GEFMA 962: Ausschreibung komplexer FM-Dienstleistungen als Integrale Prozess Verantwortung (ipv®)
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Leitfaden zur ipv®‑Ausschreibung komplexer FM‑Systemdienstleistungen (GEFMA 962)
Die GEFMA 962 in der Ausgabe 2015‑10 dient als umfassender Ausschreibungsleitfaden für komplexe Facility‑Management‑Systemdienstleistungen mit hoher Verantwortungsübertragung. Sie verknüpft das Standardleistungsverzeichnis GEFMA 520 mit dem Mustervertrag GEFMA 510 und ergänzt diese Werkzeuge so, dass die technische, rechtliche und wirtschaftliche Pflichtenübertragung revisionssicher und vertraglich belastbar gestaltet werden kann. Durch die Überarbeitung wurden die früher getrennten Leitfäden für die Privatwirtschaft (GEFMA 960) und die öffentliche Hand (GEFMA 961) konsolidiert, sodass ein einheitlicher, auditfähiger Ansatz entsteht.
GEFMA 962: Leitfaden zur ipv®-Ausschreibung
- Normativer Kontext, Zielsetzung und Abgrenzung des Leitfadens
- Begriffswelt, Rollenmodell und Qualitätslogik der ipv®‑Systemdienstleistung
- Abgrenzung der Produktklassen als Steuerungsinstrument der Ausschreibung
- Organisation, Governance und Dokumentationsstandard des Ausschreibungsvorhabens
- Prozessuale Leistungsbeschreibung für Systemdienstleistungen (Kernkapitel zur „Output‑Orientierung“)
- B.I.L.D.‑Master und Musterbeschreibungen
- Vertragliche Zusatzregelungen für die Systemdienstleistung (Kapitel 5 / GEFMA 511)
- Anlagen, Muster und Arbeitshilfen (Werkzeugteil zur praktischen Anwendung)
- Literatur‑ und Referenzrahmen
Zweck und Nutzen im Beschaffungsprozess
Der Leitfaden bildet eine methodische Klammer zur vollständigen Übertragung der Betreiber‑ und Pflichtenverantwortung auf einen Systemdienstleister. Er ergänzt die etablierten Werkzeuge – Mustervertrag GEFMA 510 und Standard‑LV GEFMA 520 – und hilft Auftraggebern, komplexe FM‑Leistungsbeziehungen rechtskonform, transparent und wirtschaftlich zu gestalten. So ermöglicht die GEFMA 962 eine revisionssichere Dokumentation sämtlicher Schritte und unterstützt Auftraggeber bei der Auswahl, Vertragsgestaltung und Steuerung von Systemdienstleistungen.
Geltungsbereich: „Systemdienstleistung“ als Produktklasse mit hoher Verantwortungstiefe
Die GEFMA 962 definiert die Systemdienstleistung als eigenständige Produktklasse, die sich von Einzel‑ und Paketdienstleistungen durch die Tiefe der Verantwortungsübertragung unterscheidet. Während das Standard‑Leistungsverzeichnis 3.0 für Einzel‑ oder Paketvergaben nutzbar ist, erfordert die Systemdienstleistung eine umfassende Übertragung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Verantwortung an den Dienstleister. Dabei können Systemdienstleistungen sowohl alle FM‑Leistungen umfassen als auch Teilbereiche wie die technische Betriebsführung oder das infrastrukturelle Gebäudemanagement abdecken.
Entscheidend ist, dass der Dienstleister die volle Verantwortung übernimmt:
Rechtliche Verantwortung: Übernahme übertragbarer Betreiberpflichten für Anlagen, Flächen oder Reinigungsobjekte;
Technische Verantwortung: eigenverantwortliche Festlegung von Wartungs‑ und Inspektionszyklen sowie Auswahl der Reinigungsverfahren unter Beachtung relevanter Normen und Herstellerangaben;
Wirtschaftliche Verantwortung: Kalkulation und Steuerung der gewählten Zyklen und Leistungsmischungen. Änderungen des Mixes müssen wirtschaftlich begründet werden und führen meist zu Festpreisvereinbarungen.
