaler Begründung zurückgestellt wurden. Dadurch wird vermieden, dass betriebsrelevante Themen erst in einem Stadium erkannt werden, in dem Korrekturen teuer, zeitkritisch oder technisch nur noch eingeschränkt möglich sind.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Auftraggeber trägt die Gesamtverantwortung für Zielsetzung, Beauftragungsstrategie und Freigabe wesentlicher pbFM-Vorgaben. Die spätere Betreiberorganisation definiert betriebliche Anforderungen, bewertet Betriebskonzepte und bestätigt die Übernahmefähigkeit. Nutzervertretungen konkretisieren funktionale, organisatorische und servicebezogene Anforderungen. Der FM-Planer oder pbFM-Koordinator konsolidiert Anforderungen, steuert Schnittstellen, begleitet Reviews, verfolgt Abweichungen und sorgt für Nachweisführung über den Projektverlauf.

Architekt und Fachplaner sind dafür verantwortlich, freigegebene pbFM-Anforderungen in ihre Planung zu integrieren und Abweichungen transparent offenzulegen. Projektsteuerung und Kostencontrolling sichern Termin-, Kosten- und Entscheidungstransparenz. Das Inbetriebnahmemanagement übernimmt die funktionale Überführung technischer Systeme in einen nachweisbaren Betriebszustand. Auftragnehmer, Nachunternehmer und Dienstleister haben ihre Beiträge, Nachweise, Schulungen und Dokumentationen fristgerecht und in definierter Qualität zu liefern. Eskalationswege, Freigabekompetenzen und Berichtspflichten sind projektbezogen schriftlich festzulegen.

Governance und Schnittstellen

pbFM muss organisatorisch in die Projektgovernance eingebettet werden. Erforderlich ist eine klare Verzahnung mit Projektmanagement, Planungskoordination, BIM-Management, ESG-Vorgaben, Vergabe, Kostenmanagement, Terminsteuerung, Inbetriebnahme, Dokumentationsmanagement, Mängelmanagement sowie Abnahme- und Übernahmeprozessen.

In der Praxis bewährt sich ein fester Review- und Freigaberhythmus. pbFM-Themen sollten nicht isoliert behandelt werden, sondern als verbindlicher Bestandteil von Konzeptprüfungen, Planfreigaben, Vergabepaketen, Bemusterungen, Baustellenbegehungen und Inbetriebnahmebesprechungen. Änderungen an Anforderungen, Qualitäten, Datenstrukturen oder Betreiberkonzepten müssen einem geregelten Änderungsprozess mit Auswirkungen auf Kosten, Termine, Risiken und Betrieb unterliegen.

Erforderliche Steuerungsdokumente

Ein belastbarer pbFM-Prozess benötigt mindestens eine pbFM-Charta mit Zielbild und Organisationsregeln, ein FM-Anforderungsregister mit eindeutiger Rückverfolgbarkeit, eine Schnittstellenmatrix, ein Risikoregister, ein Themen- oder Issue-Log, einen Terminplan für pbFM-Ergebnisse, ein Entscheidungsprotokoll sowie ein periodisches Statusberichtswesen.

Diese Dokumente haben keine rein administrative Funktion. Sie sind das zentrale Steuerungsinstrument, mit dem Anforderungen priorisiert, Verantwortlichkeiten zugewiesen, offene Punkte verfolgt, Risiken bewertet, Freigaben dokumentiert und Phasenabschlüsse nachvollziehbar vorbereitet werden. Ohne diese Dokumente bleibt pbFM im Regelfall unverbindlich und verliert seine Wirksamkeit gegenüber Termin- und Kostendruck.

Erfolgskriterien

Erfolgreiches pbFM zeigt sich daran, dass das Gebäude funktionsfähig, sicher, wartbar, zugänglich, nutzbar und dokumentiert in Betrieb geht. Hinzu kommen digitale Betriebsfähigkeit, vollständige Asset- und Anlagendaten, kontrollierbare Betriebskosten, klare Zuständigkeiten, geschultes Betriebspersonal und ein strukturierter Umgang mit Mängeln, Restleistungen und Gewährleistungsansprüchen.

