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BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method)

Facility Management: Organisationsentwicklung » Normen » Nachhaltigkeitszertifikate » BREEAM

BREEAM

BREEAM als FM-relevantes Nachhaltigkeitszertifizierungssystem über Planung, Ausführung und Betrieb

BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) ist ein strukturiertes, von unabhängigen Dritten geprüftes Zertifizierungssystem zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Gebäuden. Je nach Anwendungsbereich können damit sowohl Neubauten, Umbauten (Refurbishments) als auch Bestandsportfolios bewertet werden. Für das Facility Management (FM) ist BREEAM deshalb besonders relevant, weil es Nachhaltigkeitsziele in konkrete Kriterien (Credits), Mindestanforderungen und Nachweispflichten übersetzt. Diese müssen zu definierten Projektphasen – etwa in der Planung und bei der Fertigstellung – erfüllt und dokumentiert werden und fließen anschließend in die betrieblichen Prozesse ein. Dadurch entstehen verbindliche Übergabeverpflichtungen, Leistungskennzahlen (KPIs) und auditfähige Nachweise, welche das FM im täglichen Betrieb überwachen, steuern und aufrechterhalten muss (z. B. durch Monitoring der Verbräuche, regelmäßige Wartung, Sicherstellung des Nutzerkomforts, Abfall- und Ressourcenmanagement sowie geeignete Governance-Maßnahmen).

Gebäudebewertung und Nachhaltigkeit im Facility Management

Charakter von BREEAM (freiwilliger Standard / Zertifizierungsrahmen)

BREEAM ist kein gesetzlich vorgeschriebener Standard, sondern ein freiwilliges, marktorientiertes Nachhaltigkeitszertifizierungssystem mit klar definierter Bewertungsmethodik und externer Drittprüfung. Es wurde entwickelt, um die Nachhaltigkeitsleistung von Gebäuden anhand objektiver Kriterien vergleichbar zu machen und über ein Punktesystem zu bewerten. Aus Sicht des Facility Management bedeutet dies, dass BREEAM die anvisierten Nachhaltigkeitsziele eines Projekts in konkrete betriebliche Vorgaben übersetzt. Schon während der Planung und Ausführung werden Anforderungen gestellt, deren Erfüllung nachgewiesen werden muss, damit das Gebäude ein bestimmtes BREEAM-Zertifikat erhält. Diese Anforderungen umfassen beispielsweise Übergabepflichten (etwa vollständige Betriebsdokumentationen und Schulungen bei Projektabschluss), Betriebs-KPIs (z. B. Energiekennzahlen, Innenraumklima-Sollwerte) und dokumentierte Verfahren, die im späteren Gebäudebetrieb umgesetzt und eingehalten werden müssen. BREEAM fungiert somit als Brücke zwischen Bauprojekt und Gebäudebetrieb: Nachhaltigkeitsaspekte werden verbindlicher Bestandteil der FM-Governance.

Im FM ergeben sich für BREEAM unter anderem folgende praktische Anwendungsfälle und Aufgabenfelder:

FM-Anwendungsfall

Praktischer Zweck

Typische FM-Leistungen / -Ergebnisse

Projektübergabe-Governance

Sicherstellen, dass BREEAM-Vorgaben im Betrieb umsetzbar sind

Betriebs- und Wartungshandbücher; Nachweise zur Inbetriebnahme; vollständige Anlagen- und Baudokumentation

Betriebliche Performance-Kontrolle

Aufrechterhaltung der Performance gemäß definierten Credits/Zielen

Regelmäßiges Zählerablesen & Monitoring; Performance-KPIs; Protokolle zu Korrekturmaßnahmen

Beschaffung & Dienstleistersteuerung

Einbinden von Nachhaltigkeitskriterien in Leistungen und Lieferungen

Nachhaltige Leistungsbeschreibungen und SLAs; Reporting-Pflichten für Lieferanten; Verfahren für Abfall- und Ressourcenmanagement

ESG- & Stakeholder-Reporting

Standardisierte, glaubwürdige Nachweise für ESG-Audits und Berichte bereitstellen

Geordnete Nachweisdokumente (BREEAM-Dokumentationen); regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte; Compliance-Dashboards

Diese Beispiele zeigen, wie BREEAM-Anforderungen in die FM-Praxis übersetzt werden – von der Übergabephase eines Projekts über den laufenden Betrieb bis hin zur Einbindung in Verträge und Berichte.

