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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Arbeitsmengen und Steuerungszeiten belastbar ermitteln

Facility Management: Organisationsentwicklung » Strategie » Dienstleistungszentrum FM » Mengen und Zeiten

Erforderliche Arbeit repräsentativ erfassen

Arbeitsmengen werden für einen eindeutig festgelegten Zeitraum und Leistungsumfang ermittelt. Der Datenbestand sollte regelmäßige Aufgaben, saisonale Schwankungen und ereignisabhängige Bearbeitung erkennen lassen. Erledigte Vorgänge allein bilden den Bedarf nicht vollständig ab; offene, unterlassene und zusätzlich beauftragte Aufgaben sind gesondert zu prüfen. Verfügbare Auftragsdaten, dokumentierte Entscheidungen und strukturierte Tätigkeitsaufnahmen werden miteinander abgeglichen. Schätzungen bleiben als solche erkennbar und erhalten eine Bandbreite. Die Erhebung dient der Aufgabenbemessung, nicht der pauschalen individuellen Leistungskontrolle. Personenbezogene Beschäftigtendaten benötigen eine tragfähige Rechtsgrundlage und einen erforderlichen Verarbeitungsumfang. Rollenbezogene Auswertungen sind vorzuziehen, soweit sie den Zweck erfüllen.

Arbeitsmengen und Steuerungszeiten belastbar bemessen

Personenstunden einheitlich bestimmen

Für wiederkehrende Arbeit ergibt sich der Zeitbedarf aus Anzahl der Bearbeitungen und durchschnittlicher erforderlicher Personenzeit je Bearbeitung: H_Regel = Summe(n_i × t_i). Alle Größen beziehen sich auf denselben Zeitraum; t_i wird in Personenstunden angegeben. Objektzahl und Bearbeitungshäufigkeit werden nur dann multipliziert, wenn die Häufigkeit ausdrücklich je Objekt gilt. Kalenderdurchlaufzeiten einschließlich externer Wartephasen sind keine Arbeitszeiten. Gleichzeitig beteiligte Personen erzeugen hingegen jeweils eigene Arbeitszeit. Die mittlere Zeit sollte auf vergleichbaren Tätigkeiten und vereinbarter Ergebnisqualität beruhen. Eine besonders kurze Einzelbearbeitung ist keine allgemeingültige Zeitvorgabe für die gesamte Aufgabenklasse.

Komponente

Bemessungsgrundlage

Abgrenzungsregel

H_Regel

Anzahl × erforderliche Personenzeit

Führung, Abstimmung und Lernen einmal erfassen

H_Ereignis

Erwartete Ereignisse × Eigenaufwand

Keine doppelt erfasste Nacharbeit

H_Projekt

Befristete Arbeitspakete im Zeitraum

Kein Dauerbedarf nach Projektende

H_Rückstand

Separat geplanter Rückstandsabbau

Nicht nochmals im laufenden Mengengerüst

H_Reserve

Begründeter zusätzlicher Absicherungsbedarf

Keine bereits berücksichtigte Schwankung

Nacharbeit und Veränderung getrennt abbilden

Ungeplante Bearbeitung wird aus Häufigkeit, tatsächlichem Eigenaufwand und nachvollziehbaren Einflussgrößen abgeleitet. Rückfragen und Nacharbeit dürfen nicht zusätzlich angesetzt werden, wenn sie bereits in den verwendeten Zeiten enthalten sind. Bestehende Rückstände erhalten einen Abbauplan; nur dessen nicht anderweitig erfasster Arbeitsanteil erhöht den betrachteten Bedarf. Projekte, Vergabewechsel, Systemeinführungen und Einarbeitung werden befristet ausgewiesen. Das allgemeine Modell lautet: H_Bedarf = H_Regel + H_Ereignis + H_Projekt + H_Rückstand + H_Reserve. Jede Komponente wird überschneidungsfrei definiert. Die Gleichung ist eine eigenständige Planungshilfe und keine gesetzliche oder normative Berechnungsvorgabe.

Reserven begründen statt pauschal aufschlagen

Eine Reserve berücksichtigt ausschließlich verbleibende Unsicherheit, die weder in den Mengen und Zeiten noch in einem anderen Planungsbestandteil enthalten ist. Erwartete Abwesenheiten werden im Zeitangebot abgebildet, nicht zusätzlich als identischer Risikozuschlag auf der Bedarfsseite. Für schwankende Arbeitslast sind Bandbreiten, saisonale Verteilung und die benötigte Reaktionsfähigkeit zu dokumentieren. Vorübergehender Mehrbedarf ist vom dauerhaft wiederkehrenden Niveau zu trennen. Eine Sensitivitätsanalyse verändert jeweils klar benannte Eingangsgrößen und zeigt deren Einfluss auf das Ergebnis. Ziel ist keine scheingenau vorhergesagte Belastung, sondern eine begründete Entscheidung über notwendige Absicherung und tragfähige Leistungszusagen.

Annahmen vor Verwendung fachlich bestätigen

Die verantwortlichen Funktionen bestätigen Datenquellen, Aufgabenmengen, Zeitansätze und Qualitätsanforderungen. Besonders unsichere oder entscheidungswirksame Parameter erhalten einen gezielten Prüfauftrag. Bei technischen Auswertungen von Beschäftigtendaten sind einschlägige Beteiligungsrechte zu prüfen; § 87 BetrVG erfasst unter seinen Voraussetzungen technische Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung. Im freigegebenen Modell bleiben Erhebungszeitraum, Änderungen und offene Annahmen nachvollziehbar. Fehlende Daten führen zu einer gekennzeichneten vorläufigen Planung, nicht zu einem ungeprüften Nullbedarf. Die belastbare Datengrundlage hilft Führung und Beschäftigten gleichermaßen, notwendige Arbeit von vermeidbarer Nacharbeit und unbestätigten Erwartungen zu unterscheiden.