Erfolg ist daher nicht nur qualitativ, sondern auch nachweisbar zu definieren. Geeignet sind unter anderem Kennzahlen zur Dokumentationsvollständigkeit, zum Schulungsstand, zur Mängelreife, zur rechtzeitigen Bereitstellung betrieblicher Stammdaten, zur Funktionsprüfung technischer Anlagen und zur termingerechten Mobilisierung von Facility Services.

Teil 2 – Themen des pbFM

Die nachfolgenden zehn Themenbereiche übernehmen die öffentlich beschriebene Grundlogik der Richtlinie und strukturieren pbFM in bearbeitbare Handlungsfelder. Für die organisatorische Anwendung sollten alle Themen in derselben Systematik beschrieben werden: Zweck, Anforderungen, Verantwortlichkeiten, Zeitpunkt, Schnittstellen, Ergebnisse, Prüfmethode und Abnahmekriterium.

Themenbereich

Inhaltliche Ausrichtung in einem formalen Outline

Typische formale Ergebnisse

Projektmanagement

pbFM-Governance, Projektorganisation, Entscheidungsregeln, Lebenszykluskostenperspektive, Vertrags- und Berichtssystem

pbFM-Abwicklungsplan, Schnittstellenmatrix, Reviewkalender, Entscheidungsvorlagen

Bedarfsplanung

Nutzerbedarfe, Betreiberanforderungen, Funktionsprogramm, Raum- und Flächenbedarf, Service- und Barrierefreiheitsanforderungen

Bauherrenanforderungen, Funktionsprogramm, Raumprogramm, FM-Anforderungskatalog

Betriebsplanung

Betriebsmodell für technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches FM, Personal- und Ressourcenlogik, Energie- und Messstrategie

Betriebskonzept, Ressourcenmodell, OPEX-Prognose, Energie- und Messkonzept

Qualitätssicherung

Systematische Prüfungen von Planung und Ausführung gegen Betreiberanforderungen, Abweichungsmanagement, Readiness-Checks

Prüfberichte, Abweichungsregister, Maßnahmenverfolgung

Dokumentation

Dokumentenstruktur, FM-Datenanforderungen, As-built-Standards, Vollständigkeit der Übergabedokumentation, Versionslogik

Dokumentationsspezifikation, Asset-Datenmodell, Übergabeverzeichnis, Abnahmekriterien

Information and Communication Technology (ICT)

CAFM, BMS/BAS, IoT, Systemschnittstellen, Datenhoheit, Cybersecurity-Anforderungen, digitale Workflows

ICT-Konzept, Schnittstellenspezifikation, Systemlandkarte, Data-Governance-Plan

Flächenmanagement

Arbeitsplatzkonzepte, Belegungsstrategie, Nutzungslogik, Möblierung, Ausstattung, Umzugsfähigkeit

Belegungskonzept, Möbel- und Ausstattungsliste, Umzugskonzept

Beschaffung

Vergabestrategie für Facility Services und Lieferleistungen, Leistungsverzeichnisse, SLA-Logik, Schnittstellen zu Lieferanten

Beschaffungsplan, Leistungsbeschreibungen, SLA-Matrix, Vergabebeiträge

Inbetriebnahme, Objektabnahme und -übernahme

Inbetriebnahmestrategie, Funktionsnachweise, Abnahmekriterien, Mängelverfolgung, technische Übernahme

Inbetriebnahmeplan, Prüf- und Abnahmechecklisten, Mängelliste, Übernahmeprotokoll

Vorbereitung Objektbetrieb

Betriebsaufnahme, Personal, SOPs, Notfallorganisation, Budget, Dienstleister-Onboarding, Gewährleistungsverfolgung

Betriebsbereitschaftsplan, SOP-Handbuch, Schulungsnachweise, Mängel- und Gewährleistungsmonitor

Projektmanagement

Projektmanagement schafft den verbindlichen Ordnungsrahmen für pbFM. Zu den Anforderungen gehören eine belastbare Projektorganisation, eindeutige Entscheidungsregeln, ein abgestimmtes Berichtswesen, die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten sowie die vertragliche Verankerung von FM-relevanten Anforderungen. Verantwortlich sind Auftraggeber, Projektsteuerung und pbFM-Koordination; Architekt, Fachplaner, Betreibervertretung und Einkauf wirken mit. Dieses Thema beginnt mit Projektstart und endet erst mit stabilisiertem Regelbetrieb. Schnittstellen bestehen insbesondere zu Kosten-, Termin-, Risiko-, Vertrags- und Änderungsmanagement. Erwartete Ergebnisse sind ein pbFM-Abwicklungsplan, eine Schnittstellenmatrix, ein Reviewkalender und standardisierte Entscheidungsvorlagen. Die Prüfung erfolgt in einem festen Governance-Zyklus mit Monatsreview und Stage-Gates. Abgenommen ist das Themenfeld, wenn Rollen, Regeln, Freigaben und Berichtslinien verbindlich eingeführt und wirksam angewendet sind.