Kernschemata und Lebenszyklusphasen

BREEAM bietet unterschiedliche Zertifizierungsschemata, die jeweils auf bestimmte Projektarten und Lebenszyklusphasen zugeschnitten sind. Die Auswahl des passenden Schemas richtet sich nach dem Projekttyp und stellt sicher, dass die Bewertungskriterien zur Situation passen.

Typische Schemafamilien sind:

Lebenszyklus / Kontext

Typisches BREEAM-Schema (Beispiele)

Bedeutung für FM (überblicksartig)

Neubau / größere Neubauprojekte

BREEAM New Construction (Neubau)

Starker Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte bereits in der Planung; Nachweisführung im Design sowie abschließende Prüfung nach Fertigstellung

Sanierung / Innenausbau

BREEAM Refurbishment & Fit-Out (Sanierung)

Betonung von Verbesserungen im Bestand, Kontrolle von Bauauswirkungen und Berücksichtigung bestehender Gebäudezwänge während der Modernisierung

Betrieb von Bestandsgebäuden

BREEAM In-Use (Gebäudebetrieb)

Kontinuierliche Bewertung der Betriebsleistung; regelmäßiges Monitoring und Periodenzertifizierungen zur laufenden Verbesserung im Gebäudemanagement

Die Standards werden vom Building Research Establishment (BRE) herausgegeben. In Deutschland (sowie Österreich und Schweiz) erfolgt die Umsetzung über angepasste Systeme („BREEAM DE/AT/CH“), betreut durch den TÜV SÜD (DIFNI) als nationale Systemvertretung. Die Auswahl des richtigen Schemas hängt vom Projektkontext und dem angestrebten Zertifizierungsweg ab und stellt sicher, dass FM-relevante Aspekte passend berücksichtigt werden.

Credit-Logik und gewichtete Kategorien

BREEAM nutzt ein Punkte- bzw. Credit-System, um die Nachhaltigkeitsleistung zu quantifizieren. Unterschiedliche Themenbereiche (Kategorien) enthalten einzelne Kriterien, für deren Erfüllung jeweils Credits (Punkte) vergeben werden. Jede Kategorie geht mit einer bestimmten Gewichtung in die Gesamtscore ein – das heißt, ein Punkt in einer höher gewichteten Kategorie beeinflusst die Gesamtbewertung stärker als in einer weniger gewichteten. Die erreichten Punkte aller Kategorien werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert, aus der sich das Zertifizierungsniveau ergibt. BREEAM verfolgt dabei einen „Balanced Scorecard“-Ansatz: Schwächen in einem Bereich können bis zu einem gewissen Grad durch Stärken in einem anderen kompensiert werden. Allerdings müssen dabei die vorgeschriebenen Mindestanforderungen (siehe Abschnitt 3.3) für höhere Zertifizierungsstufen erfüllt sein.

Abhängig von der Gesamtpunktzahl wird dem Gebäude eine Zertifizierungsstufe (Rating) zugeteilt. Die folgende Tabelle zeigt typische BREEAM-Ratings mit den ungefähren Punktschwellen und interpretiert sie aus FM-Perspektive:

Rating

Übliche Schwelle (Gesamtpunkte)*

Bedeutung aus FM-Sicht

Pass

ab ca. 30 %

Grundlegendes Nachhaltigkeitsniveau; erfordert strukturierte Betriebsabläufe zur Einhaltung der Basisanforderungen

Good

ab ca. 45 %

Solide Verbesserungen; stärkere disziplinierte Umsetzung im Betrieb und höherer Reifegrad der Nachweisdokumentation

Very Good

ab ca. 55 %

Anspruchsvolle Nachhaltigkeitsleistung; robuste Prozesse für Monitoring und Steuerung sowie strikte Kontrolle von Dienstleistern erwartet

Excellent

ab ca. 70 %

Hervorragende Performance; sehr hoher Standard in Betriebsführung und ausgeprägte Nachweiskultur (regelmäßige Überprüfung und Optimierung)

Outstanding

ab ca. 85 %

Spitzenklasse der Nachhaltigkeit; bestmögliche Performance mit umfassender Evidenzführung und kontinuierlichem Verbesserungsanspruch

Hinweis

Die genauen Schwellenwerte können je nach BREEAM-Schema und Version variieren. Maßgeblich sind stets die Vorgaben des aktuellen technischen Handbuchs der jeweiligen Zertifizierung.