Zusammenführung von privater Wirtschaft und öffentlicher Hand
Die novellierte Fassung der GEFMA 962 vereint die bisher getrennten Leitfäden GEFMA 960 und 961. Dadurch wird eine einheitliche, auditfähige Vorgehensweise geschaffen, die sowohl für private Auftraggeber als auch für die öffentliche Hand geeignet ist. Der Leitfaden übernimmt bewährte Arbeitsweisen des öffentlichen Vergaberechts, um revisionssichere und Compliance‑gerechte Einkaufsprozesse zu gewährleisten. Diese Zusammenführung erleichtert die Anwendung für alle Nutzergruppen und fördert einheitliche Qualitäts- und Dokumentationsstandards.
Anwendungsfälle und Beschaffungsrahmen (EU‑weit / internationaler Wettbewerb)
Der Leitfaden richtet sich besonders an komplexe, standortübergreifende Vergaben mit hohem Betreiberpflichten‑Transfer und unterstützt auch europaweite Ausschreibungen. Er berücksichtigt die Eignungs‑ und Befähigungskriterien aus den GEFMA‑FM‑Excellence‑Zertifizierungen, um eine qualifizierte Auswahl auch bei internationalen Bieterstrukturen zu ermöglichen. Damit können Auftraggeber ihre Betreiberverantwortung nachweisen und Systemdienstleistungen auch im globalen Wettbewerb rechtssicher vergeben.
Kernbegriffe und Prinzipien
Das Konzept der integralen Prozessverantwortung (ipv®) beschreibt eine ergebnisorientierte Leistungsbeziehung, bei der der Dienstleister nicht nur Tätigkeiten ausführt, sondern die mangelfreie Funktion der betreuten Anlagen schuldet. Beispiel: Während in typischen Wartungsverträgen die Leistung mit einem Wartungs‑ oder Mängelbericht endet, gilt die Wartung bei einer Systemdienstleistung erst als abgeschlossen, wenn die Anlage wieder mangelfrei funktionstüchtig ist und alle Aufwendungen im Festpreis enthalten sind.
Die drei Verantwortungssäulen der Systemdienstleistung steuern die Ausschreibung:
Rechtliche Verantwortung: Der Dienstleister übernimmt die übertragbaren Betreiberpflichten für die zu verantwortenden technischen Anlagen oder Reinigungsflächen. Damit geht er Verpflichtungen zur Einhaltung gesetzlicher Prüf‑ und Sicherheitsanforderungen ein.
Technische Verantwortung: Der Dienstleister steuert eigenständig Zyklen für Wartung, Inspektion und Reinigung. Er berücksichtigt dabei geltende Normen und Herstellerangaben; die festgelegten Zyklen fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein und bestimmen die Leistungen.
Wirtschaftliche Verantwortung: Der Mix aus Inspektions‑, Wartungs‑ und Reinigungszyklen liegt in der Verantwortung des Dienstleisters und muss kalkulatorisch berücksichtigt werden. Anpassungen sind wirtschaftlich darzustellen und münden häufig in Festpreisvereinbarungen.
Bezug zu Qualitätsstandards und Befähigungsnachweisen
Die GEFMA 962 verankert die Qualitätsanforderungen über FM‑Excellence‑Zertifizierungen und andere Qualifikationsnachweise. Dadurch können Auftraggeber bei internationalen Ausschreibungen die Befähigung der Bieter überprüfen und ihrer Betreiberverantwortung nachkommen. FM‑Excellence‑Zertifizierungen (z. B. nach GEFMA 710, 720 oder 730) dienen als objektive Vergleichsgrundlage.