Bedarfsplanung

Bedarfsplanung übersetzt Geschäftsmodell, Nutzungskonzept und Betreiberinteressen in ein belastbares Anforderungsbild. Erforderlich sind Aussagen zu Nutzung, Funktion, Flächenbedarf, Raumqualitäten, Zugänglichkeit, Reinigbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit, Logistik und Servicelevels. Verantwortlich sind Auftraggeber, Nutzervertretungen, spätere Betreiberorganisation und pbFM-Koordination; die Planung unterstützt mit Machbarkeits- und Varianteneinschätzungen. Das Thema ist vor wesentlichen Konzeptentscheidungen zu starten, weil hier die größten Hebel für spätere Betriebsqualität und Kosten liegen. Schnittstellen bestehen zu Standort, Architektur, TGA-Konzept, ESG-Zielen, Flächenmanagement und Budget. Ergebnisse sind Bauherrenanforderungen, Funktionsprogramm, Raum- und Flächenprogramm sowie ein priorisierter FM-Anforderungskatalog. Geprüft wird durch Anforderungsworkshops, Plausibilitätsprüfung und Konsistenzabgleich mit Budget und Projektzielen. Abnahmereif ist die Bedarfsplanung, wenn Anforderungen dokumentiert, priorisiert, freigegeben und für die Vorplanung nutzbar sind.

Betriebsplanung

Betriebsplanung beschreibt, wie das Objekt nach Fertigstellung tatsächlich bewirtschaftet werden soll. Dazu gehören das Betriebsmodell für technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches FM, Personal- und Ressourcenbedarf, Wartungs- und Prüfstrategie, Reinigungs- und Sicherheitskonzept, Abfalllogistik, Energie- und Medienmanagement sowie Mess- und Zählkonzept. Verantwortlich sind zukünftige Betreiberorganisation, pbFM-Koordination und gegebenenfalls externe FM-Fachberater; Fachplaner liefern die technische Grundlage. Das Thema startet parallel zur Vorplanung und wird in Planung und Bauausführung fortgeschrieben. Schnittstellen bestehen zu TGA, ICT, Beschaffung, Kostenplanung, Nachhaltigkeit und Inbetriebnahme. Ergebnisse sind Betriebskonzept, Ressourcenmodell, OPEX-Prognose, Servicezonierung, Energie- und Messkonzept. Geprüft wird anhand von Betriebsworkshops, Variantenbewertung, Lastfallbetrachtung und Wirtschaftlichkeitsvergleich. Als abgenommen gilt die Betriebsplanung, wenn das vorgesehene Betriebsmodell fachlich plausibel, wirtschaftlich tragfähig und mit den technischen Lösungen konsistent ist.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung sichert ab, dass Planung und Ausführung die definierten Betreiber- und Nutzeranforderungen tatsächlich erfüllen. Erforderlich sind strukturierte Prüfroutinen für Planstände, Bemusterungen, Mock-ups, Baustellenzustände, Funktionsnachweise und Readiness-Prüfungen sowie ein geregeltes Abweichungs- und Maßnahmenmanagement. Verantwortlich sind pbFM-Koordination, Fachplaner, Bauleitung und Auftraggebervertretung; Betreiber und Nutzer sind bei kritischen Themen einzubeziehen. Die Qualitätssicherung läuft phasenübergreifend von der Vorplanung bis zur Übernahme. Schnittstellen bestehen zu Planprüfung, Mängelmanagement, Inbetriebnahme, Dokumentation und Abnahme. Ergebnisse sind Prüfberichte, Abweichungsregister, Maßnahmenlisten, Freigabevermerke und Statusübersichten. Die Prüfung erfolgt anhand definierter Checklisten, Soll-Ist-Vergleiche und Nachverfolgung offener Punkte. Abnahmekriterium ist nicht die Fehlerfreiheit im abstrakten Sinn, sondern der nachweisbare Umgang mit Abweichungen, ihre Bewertung nach Risiko und die termingerechte Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen.