Mindeststandards als Voraussetzung

Zusätzlich zur reinen Punktzahl fordert BREEAM für bestimmte Zertifizierungsniveaus die Erfüllung verpflichtender Mindeststandards. Diese sogenannten Muss-Kriterien sind für einzelne Kategorien oder Themenbereiche definiert. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass für ein „Excellent“-Rating bestimmte Mindestleistungen im Energie- oder Wassermanagement erreicht werden müssen, unabhängig von der Gesamtpunktzahl. Solche Mindestanforderungen stellen sicher, dass ein hohes Rating nur vergeben wird, wenn in zentralen Nachhaltigkeitsaspekten keine gravierenden Defizite bestehen. Die konkreten Pflichtkriterien sind in den jeweiligen BREEAM-Handbüchern pro Schema und Version festgelegt und müssen von allen Projektbeteiligten – insbesondere vom FM in der Betriebsphase – zwingend beachtet werden.

Ein BREEAM-Zertifizierungsprozess durchläuft in der Regel definierte Bewertungsphasen, die mit den Projektphasen korrespondieren. Insbesondere bei Neubauprojekten sind zwei Hauptstufen etabliert:

Phase

Hauptziel der Bewertung

Wichtige FM-Lieferungen / Beiträge

Planungsphase (Design Stage) – Vorzertifizierung

Überprüfung der geplanten Nachhaltigkeitsqualität (Entwurfsziele)

FM-Input zum Design: z. B. Betriebskonzept, Zähler- und Monitoringkonzept, Inbetriebnahmestrategie

Nach Bauausführung (Post-Construction) – Endzertifizierung

Nachweis der tatsächlichen Umsetzung, Inbetriebnahme und ordnungsgemäßen Übergabe

FM-relevante Nachweise: Abnahme- und Testprotokolle; Schulungsnachweise; finale Anlagendaten und vollständige O&M-Dokumentation

In der Design Stage-Bewertung wird die Nachhaltigkeitsperformance auf Basis der Planungsunterlagen prognostiziert und zertifiziert (Interim-Zertifikat). Nach Abschluss der Bauausführung erfolgt in der Post-Construction Stage die endgültige Zertifizierung, bei der ein Auditor prüft, ob alle zugesagten Kriterien tatsächlich umgesetzt wurden. Diese zweistufige Vorgehensweise stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsaspekte von Anfang an eingeplant und am Ende überprüft sind, was für das FM eine hohe Transparenz über die gebäudebezogenen Nachhaltigkeitsleistungen schafft.

BREEAM-Bewertungskategorien (Struktur des Standards)

BREEAM unterteilt seine Anforderungen in verschiedene Nachhaltigkeitskategorien, in denen thematisch verwandte Credits gebündelt sind. Jede Kategorie deckt einen zentralen Aspekt der Gebäudeperformance ab, sodass zusammen ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsprofil bewertet wird.

Die folgende Übersicht zeigt die typischen BREEAM-Kategorien, ihren allgemeinen Inhalt und welche FM-Bereiche typischerweise dafür verantwortlich sind:

BREEAM-Kategorie

Abgedeckte Themen (allgemein)

Zuständige FM-Bereiche (typisch)

Management

Projektsteuerung, Bau- und Betriebsmanagement, Einbindung von Qualitäts- und Inbetriebnahmeprozessen

FM-Leitung, Qualitätsmanagement, Service- und Vertragssteuerung

Gesundheit & Wohlbefinden

Nutzerkomfort, Innenraumluftqualität, Tageslicht, Beleuchtung, Akustik, ergonomische Aspekte

FM-Betrieb/Hausverwaltung, Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz, Nutzer- und Mieterservices

Energie

Energieeffizienz, Energieverbrauch, Monitoring-Systeme, Strategien zur Reduktion des Verbrauchs

Energiemanagement, technisches Gebäudemanagement (TGA/HLK), Gebäudeleittechnik (BMS) Betrieb

Transport

Verkehrs- und Mobilitätsangebot, Anbindung an ÖPNV, Förderung von Fahrradnutzung und E-Mobilität

Objektmanagement, Mobilitätsmanagement, Mietermanagement (für z.B. Mobilitätsservices)

Wasser

Wasserverbrauch und -effizienz, Überwachung (Zähler), Leckageerkennung und -vermeidung

