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Übersicht gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte & Schwellenwerte

Facility Management: Organisationsentwicklung » Aufbauorganisation » Betriebsbeauftragte » Beauftragte & Schwellenwerte

Übersicht gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte & Schwellenwerte

Übersicht gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte & Schwellenwerte

Nachschlagewerk: Wichtigste gesetzlich vorgeschriebene Betriebsbeauftragte mit Rechtsgrundlage und etwaigen Schwellenwerten, ab wann die Bestellung obligatorisch ist.

Beauftragte und Schwellenwerte – FM-Übersicht

Beauftragtenrolle

Rechtsgrundlage

Pflicht ab / Schwellenwert

Bemerkungen

Datenschutzbeauftragte:r (DSB)

DSGVO Art. 37; BDSG § 38

Verpflichtend bei ≥ 20 Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten umgehen. Auch unabhängig von Mitarbeiterzahl, sobald besondere Datenverarbeitung erfolgt (z. B. umfangreiche Videoüberwachung oder Verarbeitung von Gesundheitsdaten).

Gilt pro Unternehmen; DSB kann intern oder extern bestellt werden. Meldung an Aufsichtsbehörde erforderlich.

Sicherheitsfachkraft (FASI/Sifa)

ASiG §§ 5, 6; DGUV Vorschrift 2

Ab dem ersten Beschäftigten mit Arbeitsvertrag (jede Firma muss über einen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst verfügen).

Kleine Unternehmen können externe Dienste nutzen (über Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur). Betreuung nach DGUV 2-Modellen.

Betriebsärzt:in

ASiG §§ 2, 3, 5

Ab dem ersten Beschäftigten verpflichtend (Teil der arbeitsmedizinischen Betreuung).

Zusammen mit Sicherheitsfachkraft die betriebliche Arbeitssicherheit sicherstellen. Kann über externe Arbeitsmedizinische Dienste abgedeckt werden.

Immissionsschutzbeauftragte:r

BImSchG §§ 53, 54; 4. BImSchV

Verpflichtend für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV (z. B. Anlagen mit erheblichen Emissionen, Lösemittel, chemische Fabriken).

Anzahl der Immissionsschutz-Beauftragten abhängig von Größe/Anzahl der Anlagen. Bestellung schriftlich; Aufgaben in BImSchG definiert (Beratung Betreiber, Überwachung Emissionen etc.).

Gewässerschutzbeauftragte:r

WHG § 64 (Wasserhaushaltsgesetz)

Verpflichtend für Anlagen/Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen umgehen oder Abwasser direkt einleiten. Details zu Schwellenwerten in Verordnungen der Bundesländer.

Gewässerschutz-Beauftragte überwachen den Gewässerschutz im Betrieb, beraten Betreiber und erstatten jährlichen Bericht.

Abfallbeauftragte:r

KrWG § 59; AbfBeauftrV

Verpflichtend für bestimmte Abfallerzeuger und -entsorger: z. B. Unternehmen mit gefährlichen Abfällen über bestimmten Jahrestonnen, Rücknahmeverpflichtungen oder genehmigungsbedürftige Abfallbehandlungsanlagen.

Genaue Schwellenwerte in AbfBeauftrV geregelt (z. B. ≥ 2 t gefährlicher Abfall/Jahr). Abfallbeauftragte beraten in Abfallentsorgung und -vermeidung, jährliche Berichtspflicht.

Brandschutzbeauftragte:r

Landesbauordnungen; ArbStättVO / ASR A2.2; vfdb-Richtlinie 12-09/01

Abhängig von Landesrecht und Gefährdungslage: Empfohlen ab Gebäudeklasse 4; zwingend bei erhöhter Brandgefahr (z. B. große Lagerhallen, Hochregallager, Industriebetriebe mit besonderer Brandlast).

Bestellung erfolgt freiwillig oder auf behördliche Auflage. Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Versicherern ratsam. Aufgaben: Brandschutzorganisation, Schulungen, Räumungsübungen, etc.

Strahlenschutzbeauftragte:r

StrlSchG § 70 ff. (Strahlenschutzgesetz)

Verpflichtend, sobald im Betrieb mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung umgegangen wird (Bestellung im Genehmigungsbescheid gefordert).

Fachkunde nach StrlSchV erforderlich. Strahlenschutzbeauftragte sind der Aufsichtsbehörde (BfS) zu benennen und überwachen den Strahlenschutz vor Ort.

Exportkontrollbeauftragte:r

AWG; AWV; EU-Dual-Use-VO

Keine gesetzl. Pflicht zur formalen Bestellung – aber faktisch erforderlich, sobald Exportkontrollen relevant sind (bei Rüstungsgütern, Dual-Use, Embargos). Organisation muss immer vorhanden sein, Verantwortliche auf Management- und operativer Ebene benannt.

Üblich ist die interne Ernennung eines Exportkontrollbeauftragten. Im Rahmen von BAFA-Genehmigungen für globale Ausfuhrgenehmigungen wird ein internes Compliance-Programm inkl. Beauftragten verlangt.

Zollverantwortliche:r (AEO-Beauftragte:r)

Union Zollkodex (UZK); Abgabenordnung (AO); Zollvorschriften

Keine explizite gesetzliche Bestellpflicht. Allerdings erfordert z. B. die AEO-Zertifizierung eine benannte Zollverantwortliche Person. Empfohlen, sobald Unternehmen im Im-/Export tätig ist und am ATLAS-Verfahren teilnimmt.

Derdie Zoll-Beauftragte überwacht Zollprozesse, Pflege von Zollbewilligungen, Ansprechpartnerin für Behörden. Oft identisch mit AEO-Beauftragtem in zertifizierten Unternehmen.

IT-Sicherheitsbeauftragte:r (CISO)

BSIG § 8a; BSI-KritisV

Verpflichtend für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne des BSIG. Für nicht-KRITIS-Unternehmen empfohlen (Best Practice im Rahmen eines ISMS nach ISO 27001 oder TISAX).

KRITIS-Betreiber müssen IT-Sicherheit nach Stand der Technik nachweisen; ein IT-Sicherheitsbeauftragter (CISO) wird de facto vorausgesetzt. In anderen Unternehmen freiwillige Benennung zur Steuerung der Informationssicherheit.

Gefahrstoffbeauftragte:r (bzw. verantwortliche Person Gefahrstoffe)

GefStoffV §§ 6, 12 (Gefahrstoffverordnung)

Die GefStoffV fordert zwar keine namentliche Bestellung, aber bei Umgang mit gefährlichen Stoffen muss eine sachkundige verantwortliche Person die Pflichten übernehmen.

In der Praxis werden interne Gefahrstoff-Beauftragte benannt, die ein Gefahrstoffverzeichnis führen, Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV organisieren und die Belegschaft schulen. (Kein offizieller Titel, aber funktional vergleichbar.)