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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Geteilte Führung und Teilzeitmodelle

Facility Management: Organisationsentwicklung » Aufbauorganisation » Geteilte Führung und Teilzeitmodelle

Eine Führungsaufgabe bewusst aufteilen

Geteilte Führung bedeutet nicht, zwei Personen denselben unklaren Auftrag zu geben. Ausgangspunkt ist die vollständige Leitungsaufgabe: Welche Entscheidungen, Gespräche, Freigaben und Präsenzzeiten sind tatsächlich erforderlich? Danach wird festgelegt, was gemeinsam getragen und was eindeutig zugeordnet wird. Für einen Facility-Management-Bereich können beispielsweise fachliche Schwerpunkte, bestimmte Teams oder klar abgegrenzte Zeitfenster sinnvoll sein. Das Modell muss jedoch aus Sicht der Beschäftigten und Leistungspartner verständlich bleiben. Niemand sollte dieselbe Sache nacheinander bei beiden Führungskräften vortragen müssen. Auch gegenüber der übergeordneten Leitung wird bestimmt, wie eine einheitliche, aber fachlich differenzierte Verantwortung wahrgenommen wird.

Anpassungsfähige Führungs- und Arbeitszeitmodelle

Erreichbarkeit ohne ständige Verfügbarkeit sichern

Die zeitliche Abdeckung wird aus dem Betriebsbedarf entwickelt. Dazu gehören planbare Führung, kurzfristige Entscheidungen und der Umgang mit außergewöhnlichen Ereignissen. Nicht jede Abwesenheit erfordert eine vollständige gegenseitige Vertretung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt in § 13 die Arbeitsplatzteilung; eine automatische unbegrenzte Pflicht zur gegenseitigen Vertretung lässt sich daraus nicht ableiten. Das konkrete Modell wird mit der Personalorganisation vereinbart. Für gleichzeitige Abwesenheit ist eine weitere befugte Vertretung erforderlich. Persönliche Freizeit darf nicht zur unsichtbaren Reserve werden. Übergangs- und Abstimmungszeiten gehören zur bezahlten Arbeitsorganisation und werden bei der Bemessung des Modells ausdrücklich berücksichtigt.

Entscheidungsfeld

Organisatorische Festlegung

Nachweis der Wirksamkeit

Aufgabenteilung

Gemeinsame Verantwortung und eigene Bereiche abgrenzen.

Beschäftigte kennen die richtige Ansprechperson.

Zeitliche Abdeckung

Betriebsbedarf und persönliche Arbeitszeit abstimmen.

Keine verdeckte Dauerverfügbarkeit.

Einzelbefugnisse

Vollmachten und Fachaufgaben personenbezogen prüfen.

Entscheidungen sind wirksam zugeordnet.

Übergabe

Offene Zusagen und kritische Fristen gemeinsam führen.

Informationsverlust bleibt erkennbar.

Ausfall oder Wechsel

Weitere Vertretung und Nachbesetzung vorbereiten.

Leitungsfähigkeit bleibt erhalten.

Gemeinsame Entscheidungen und Einzelbefugnisse klären

Für wiederkehrende Entscheidungen wird vereinbart, wann eine Person allein handelt, wann Rücksprache vorgesehen ist und wann tatsächlich eine gemeinsame Entscheidung erforderlich ist. Eine doppelte Unterschrift für jeden Routinevorgang würde den Nutzen der Aufteilung unterlaufen. Bei widersprüchlichen Einschätzungen braucht es dagegen einen klaren Klärungsweg mit Frist und gegebenenfalls übergeordneter Entscheidung. Fachliche oder persönlich übertragene Befugnisse werden einzeln geprüft. Sie gehen nicht allein durch die gemeinsame Stellenbezeichnung auf beide Personen über. Auch Systemrechte und Zeichnungsregelungen müssen zum tatsächlichen Mandat passen. Beschäftigte erhalten eine verständliche Orientierung, ohne sämtliche internen Abstimmungsregeln der Führung kennen zu müssen.

Übergaben auf entscheidungsrelevante Inhalte konzentrieren

Eine gute Übergabe enthält offene Entscheidungen, wesentliche Zusagen, kritische Fristen und besondere Personal- oder Betriebssituationen im zulässigen Umfang. Sie ist keine vollständige Nacherzählung jeder Begegnung. Gemeinsame Arbeitsmittel unterstützen einen verlässlichen Informationsstand; vertrauliche Inhalte benötigen dabei gesonderte Zugriffsregeln. Die beiden Führungskräfte vereinbaren auch, wie sie Gespräche über Leistung, Entwicklung und schwierige Konflikte konsistent führen. Unterschiedliche Führungsstile dürfen erkennbar bleiben, solange Erwartungen und Entscheidungen nicht widersprüchlich werden. Bestehende Zusagen werden nicht beiläufig durch die jeweils andere Person aufgehoben. Notwendige Korrekturen werden begründet, gemeinsam eingeordnet und den Betroffenen verständlich mitgeteilt.

Das Modell anhand der Führungsleistung bewerten

Bewertet wird nicht, ob beide Personen identisch arbeiten, sondern ob die Leitungsaufgabe verlässlich erfüllt wird. Hinweise liefern unerledigte Entscheidungen, widersprüchliche Zusagen, zusätzliche Abstimmungsschleifen und die tatsächliche Belastung des Tandems. Ebenso werden positive Wirkungen wie gegenseitige fachliche Ergänzung und größere Kontinuität betrachtet, ohne sie vorauszusetzen. Bei Veränderungen der Betriebszeiten, Teamgröße oder Aufgaben wird die Aufteilung neu geprüft. Das Modell benötigt außerdem einen Übergang für den Fall, dass eine Person ausscheidet. So wird geteilte Führung zu einer dauerhaft betreibbaren Organisationslösung und nicht zu einer privaten Abstimmungsleistung zweier besonders engagierter Führungskräfte.