Versorgungstechnik/Haustechnik, Instandhaltung, externes Gebäudetechnik-Team

Materialien

Materialauswahl und -ökobilanz, Lebenszyklusimpakte, zertifizierte Herkunft von Baustoffen (je nach Schema unterschiedlich gewichtet)

Bauprojektmanagement, Einkauf/Beschaffung, technischer Service (für Materialdaten)

Abfall

Abfallvermeidung und -trennung im Bau und Betrieb, Recyclingquoten, Entsorgungsnachweise

FM-Betrieb (Facility Services), Abfall- und Recyclingmanagement, Steuerung Entsorgungsdienstleister

Landnutzung & Ökologie

Standortwahl, Eingriffe in das Ökosystem, Biodiversitätsmaßnahmen am Grundstück

Grünflächenmanagement, Landschaftspflege, Eigentümervertretung bzgl. Naturschutzauflagen

Verschmutzung

Vermeidung von Emissionen (Luft, Wasser, Boden) und Schadstoffen, Licht- und Lärmschutz, Umgang mit Kältemitteln und Abwasser

Technisches FM (Umwelttechnik, Gebäudeanlagen), Umweltmanagement im Betrieb

Innovation

Anerkennung innovativer Nachhaltigkeitslösungen oder außergewöhnlicher Leistungen über die Standardkriterien hinaus

FM-Leitung in Zusammenarbeit mit Projektteams (für Pilotmaßnahmen, Innovationstransfers in den Betrieb)

Hinweis

Einzelne BREEAM-Versionen können zusätzliche Kategorien (z.B. Resilienz, Ressourcen) enthalten; die oben genannten sind die klassischen Kernkategorien. Jede Kategorie umfasst mehrere spezifische Bewertungskriterien („Issues“), die im Zertifizierungshandbuch definiert sind. Die Zuordnung der Verantwortung kann je nach Organisationsstruktur variieren; wichtig ist eine klare Zuweisung im FM-Team.

FM-Dokumentationsstruktur für BREEAM-Compliance (Nachweisorientierung)

BREEAM verlangt eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Nachweise, damit die Einhaltung der Kriterien auditierbar belegt werden kann. Im Facility Management sollte daher eine Dokumentationsstruktur etabliert werden, die von Anfang an nachweisorientiert ist – das heißt, jedes Kriterium (Credit) wird mit konkreten Belegen untermauert und diese werden geordnet vorgehalten. Ein erprobtes Hilfsmittel ist hierbei eine Evidenz-Matrix, die Anforderungen und Nachweise verknüpft.

Nachweis-Matrix (Credit → Anforderung → Nachweis)

Nachweiselement

Mindestanforderung (generisch)

FM-Steuerungsansatz

Credit-Register

Auflistung aller Credits mit Zuordnung zu verantwortlichen Personen und Fälligkeiten

vom FM geführte RACI-Matrix und regelmäßiges Tracking des Bearbeitungsstatus

Dokumentenliste

Einheitliche Dokumentenbenennung, Versionskontrolle und Freigabestatus für alle Nachweise

Dokumentenmanagementsystem (DMS) mit klarer Struktur und Aufbewahrungsfristen

Betriebs- & Wartungsverfahren

Beschriebene Abläufe für den Betrieb, abgestimmt auf die geforderten Performance-Ziele (z.B. Energiesparmaßnahmen, Raumklima-Regelungen)

Standard-Prozessbeschreibungen (SOPs) mit definierten KPIs und Nachvollziehbarkeit (Audit Trail)

Inbetriebnahme & Schulung

Dokumentierte Funktionsprüfungen aller Anlagen und Nachweis der Schulung des Betriebspersonals für den bestimmungsgemäßen Betrieb

Abnahmeprotokolle, Testberichte und Schulungsnachweise; FM bestätigt Kenntnisstand und übernimmt Anlagen unter definierten Bedingungen

Durch eine solche Matrix behält das FM den Überblick, welche Anforderungen zu welchem Zeitpunkt mit welchem Dokument erfüllt werden müssen. Sie dient als Werkzeug, um alle Beteiligten auf ihre Pflichten hinzuweisen und den Fortschritt bei der Erstellung der Nachweise zu überwachen.