Dokumentation

Dokumentation stellt sicher, dass aus Bauinformationen belastbare Betriebsinformationen werden. Anforderungen betreffen die Struktur von Dokumenten und Daten, Benennungs- und Codierungsregeln, Asset- und Anlagendaten, As-built-Unterlagen, Revisionsstände, Übergabelogik, Vollständigkeitsprüfung und archivierungsfähige Formate. Verantwortlich sind Auftragnehmer und Fachplaner für Erstellung und Qualität ihrer Unterlagen; die pbFM-Koordination definiert Anforderungen, prüft Vollständigkeit und organisiert die Übergabe. Das Thema beginnt frühzeitig in der Planung und darf nicht auf das Projektende verschoben werden. Schnittstellen bestehen zu BIM, CAFM, GA/BMS, Inbetriebnahme, Gewährleistung und Betreiberverantwortung. Ergebnisse sind eine Dokumentationsrichtlinie, ein Datenmodell, ein Übergabeindex, Prüflisten und eine freigegebene Objektdokumentation. Geprüft wird durch formale und inhaltliche Vollständigkeitsprüfung sowie Stichproben auf Nutzbarkeit im Betrieb. Abgenommen ist die Dokumentation erst, wenn sie vollständig, konsistent, aktuell und betrieblich verwertbar ist.

Information and Communication Technology (ICT)

ICT im pbFM regelt die digitale Betriebsfähigkeit des Gebäudes und seiner Services. Anforderungen umfassen Systemarchitektur, Schnittstellen zwischen CAFM, Gebäudeautomation, Energiecontrolling, Zutritt, Ticketsystemen und weiteren Plattformen, daneben Datenhoheit, Benutzerrollen, Cybersecurity, Updatefähigkeit und digitale Prozesse im Betrieb. Verantwortlich sind Bauherrschaft, Betreiber-IT, pbFM-Koordination, ICT-Planung und die betroffenen Systemlieferanten. Das Thema startet in der Vorplanung, weil digitale Zielbilder und Schnittstellen nicht sinnvoll nachträglich aufgesetzt werden können. Schnittstellen bestehen zu TGA, Sicherheit, Dokumentation, Inbetriebnahme, Datenschutz und Serviceprozessen. Ergebnisse sind ICT-Konzept, Systemlandkarte, Schnittstellenspezifikation, Rollen- und Rechtekonzept sowie Regeln zur Datenpflege. Geprüft wird in Architektur- und Integrationstests, Systemdemonstrationen und Datenqualitätsprüfungen. Abnahmekriterium ist die nachweisbare Interoperabilität, Betriebssicherheit und Nutzbarkeit der vorgesehenen Systeme im Regelbetrieb.

Flächenmanagement

Flächenmanagement richtet die räumliche Organisation auf den späteren Nutzungs- und Betriebsprozess aus. Anforderungen betreffen Arbeitsplatzkonzepte, Belegungsstrategien, Nutzungsprofile, Verkehrsflächen, Supportflächen, Möblierung, Ausstattung, Lager-, Reinigungs- und Serviceflächen sowie Umzugs- und Changefähigkeit. Verantwortlich sind Nutzervertretung, Corporate Real Estate, Betreiberorganisation und pbFM-Koordination; Architektur und Innenarchitektur setzen die Anforderungen räumlich um. Das Thema beginnt in der Bedarfsplanung und wird bis kurz vor Inbetriebnahme fortgeführt. Schnittstellen bestehen zu Brandschutz, Arbeitsschutz, Barrierefreiheit, ICT, Möblierung, Logistik und Nutzerkommunikation. Ergebnisse sind Flächenkonzept, Belegungsplan, Möbel- und Ausstattungsliste sowie ein Umzugs- und Belegungsfahrplan. Geprüft wird anhand von Layoutreviews, Nutzersimulationen und Abstimmungen mit Betriebs- und Sicherheitsanforderungen. Abgenommen ist das Themenfeld, wenn Flächenfunktion, Nutzerlogik und betriebliche Abläufe widerspruchsfrei zusammengeführt sind.