Abgrenzung der Produktklassen als Steuerungsinstrument der Ausschreibung
| Produktklasse | Typischer Fokus der Leistungsbeschreibung | Verantwortungstiefe/Steuerungslogik | |
|---|---|---|---|
| Einzeldienstleistung | Tätigkeiten und Mengen, meist gewerkespezifisch | Gering bis mittel | KPIs sind tätigkeitsnah; Schnittstellen liegen überwiegend beim Auftraggeber. |
| Paketdienstleistung | Bündel mehrerer Services | Mittel | Höhere Koordinationspflichten und komplexeres Schnittstellenmanagement. |
| Systemdienstleistung (ipv®) | Ziele, Outputs, Ergebnisparameter und Prozessschnittstellen | Hoch (rechtliche, technische und wirtschaftliche Verantwortung) | Ergebnisparameter werden werkvertraglich definiert; Reporting‑ und Governance‑Architektur ist zentral für Steuerung. |
Formale Vorgaben und Rollen im Ausschreibungsteam
Die GEFMA 962 empfiehlt eine strukturierte Prozessorganisation für das Ausschreibungsteam. Entscheidungsprozesse und Dokumentationen sollen nachvollziehbar gestaltet werden, um später Revisionssicherheit zu gewährleisten. Die Rollenverteilung umfasst u. a. Auftraggeber, Vergabeteam, Fachplaner und juristische Experten.
Revisionssicherheit und Compliance als Prozessanforderung
Durch die Übernahme bewährter Verfahrensweisen des öffentlichen Vergaberechts wird eine revisionssichere Einkaufsorganisation geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Dokumentation der Auswahlkriterien, die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Phasenlogik: von der Eignungsprüfung bis zur Zuschlagsentscheidung
Die Vergabeprozesse werden in aufeinander folgende Phasen gegliedert. Neben dem Preis werden auch konzeptionelle Inhalte und Ressourcenpläne bewertet.
| Vergabephase | Zielsetzung | Entscheidungspunkt | |
|---|---|---|---|
| Bedarf & Sourcing‑Design | Klärung der Systemdienstleistung und der ipv‑Tiefe | Scope, Verantwortungsmodell, Schnittstellenbild und Zielsystem | „Go“ zur Ausschreibung |
| Eignungs‑/Teilnahmewettbewerb | Qualifizierte Auswahlkontrolle | Eignungs‑ und Befähigungskriterien, Nachweise (z. B. FM‑Excellence) | Shortlist |
| Angebotswettbewerb | Vergleich von Preis, Leistung und Konzept | Prozess‑/Output‑Konzept, Governance‑/Reporting‑Konzept, Preislogik | Wertungsentscheidung |
| Zuschlag & Dokumentation | Revisionssichere Entscheidung | Bewertungs‑ und Entscheidungsdokumentation | Zuschlag |
| Übergang/Implementierung (anschlussfähig) | Vertragswirksamkeit im Betrieb | Transition‑ und Steuerungssetup (Reporting, Eskalation) | Betriebsstart |
Grundsatz: Leistungsbeschreibung als Ziel‑/Ergebnisvereinbarung
Bei Systemdienstleistungen genügt es nicht, Tätigkeiten und Mengen aufzulisten; die Leistungsbeschreibung muss grundsätzliche Ziele der Zusammenarbeit und messbare Ergebnisse je Aufgabe festlegen. Der Dienstleister erhält einen erweiterten Handlungsspielraum, bleibt aber an nachweisbare Ergebniszustände gebunden. Beispielsweise endet die Wartungsleistung nicht mit einem Bericht, sondern erst, wenn die Anlage mangelfrei funktionsfähig ist und alle Aufwendungen im Leistungsumfang enthalten sind.
Einbindung des Standard‑LV 3.0 (GEFMA 520)
Die prozessuale Leistungsbeschreibung beginnt mit der Definition der Aufgaben und Leistungsbereiche, wie sie im Standard‑LV 3.0 abgebildet sind. Das Standard‑LV strukturiert das Leistungsspektrum für technische, infrastrukturelle und kaufmännische Leistungen. Bei der Systemdienstleistung müssen jedoch zusätzlich Schnittstellen und Rahmenbedingungen geregelt werden, um eine weitgehende technische, rechtliche und wirtschaftliche Pflichtenübertragung zu ermöglichen. Das LV bildet somit die Basis, die um zusätzliche Vereinbarungen ergänzt wird.