Damit der Gebäudebetrieb ab Zertifizierung reibungslos und konform starten kann, sollte das Übergabepaket an das FM alle wesentlichen Informationen enthalten. Mindestanforderungen aus FM-Sicht sind dabei:

  • Anlagenverzeichnis und -daten: Vollständige Liste aller technischen Anlagen und Systeme (insbesondere kritische Gewerke) mit Stammdaten, Herstellernachweisen und Wartungsplänen.

  • Inbetriebnahme- und Performance-Baselines: Dokumentation der Inbetriebnahmeergebnisse (z.B. Mess- und Abnahmeprotokolle) sowie definierte Ausgangskennwerte für Energieverbräuche, Raumklima etc., an denen die Betriebsleistung gemessen wird.

  • Monitoring-Konzept: Festgelegte Vorgehensweise zum laufenden Monitoring wichtiger Parameter (Zählerkonzept, aufgeschaltete Messpunkte in der Gebäudeleittechnik, Reporting-Frequenz und Verantwortlichkeiten für Datenauswertung).

  • Wartungs- und Instandhaltungsstrategie: Geplanter präventiver Wartungsplan (PPM) inklusive aller vorgeschriebenen Prüfungen (z.B. Brandschutz, Aufzüge) sowie Qualifikationsanforderungen für internes Personal und Dienstleister, um die Anlageneffizienz zu sichern.

Ein umfassendes Übergabepaket stellt sicher, dass das FM-Team alle nötigen Informationen besitzt, um die BREEAM-Vorgaben im täglichen Betrieb umzusetzen. Es bildet die Basis für Audits und künftige Rezertifizierungen, da alle relevanten Nachweise geordnet vorliegen.

Betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement nach der Zertifizierung

Nach Erhalt des BREEAM-Zertifikats liegt es in der Verantwortung des Facility Managements, die erreichte Nachhaltigkeitsleistung im Alltag aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Dazu sind spezifische Governance-Maßnahmen im Betrieb notwendig.

Monitoring, Kennzahlen und Korrekturmaßnahmen

Ein zentrales Element ist das laufende Monitoring aller wichtigen Nachhaltigkeitskennzahlen. So werden etwa Energie- und Wasserverbräuche gemäß den im BREEAM definierten Anforderungen regelmäßig erfasst und analysiert. Ebenso überwacht das FM Komfort-Parameter wie Innentemperaturen, Luftqualität oder Beleuchtungsstärken, um die unter Gesundheit & Wohlbefinden gesteckten Ziele einzuhalten. Werden Abweichungen von den Sollwerten festgestellt (z.B. höherer Energieverbrauch als vorgesehen oder Unterschreiten von Komfortkriterien), greift ein definierter Korrekturprozess: Zunächst wird die Ursache untersucht (z.B. Fehlfunktion einer Anlage, Nutzerverhalten), dann werden Korrekturmaßnahmen ergriffen (Reparaturen, Anpassungen der Steuerung, Sensibilisierung der Nutzer) und anschließend wird überprüft, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Diese PDCA-Schleife (Plan-Do-Check-Act) stellt sicher, dass das Gebäude kontinuierlich im Sinne der BREEAM-Vorgaben betrieben wird und Verbesserungsmöglichkeiten erkannt werden.

Umgang mit Änderungen (Refurbishment, Mieterwechsel, Anlagentausch)

Gebäude sind dynamische Assets – im Laufe des Betriebs kommt es zu Veränderungen, sei es durch Modernisierungsprojekte, Mieterwechsel oder den Austausch von technischen Systemen. Um die BREEAM-Qualität langfristig zu sichern, muss das FM ein strukturiertes Änderungsmanagement etablieren. Dabei wird vor jeder wesentlichen Änderung geprüft, welche Nachhaltigkeitskriterien davon betroffen sein könnten. Zum Beispiel: Eine Grundrissänderung oder neue Nutzung könnte das Tageslichtniveau oder die Belüftung beeinflussen; der Austausch einer Klimaanlage kann Effizienzwerte oder Kältemittelpotenziale verändern. Solche Vorhaben sind im Lichte der BREEAM-Anforderungen zu bewerten und ggf. sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Konformität zu wahren (z.B. Auswahl eines gleichwertig effizienten Geräts, erneute Inbetriebnahme-Messungen). Alle Änderungen und die dazugehörigen Dokumente (Pläne, Nachweise, Genehmigungen) sollten in der BREEAM-Dokumentation nachgeführt werden. Gegebenenfalls ist – abhängig vom Zertifizierungsschema oder vertraglichen Vereinbarungen – eine Nachzertifizierung oder ein Update der BREEAM-Bewertung notwendig, insbesondere bei größeren Refurbishments. Durch konsequentes Änderungsmanagement stellt das FM sicher, dass das Nachhaltigkeitsniveau des Gebäudes trotz Veränderungen erhalten bleibt und die „Grüne Qualität“ im Betrieb fortgeschrieben wird.

