Übersicht gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte & Schwellenwerte
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Beauftragte und Schwellenwerte – FM-Übersicht
| Beauftragtenrolle | Rechtsgrundlage | Pflicht ab / Schwellenwert | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Datenschutzbeauftragte:r (DSB) | DSGVO Art. 37; BDSG § 38 | Verpflichtend bei ≥ 20 Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten umgehen. Auch unabhängig von Mitarbeiterzahl, sobald besondere Datenverarbeitung erfolgt (z. B. umfangreiche Videoüberwachung oder Verarbeitung von Gesundheitsdaten). | Gilt pro Unternehmen; DSB kann intern oder extern bestellt werden. Meldung an Aufsichtsbehörde erforderlich. |
| Sicherheitsfachkraft (FASI/Sifa) | ASiG §§ 5, 6; DGUV Vorschrift 2 | Ab dem ersten Beschäftigten mit Arbeitsvertrag (jede Firma muss über einen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst verfügen). | Kleine Unternehmen können externe Dienste nutzen (über Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur). Betreuung nach DGUV 2-Modellen. |
| Betriebsärzt:in | ASiG §§ 2, 3, 5 | Ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend (Teil der arbeitsmedizinischen Betreuung). | Zusammen mit Sicherheitsfachkraft die betriebliche Arbeitssicherheit sicherstellen. Kann über externe Arbeitsmedizinische Dienste abgedeckt werden. |
| Immissionsschutzbeauftragte:r | BImSchG §§ 53, 54; 4. BImSchV | Verpflichtend für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV (z. B. Anlagen mit erheblichen Emissionen, Lösemittel, chemische Fabriken). | Anzahl der Immissionsschutz-Beauftragten abhängig von Größe/Anzahl der Anlagen. Bestellung schriftlich; Aufgaben in BImSchG definiert (Beratung Betreiber, Überwachung Emissionen etc.). |
| Gewässerschutzbeauftragte:r | WHG § 64 (Wasserhaushaltsgesetz) | Verpflichtend für Anlagen/Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen umgehen oder Abwasser direkt einleiten. Details zu Schwellenwerten in Verordnungen der Bundesländer. | Gewässerschutz-Beauftragte überwachen den Gewässerschutz im Betrieb, beraten Betreiber und erstatten jährlichen Bericht. |
| Abfallbeauftragte:r | KrWG § 59; AbfBeauftrV | Verpflichtend für bestimmte Abfallerzeuger und -entsorger: z. B. Unternehmen mit gefährlichen Abfällen über bestimmten Jahrestonnen, Rücknahmeverpflichtungen oder genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen. | Genaue Schwellenwerte in AbfBeauftrV geregelt (z. B. ≥ 2 t gefährlicher Abfall/Jahr). Abfallbeauftragte beraten in Abfallentsorgung und -vermeidung, jährliche Berichtspflicht. |
| Brandschutzbeauftragte:r | Landesbauordnungen; ArbStättVO / ASR A2.2; vfdb-Richtlinie 12-09/01 | Abhängig von Landesrecht und Gefährdungslage: Empfohlen ab Gebäudeklasse 4; zwingend bei erhöhter Brandgefahr (z. B. große Lagerhallen, Hochregallager, Industriebetriebe mit besonderer Brandlast). | Bestellung erfolgt freiwillig oder auf behördliche Auflage. Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Versicherern ratsam. Aufgaben: Brandschutzorganisation, Schulungen, Räumungsübungen, etc. |
| Strahlenschutzbeauftragte:r | StrlSchG § 70 ff. (Strahlenschutzgesetz) | Verpflichtend, sobald im Betrieb mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung umgegangen wird (Bestellung im Genehmigungsbescheid gefordert). | Fachkunde nach StrlSchV erforderlich. Strahlenschutzbeauftragte sind der Aufsichtsbehörde (BfS) zu benennen und überwachen den Strahlenschutz vor Ort. |
| Exportkontrollbeauftragte:r | AWG; AWV; EU-Dual-Use-VO | Keine gesetzl. Pflicht zur formalen Bestellung – aber faktisch erforderlich, sobald Exportkontrollen relevant sind (bei Rüstungsgütern, Dual-Use, Embargos). Organisation muss immer vorhanden sein, Verantwortliche auf Management- und operativer Ebene benannt. | Üblich ist die interne Ernennung eines Exportkontrollbeauftragten. Im Rahmen von BAFA-Genehmigungen für globale Ausfuhrgenehmigungen wird ein internes Compliance-Programm inkl. Beauftragten verlangt. |
| Zollverantwortliche:r (AEO-Beauftragte:r) | Union Zollkodex (UZK); Abgabenordnung (AO); Zollvorschriften | Keine explizite gesetzliche Bestellpflicht. Allerdings erfordert z. B. die AEO-Zertifizierung eine benannte Zollverantwortliche Person. Empfohlen, sobald Unternehmen im Im-/Export tätig ist und am ATLAS-Verfahren teilnimmt. | Derdie Zoll-Beauftragte überwacht Zollprozesse, Pflege von Zollbewilligungen, Ansprechpartnerin für Behörden. Oft identisch mit AEO-Beauftragtem in zertifizierten Unternehmen. |
| IT-Sicherheitsbeauftragte:r (CISO) | BSIG § 8a; BSI-KritisV | Verpflichtend für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des BSIG. Für nicht-KRITIS-Unternehmen empfohlen (Best Practice im Rahmen eines ISMS nach ISO 27001 oder TISAX). | KRITIS-Betreiber müssen IT-Sicherheit nach Stand der Technik nachweisen; ein IT-Sicherheitsbeauftragter (CISO) wird de facto vorausgesetzt. In anderen Unternehmen freiwillige Benennung zur Steuerung der Informationssicherheit. |
| Gefahrstoffbeauftragte:r (bzw. verantwortliche Person Gefahrstoffe) | GefStoffV §§ 6, 12 (Gefahrstoffverordnung) | Die GefStoffV fordert zwar keine namentliche Bestellung, aber bei Umgang mit gefährlichen Stoffen muss eine sachkundige verantwortliche Person die Pflichten übernehmen. | In der Praxis werden interne Gefahrstoff-Beauftragte benannt, die ein Gefahrstoffverzeichnis führen, Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV organisieren und die Belegschaft schulen. (Kein offizieller Titel, aber funktional vergleichbar.) |