B.I.L.D.‑Methode als Struktur der ergebnisorientierten Prozessbeschreibung
Die B.I.L.D.‑Methode (Betreuen, Inganghalten, Liefern, Dokumentieren) dient als methodischer Kern der prozessualen Leistungsbeschreibung. Sie hilft, ergebnisorientierte Leistungen strukturiert zu beschreiben.
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt typischerweise in drei Ebenen:
Vertragsebene: Ausschreibungstext bzw. späterer Vertrag, der alle Rahmenbedingungen, Bonus/Malus‑Regelungen, Haftung und Anpassung der Vergütung enthält.
Operative Ebene: Funktionale B.I.L.D.‑Leistungsbeschreibung und dazugehörige Anhänge (Kataster, Verzeichnisse, Prioritätenpläne).
Preisblätter und Formblätter: Tabellen zur Preisabfrage und diverse Formulare für die Ausschreibung.
Der B.I.L.D.‑Master fasst alle zu beantwortenden Einzelfragen als Checkliste zusammen und sichert eine gleichbleibend hohe Qualität der Datenaufnahme. Dabei müssen Qualitäten als messbare Ergebnisse an der Schnittstelle beschrieben werden; die detaillierten Arbeitsverfahren und Zyklen werden nicht vorgegeben, sondern dem Dienstleister überlassen.
B.I.L.D.‑Master und Musterbeschreibungen
Der Leitfaden stellt einen B.I.L.D.‑Master als editierfähige Vorlage zur Verfügung. Dieser gibt vor, welche zusätzlichen Vereinbarungen über das Standard‑LV hinaus getroffen werden müssen, um die gewünschte Verantwortungstiefe zu übertragen. Im novellierten Master sind Erfahrungen aus Ausschreibungen seit 2005 eingeflossen; der Leitfaden enthält außerdem Muster‑B.I.L.D.‑Beschreibungen, die die Standard‑LV‑Kapitel zuordnen und weitere Klärungsfragen aufzeigen.
Messbare Qualitätskriterien als werkvertragliche Ergebnisparameter
Die Qualitätskriterien werden als konkret messbare Ergebnisparameter definiert und als werkvertragliche Verpflichtung vereinbart. Abnahme‑ und Nachweislogiken legen fest, wie die Erfüllung nachzuweisen ist. Typische Parameter sind Leistungsfähigkeit der Anlagen, Verfügbarkeit, Sauberkeitsgrade und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Berichtswesen und Steuerungsmechanik als Teil der Leistungsbeziehung
Das Berichtswesen ist ein Eckpfeiler der Steuerung. Der Leitfaden empfiehlt regelmäßige Reports, die das Erreichen der vereinbarten Outputs sowie Kennzahlen dokumentieren und eine Governance‑Struktur mit klaren Eskalationsregeln schaffen.
Vergütungs‑ und Preislogik bei Verantwortungstiefe
Da der Dienstleister Zyklen und Leistungsmischungen eigenverantwortlich festlegt, werden Vergütungen häufig als Festpreis‑ oder Ergebnispreislogik ausgestaltet. Der Mix aus Inspektions‑, Wartungs‑ und Reinigungszyklen ist kalkulatorisch zu berücksichtigen; notwendige Anpassungen müssen wirtschaftlich begründet werden.
Zielbild und Abgrenzung zum Mustervertrag (GEFMA 510)
Kapitel 5 der GEFMA 962 – im Richtlinienwerk als GEFMA 511 geführt – bündelt die zusätzlichen vertraglichen Regelungen, die über den Mustervertrag hinaus erforderlich sind, um Systemdienstleistungen rechtswirksam umzusetzen.