Beschaffung

Beschaffung übersetzt pbFM-Anforderungen in beauftragbare Leistungen, Lieferungen und vertragliche Qualitätsmaßstäbe. Anforderungen betreffen Vergabestrategie, Leistungsgrenzen, Ausschreibungspakete, Schnittstellen zwischen Bau- und Serviceleistungen, Service Level Agreements, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Daten- und Dokumentationspflichten sowie Onboarding-Anforderungen für spätere Dienstleister. Verantwortlich sind Einkauf, Auftraggeber, Rechtsfunktion, pbFM-Koordination und fachlich betroffene Betreibervertreter. Das Thema beginnt in der Planung vor Erstellung der Vergabeunterlagen und reicht bis zur Mobilisierung der beauftragten Partner. Schnittstellen bestehen zu Kostenplanung, Rechts- und Vertragsmanagement, Betriebsplanung, ICT und Inbetriebnahme. Ergebnisse sind Beschaffungsplan, Leistungsbeschreibungen, SLA-Matrix, Vergabebeiträge und Bewertungslogiken. Geprüft wird über Vergabereviews, Vollständigkeitskontrollen und Schnittstellenanalysen. Abgenommen ist das Themenfeld, wenn die Ausschreibungen betriebsrelevante Anforderungen vollständig, eindeutig und prüfbar in beauftragbare Form überführen.

Inbetriebnahme, Objektabnahme und -übernahme

Dieses Themenfeld steuert den Übergang von der errichteten Immobilie zum nachweisbar funktionierenden Betriebsobjekt. Anforderungen umfassen Inbetriebnahmestrategie, Funktions- und Wirkprinzipprüfungen, Probebetriebe, Abnahmekriterien, Mängelklassifizierung, Restleistungsmanagement, Übernahmeprotokolle und Verantwortungsübergänge. Verantwortlich sind Inbetriebnahmemanagement, Bauleitung, Fachplaner, Auftragnehmer, Betreibervertretung und pbFM-Koordination. Der Schwerpunkt liegt in der Bauausführung, die Vorbereitung beginnt jedoch deutlich früher. Schnittstellen bestehen zu TGA, Sicherheit, Dokumentation, Schulung, Mängelmanagement und Betriebsaufnahme. Ergebnisse sind Inbetriebnahmeplan, Prüf- und Abnahmechecklisten, Mängelregister, Funktionsnachweise und Übernahmeprotokolle. Geprüft wird über Testregime, Teilnahme an Abnahmen, Nachweislisten und Restpunktemanagement. Abgenommen ist das Themenfeld, wenn technische und organisatorische Voraussetzungen für den sicheren Betrieb erfüllt, dokumentiert und an die Betreiberseite übergeben sind.

Vorbereitung Objektbetrieb

Die Vorbereitung des Objektbetriebs übersetzt Projektergebnisse in einen stabilen operativen Start. Anforderungen betreffen Personalaufbau, Rollenbesetzung, SOPs, Notfall- und Eskalationsprozesse, Budgetfreigaben, Bestell- und Meldelogiken, Dienstleister-Onboarding, Ersatzteil- und Materialstrategie sowie Mängel- und Gewährleistungsverfolgung. Verantwortlich sind Betreiberorganisation, pbFM-Koordination, Einkauf, HR-nahe Funktionen, Dienstleister und gegebenenfalls der FM-Integrator. Das Thema startet vor Übergabe und reicht in die Anlaufphase hinein. Schnittstellen bestehen zu Beschaffung, ICT, Dokumentation, Sicherheit, Schulung und kaufmännischer Bewirtschaftung. Ergebnisse sind ein Betriebsbereitschaftsplan, ein SOP-Handbuch, Schulungsnachweise, Dienstleister-Startpakete und ein Gewährleistungsmonitor. Geprüft wird durch Readiness-Assessments, Probeläufe, Schulungsnachweise und Statusreviews kurz vor Betriebsstart. Abgenommen ist das Themenfeld, wenn Betrieb, Personal, Daten, Dienstleister und Notfallorganisation am ersten Nutzungstag funktionsfähig bereitstehen.

Teil 3 – Übersichtsmatrix pbFM

Teil 3 ist der operative Steuerungskern des pbFM. Die Übersichtsmatrix macht sichtbar, welche Themen relevant sind, wann sie zu bearbeiten sind, wer verantwortlich ist, welche Ergebnisse vorliegen müssen und welche Risiken oder offenen Punkte einen Phasenabschluss verhindern.