Ausschreibung, Verträge und Dienstleistermanagement im Einklang mit BREEAM

BREEAM-Aspekte sollten nicht nur im Bauprojekt, sondern auch in der Betriebsführungsphase vertraglich und organisatorisch verankert werden. Insbesondere bei der Vergabe von FM-Leistungen ist darauf zu achten, Nachhaltigkeitskriterien in Verträgen und Leistungsbeschreibungen zu integrieren.

Typische Bereiche und Beispiele, wie Nachhaltigkeitsanforderungen in FM-Verträge eingebunden werden können, zeigt die folgende Übersicht:

Vertragsbereich

Nachhaltigkeitsvorgaben im Vertrag

Nachweis durch Dienstleister

Reinigungsdienst

Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel, Schulung des Personals zu Dosierung und Gesundheitsschutz

Vorlage der Sicherheitsdatenblätter aller Reiniger; Schulungsnachweise; Auditberichte zur Reinigungsqualität

Abfallentsorgung

Pflicht zur Abfalltrennung, Nachweis von Recycling-/Verwertungsquoten, regelmäßiges Mengen-Reporting

Monatliche Abfallberichte mit Mengen und Verwertungswegen; Wiegescheine der Entsorger; jährliche Performance-Reviews

Wartung / TGA-Betrieb

Durchführung einer verlustarmen, effizienzorientierten Instandhaltung (z.B. regelmäßige Dichtheitsprüfungen, Optimierung der Anlagenparameter)

Wartungsprotokolle mit dokumentierten Prüfpunkten (z.B. Leckage-Check); Trendanalysen zu Anlageneffizienz; Mängel- und Störungsberichte mit Reaktionszeiten

Energielieferant / Energiemanagement

Verpflichtung zu kontinuierlichem Monitoring und Optimierung des Energieverbrauchs; Unterstützung bei Nachweisen (z.B. Bereitstellung von Verbrauchsdaten)

Regelmäßige KPI-Reports (z.B. Energieverbrauch pro m², CO₂-Emissionen); Dokumentation von Effizienzmaßnahmen und Einstellungen (Tuning-Protokolle)

Durch solche vertraglichen Vereinbarungen stellt das FM sicher, dass auch externe Leistungserbringer aktiv zur Einhaltung der BREEAM-Ziele beitragen. Jeder Dienstleister wird damit zu einem wichtigen Partner im Nachhaltigkeitsmanagement des Gebäudes.

Lieferanten-Reporting und Auditbereitschaft

Neben den Vertragsklauseln ist ein effektives Reporting-System mit den Dienstleistern entscheidend. Das FM sollte klare KPI-Vorgaben (Key Performance Indicators) vereinbaren, die die Nachhaltigkeitsleistung messbar machen – zum Beispiel Anteil ökologischer Reinigungsmittel, Prozentsatz recycelter Abfälle, Anzahl der Störmeldungen behoben innerhalb vorgegebener Frist, etc. Die Dienstleister berichten diese Kennzahlen in festgelegten Intervallen (monatlich, quartalsweise) an das FM. Dadurch entsteht ein kontinuierlicher Datenstrom, der es dem FM erlaubt, die Performance zu überwachen und bei Abweichungen früh gegenzusteuern.

Ergänzend dazu empfiehlt es sich, regelmäßige Audits oder Überprüfungen durchzuführen – entweder intern durch das FM-Qualitätsmanagement oder extern beauftragte Audits. Dabei wird kontrolliert, ob die dokumentierten Verfahren und Nachweise tatsächlich den BREEAM-Anforderungen entsprechen und gelebt werden. Diese Überprüfungen halten alle Beteiligten für die Einhaltung sensibilisiert und garantieren, dass das Gebäude jederzeit „audit-ready“ ist, falls ein Re-Zertifizierungsprozess oder ein externes ESG-Audit ansteht. Letztlich unterstützt dieses Vorgehen eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung und stärkt die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung im Betrieb.