Die Zusatzklauseln werden entlang der im Leitfaden hervorgehobenen Kundenanforderungen strukturiert:
Partnerschaftliche Zusammenarbeit: Kooperation auf Augenhöhe und transparente Kommunikation;
Wirtschaftliche und rechtliche Verantwortungsübernahme: klare Regelung der Betreiberpflichten und wirtschaftlichen Verantwortung;
Ergebnisorientierung: Verpflichtung des Dienstleisters auf die vereinbarten Resultate.
Vertragsmechanik zur Verantwortungsübertragung und Betreiberpflichtensteuerung
Der Vertrag legt fest, wie Betreiberpflichten übertragen oder abgegrenzt werden. Er enthält Nachweispflichten zur qualifizierten Auswahl der Bieter (Eignungsnachweise) sowie eine klare Rollendefinition zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Verknüpfung von Leistungsbeschreibung, KPI/SLA und Rechtsfolgen
Ergebnisparameter aus der Leistungsbeschreibung werden als Service‑Level‑Agreements (SLAs) und Kennzahlen in den Vertrag überführt. Die Abnahmekriterien und Eskalationsregeln regeln die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung und ermöglichen eine kontinuierliche Qualitätssteuerung.
Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Governance als Vertragspflicht
Zur Sicherstellung der Revisionssicherheit wird festgelegt, welche Dokumentations‑ und Reportingpflichten Bestandteil der Systemdienstleistung sind. Diese Verpflichtungen schreiben die Standardisierung der Ausschreibungs‑ und Vertragsdokumentation in die Betriebsphase fort und sichern ein durchgängiges Governance‑System.
Vorlagen zur prozessualen Leistungsbeschreibung
Der Leitfaden stellt den B.I.L.D.‑Master und Muster‑B.I.L.D.‑Beschreibungen als editierfähige Ausgangsbasis zur Verfügung. Sie erleichtern die projektspezifische Anpassung der Leistungsbeschreibung und Schnittstellenregelung.
Hilfsmittel für Eignungs‑ und Zuschlagskriterien
Beispielhafte Kriterienkataloge, die u. a. auf FM‑Excellence‑Zertifizierungen basieren, unterstützen die strukturierte Auswahl der Bieter. Sie enthalten Nachweislogiken, mit denen Auftraggeber die Eignung und Befähigung der Anbieter dokumentieren können.
Standardisierung der Ausschreibungsdokumentation
Der Leitfaden liefert Muster zur Dokumentation von Entscheidungsprozessen, Bewertungslogiken und Vergabevermerken, um Revisionssicherheit und Compliance zu gewährleisten.
Querbezüge innerhalb des „Werkzeugkastens“ (GEFMA 510/520/962)
Hinweise zeigen auf, wie die drei Werkzeuge – Mustervertrag (GEFMA 510), Standard‑LV (GEFMA 520) und Ausschreibungsleitfaden (GEFMA 962) – konsistent angewendet werden, um Redundanzen zu vermeiden und die Verantwortungsübertragung durchgängig abzubilden.
Literatur‑ und Referenzrahmen
Der Leitfaden verweist auf einschlägige Standards wie DIN EN ISO 9001 und das GEFMA‑FM‑Excellence‑Programm, die Qualitäts‑ und Befähigungsnachweise liefern. Weitere interne Referenzen betreffen den Mustervertrag GEFMA 510, das Standardleistungsverzeichnis GEFMA 520 und ergänzende GEFMA‑Richtlinien (z. B. GEFMA 964 für internationale Ausschreibungen).
Hinweis zur Verwendung in globalen FM‑Organisationen
International tätige Unternehmen können die Logik der GEFMA 962 als Governance‑Backbone nutzen. Ein global einheitlicher Dokumentations‑ und Entscheidungsansatz ermöglicht vergleichbare Output‑ und Qualitätsparameter über mehrere Standorte. Ergänzende Leitfäden wie GEFMA 964 zeigen, wie FM‑Prozesse internationalisiert und einheitliche Standards implementiert werden können. Die Synchronisierung lokaler Facility‑Management‑Lösungen stärkt das Kerngeschäft und unterstützt die Integration von Qualitätsanforderungen in internationale Ausschreibungen.