Zweck der Matrix

Der Zweck der Matrix besteht darin, aus einem umfangreichen Themenkatalog ein führbares Steuerungsinstrument zu machen. Sie bündelt Anforderungen, Termine, Verantwortlichkeiten, Prüfschritte und Freigaben in einer gemeinsamen Sicht und verhindert, dass betriebsrelevante Fragestellungen in Einzelbesprechungen verloren gehen oder erst am Projektende wieder auftauchen.

Zugleich schafft die Matrix Transparenz gegenüber der Bauherrschaft. Sie zeigt, welche pbFM-Themen projektkritisch sind, welche Beiträge von welchen Beteiligten erwartet werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor ein nächster Projektmeilenstein freigegeben werden kann.

Empfohlene Matrixstruktur

Mindestens abzubilden sind Themenbereich, Fokusthema, Projektphase, Relevanzgrad, auslösender Meilenstein, federführende Verantwortung, Mitwirkende, erforderliches Ergebnis, Prüfstatus, Freigabestatus sowie Bemerkungen oder Risiken. Bei komplexen Projekten sollten zusätzlich Priorität, Termin für Erstbearbeitung, Termin für Abschluss, Verweis auf Dokumente, Eskalationsstufe und Statushistorie aufgenommen werden.

Die Struktur muss so aufgebaut sein, dass ein Thema nicht nur benannt, sondern konkret steuerbar wird. Jede Zeile sollte deshalb klar erkennen lassen, worin die Anforderung besteht, bis wann sie vorliegen muss, wer sie liefert, wer sie prüft und unter welchen Bedingungen sie als erledigt gilt.

Phasenlogik

Die Matrix ist konsequent an den Projektphasen auszurichten. Für jedes relevante Thema ist festzulegen, in welcher Phase es initiiert, vertieft, entschieden, umgesetzt und abgeschlossen wird. Dadurch werden pbFM-Themen nicht an das Projektende verschoben, sondern genau dort bearbeitet, wo sie noch wirksam auf Konzept, Planung, Vergabe oder Bauausführung einwirken können.

Besonders wichtig ist die Definition von Pflichtpunkten je Meilenstein. Ein Thema kann in einer frühen Phase mit geringer Bearbeitungstiefe beginnen und in späteren Phasen konkretisiert werden. Entscheidend ist, dass die Matrix diese Entwicklung sichtbar macht und keine Lücken zwischen Anforderung, Planung, Umsetzung und Betriebsfreigabe zulässt.

Governance-Nutzung der Matrix

Die Matrix sollte verbindlicher Tagesordnungspunkt in Planungsreviews, Stage-Gate-Entscheidungen, Projektausschüssen und Statusmeetings sein. Sie ist nicht als Bericht im Nachgang zu verstehen, sondern als Führungsinstrument, mit dem offen über Reifegrad, Abweichungen, Risiken und fehlende Nachweise entschieden wird.

Ein Projektmeilenstein darf erst dann geschlossen werden, wenn alle für diesen Meilenstein relevanten pbFM-Themen erledigt oder mit schriftlicher Begründung formal zurückgestellt worden sind. Solche Ausnahmen müssen eindeutig genehmigt, risikobewertet und mit Nachholtermin versehen werden.

Digitale Führung der Matrix

Für die tägliche Projektsteuerung sollte die Matrix in einem lebenden digitalen Werkzeug geführt werden. Zweckmäßig ist eine Excel-kompatible Struktur, die zugleich an BIM-Issue-Management, Dokumentenmanagement oder CAFM-Vorbefüllung anschlussfähig ist. Entscheidend ist nicht das Tool selbst, sondern die Eindeutigkeit von Datenstand, Verantwortlichkeit und Status.

Die Matrix sollte als Single Source of Truth für pbFM gelten. Parallelführungen in separaten Listen, E-Mails oder persönlichen Protokollen sind zu vermeiden, weil sie zu widersprüchlichen Prioritäten, fehlender Nachverfolgbarkeit und unklaren Freigabeständen führen.

Reporting und Eskalation

Für ein wirksames Reporting sind klare Statusregeln erforderlich, etwa Ampellogiken, Fälligkeiten, Überfälligkeitsgrenzen, Risikoklassen und Eskalationsstufen. Themen mit möglicher Auswirkung auf Betriebsaufnahme, Sicherheit, Dokumentation, IT-Integration oder Abnahmefähigkeit sind gesondert hervorzuheben und frühzeitig an die Projektleitung zu berichten.

Eskalation darf nicht erst einsetzen, wenn Fristen bereits überschritten sind. Sinnvoll sind definierte Schwellenwerte, etwa bei wiederholt verschobenen Nachweisen, offenen Abweichungen mit hohem Betriebsrisiko oder fehlenden Freigaben vor einem Stage-Gate. Die Geschäfts- oder Projektleitung muss dann zeitnah entscheiden, ob Termin, Umfang, Qualität oder Ressourcen angepasst werden.

Teil 4 – Leistungsbild pbFM

Öffentlich beschriebene Begleitmaterialien stellen das Leistungsbild von GEFMA 116 als phasenbezogenen, beauftragbaren Leistungskatalog dar, der als Orientierung für FM-Planer, Koordinatoren und Auftraggeber dienen kann. Damit eignet sich Teil 4 besonders gut als Grundlage für Leistungsdefinition, Beschaffung und Steuerung von pbFM-Beiträgen im Projekt.

Zweck des Leistungsbilds

Das Leistungsbild hat die Aufgabe, pbFM-Leistungen so zu beschreiben, dass sie beauftragbar, messbar, prüfbar und abrechnungsfähig werden. Es reicht nicht aus, Tätigkeiten allgemein zu benennen. Erforderlich ist eine klare Definition, welche Leistung in welcher Phase erbracht wird, welches Ergebnis geschuldet ist, welche Mitwirkung anderer Beteiligter vorausgesetzt wird und nach welchem Kriterium die Leistung als erfüllt gilt.

Damit schafft das Leistungsbild Verbindlichkeit. Es schützt Auftraggeber vor unklaren Erwartungshaltungen und Auftragnehmer vor missverständlichen Zusatzforderungen. Gleichzeitig verbessert es die Vergleichbarkeit von Angeboten und die Steuerung der Leistungserbringung im Projektverlauf.

Beauftragungslogik

Eine praxistaugliche Beauftragungslogik trennt zwischen unverzichtbaren Grundleistungen und projektspezifischen Besonderen Leistungen. Grundleistungen umfassen jene pbFM-Beiträge, ohne die ein geordneter Übergang von Planung und Bau in den Betrieb typischerweise nicht erreicht werden kann. Besondere Leistungen werden nur dann aktiviert, wenn Projektart, Komplexität, Betreiberstruktur, Digitalisierungsgrad, Nachhaltigkeitsziele oder Risikoprofil dies erfordern.

Für jedes Leistungspaket sind Eingangsannahmen, Mitwirkungspflichten, Schnittstellen, Reviewzyklen, Fristen, Formate und Abnahmeregeln zu definieren. Dadurch wird vermieden, dass Leistungen beauftragt werden, deren Voraussetzungen im Projekt gar nicht gegeben sind, oder dass Ergebnisse geliefert werden, die formal vorhanden, praktisch aber nicht nutzbar sind.

Phasenbezogene Leistungsstruktur

Die Leistungsstruktur ist phasenweise aufzubauen, damit der Beitrag des pbFM im Projektverlauf eindeutig planbar und prüfbar wird. Die folgende Zuordnung eignet sich als Mindeststruktur:

Projektphase

Kernintention des pbFM

Mindest-Ergebnisse

Bedarfsplanung

Betriebsziele und FM-Anforderungen vor Festlegung wesentlicher Konzeptentscheidungen definieren

FM-Lastenheft, Betriebsziele, Funktions- und Raumanforderungen, Lebenszyklusziele, Dokumentations- und Datenanforderungen

Vorplanung

FM-Anforderungen in Entwurfsprinzipien, Betriebslogik und Variantenbewertung übersetzen

Konzeptreview, Anforderungen an Wartbarkeit und Erreichbarkeit, Logistikvorgaben, ICT- und Dokumentationsstrategie

Planung

pbFM in Detailplanung, Ausschreibung, Qualitätsprüfung und Datenanforderungen verankern

abgestimmtes Anforderungsregister, Prüfprotokolle, Vergabebeiträge, Abnahmekriterien, Asset- und Stammdatenanforderungen

Bauausführung

Umsetzung verifizieren, Inbetriebnahme vorbereiten, Dokumentation sichern und Betriebsaufnahme organisieren

Inbetriebnahmenachweise, Mängelregister, Übergabedossier, Schulungsprotokolle, Start-up-Plan, Übernahmeprotokoll

Rollenbeschreibung für den FM-Planer oder pbFM-Koordinator

Der FM-Planer oder pbFM-Koordinator vertritt im Projekt die Interessen der späteren Nutzung und des späteren Betriebs. Er ist nicht Ersatz für Architektur, Fachplanung oder Bauleitung, sondern verbindet diese Disziplinen mit den Anforderungen aus Betrieb, Service, Instandhaltung, Dokumentation und Übergabe.

Zu seinen Kernaufgaben gehören das Strukturieren und Konsolidieren der Anforderungen, das Vorbereiten und Begleiten von Reviews, die Nachverfolgung offener Punkte, die Qualitätssicherung aus Betreiberperspektive, die Koordination mit der Betreiberorganisation sowie die Sicherstellung, dass Daten, Dokumentation, Schulung und Inbetriebnahme rechtzeitig in eine betriebsfähige Form gebracht werden. Er berichtet an den Auftraggeber beziehungsweise an die projektseitig festgelegte Führungsfunktion und benötigt hierfür klar definierte Zugriffs-, Informations- und Eskalationsrechte.

Ergebnisse und Abnahmekriterien

Für jede beauftragte pbFM-Leistung sind Ergebnis, Format, Verantwortlicher, Prüfinstanz, Fälligkeit und Abnahmekriterium ausdrücklich festzulegen. Ein Reviewbericht ist nur dann ein belastbares Ergebnis, wenn sein Prüfgegenstand, sein Bearbeitungsstand, seine Bewertung, die offenen Punkte und die erforderlichen Maßnahmen eindeutig dokumentiert sind. Gleiches gilt für Betriebskonzepte, Datenlisten, Protokolle, Schulungsnachweise oder Übergabeunterlagen.

Die Abnahmekriterien müssen nutzungs- und betriebsbezogen formuliert werden. Maßgeblich ist nicht, dass ein Dokument formal vorliegt, sondern dass es vollständig, prüfbar, freigegeben und für den späteren Betrieb tatsächlich verwertbar ist. Wo möglich, sollten objektive Kriterien festgelegt werden, etwa Vollständigkeitsgrade, Freigabestände, Fehlerklassen, Datenqualitätsanforderungen oder nachgewiesene Funktionsprüfungen.

Vertragliche und kommerzielle Regelungen

Vertraglich sind Leistungsgrenzen, Mitwirkungspflichten, Schnittstellen zu Objektplanung und Fachplanung, Änderungsmanagement, Besprechungsaufwand, Berichtsturnus, Eigentum an Daten und Unterlagen, Vertraulichkeit sowie Haftungsgrenzen zu regeln. Besonders wichtig ist eine klare Abgrenzung, welche Verantwortung beim pbFM liegt und welche bei Planung, Ausführung, Betreiberorganisation oder gesonderten Fachrollen verbleibt.

Kommerziell empfiehlt sich eine Vergütungslogik, die zu den Projektphasen und Ergebnissen passt. Reine Stundenkontingente ohne definierte Ergebnisse führen häufig zu Interpretationsspielräumen. Besser ist eine strukturierte Verknüpfung aus Leistungsbausteinen, Zwischenständen, Reviewterminen und nachvollziehbaren Nachweisen über Leistungserfüllung.

Übergabe und Betriebsbereitschaft

Teil 4 sollte mit einem formalen Readiness-Rahmen schließen. Ein Objekt ist erst dann wirklich übergabereif, wenn technische Systeme funktional geprüft, Dokumentation und Stammdaten vollständig übergeben, Bedien- und Wartungseinweisungen erfolgt, Betreiberpersonal vorbereitet, Facility Services mobilisiert, Restmängel gesteuert und Verantwortlichkeiten ab dem ersten Betriebstag eindeutig zugeordnet sind.

Betriebsbereitschaft ist damit ein nachweisbarer Zustand und kein bloßes Datum im Terminplan. Sie verlangt ein koordiniertes Zusammenspiel aus Technik, Prozessen, Personal, Daten und Dienstleistern. Erst wenn diese Elemente gemeinsam funktionsfähig sind, ist die geordnete Überführung vom Projekt in den Regelbetrieb erreicht.