GEFMA 900: Regelwerke im Facility Management
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GEFMA 900 – Meta‑Übersicht über das FM‑relevante Regelwerk
Die Richtlinie GEFMA 900 wird vom Deutschen Verband für Facility Management (GEFMA) herausgegeben und dient als Meta‑Verzeichnis für das Facility Management (FM). Sie erfasst über 2 000 aktuelle sowie kürzlich aufgehobene Gesetze, Verordnungen, DGUV‑Publikationen, Technische Regeln staatlicher Ausschüsse, Normen, Richtlinien und Empfehlungen, die für den technischen und organisatorischen Betrieb von Liegenschaften relevant sind. Durch seine Systematik erleichtert GEFMA 900 die Verfolgung und Aktualisierung von Regelwerken und zeigt, welche Dokumente neu in Kraft treten oder außer Kraft treten.
GEFMA 900 – Meta-Übersicht zum FM-Regelwerk
- Dokumentprofil und Einordnung
- Regelwerkslogik im Facility Management
- Methodik des Verzeichnisses
- Navigations- und Nutzungssystematik
- Gesamtverzeichnis der Regelwerke
- Technische Regeln staatlicher Ausschüsse
- Tabelle 2 – Empfohlene Datensätze je Regelwerkseintrag (für FM‑Übernahme in ein Regelwerksregister)
- Indizes, Anhänge und Verzeichnisteile zur operativen Anwendung
- Implementierung in formale FM‑Prozesse
Zweck und Nutzen im FM (Meta‑Übersicht)
Übersichtlichkeit: GEFMA 900 stellt die einschlägigen Regelwerke nicht als Kommentierung, sondern als geordnete Gesamtlandschaft dar. Es liefert damit einen systematischen Überblick über Rechtsnormen, technische Regeln und Branchenstandards, die das FM betreffen.
Regelwerksverfolgung: Durch die Kennzeichnung aktueller und aufgehobener Regelwerke unterstützt die Richtlinie das Monitoring und die strukturierte Ableitung von Betreiberpflichten, insbesondere in den Bereichen Betreiberverantwortung, Arbeitsschutz, technischer Betrieb und Compliance‑Management.
Geltungsstand, Umfang, Format
Stand/Ausgabedatum: 2021‑04.
Umfang: ca. 190 Seiten in Verzeichnisform.
Format: Meta‑Übersicht (Verzeichnischarakter); keine normative Kommentierung, sondern systematische Listung der Regelwerke mit Nummer, Titel, Ausgabestand, Status und Änderungsvermerken.
Historische Konsolidierung und Abgrenzung
Die Ausgabe 2021 führt vormals getrennte Verzeichnisse zusammen. Während frühere Versionen separate Verzeichnisse für Gesetze/Verordnungen/UVV sowie Normen/Richtlinien vorsahen, bildet die aktuelle Version ein gemeinsames Gesamtverzeichnis. Dadurch können FM‑Verantwortliche alle relevanten Regelwerkstypen in einer einzigen Übersicht verfolgen.
Regelwerkstypen und ihre Funktion im FM‑Kontext
GEFMA 900 ordnet unterschiedliche „Quellfamilien“ von Regelwerken, die in der Praxis gemeinsam die Anforderungen an Planung, Betrieb, Instandhaltung, Sicherheit und Organisation prägen.
Die wichtigsten Typen sind:
Gesetze: Rechtsnormen des EU‑, Bundes‑ oder Landesgesetzgebers, die für alle verbindlich sind und die Pflichten, Haftung und Organisationsanforderungen regeln. Hanisauland erläutert, dass Gesetze von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und Regeln für das Zusammenleben aufstellen.
Verordnungen: Durch die Exekutive erlassene Vorschriften, die Gesetze konkretisieren. Verordnungen beschreiben, wie eine gesetzliche Regelung praktisch umzusetzen ist.
DGUV‑Publikationen: Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Nach der BauNetz‑Wissen‑Plattform haben DGUV‑Vorschriften (früher BGV) rechtlichen Charakter und definieren Schutzziele; DGUV‑Regeln beschreiben den Stand der Sicherheitstechnik und dienen der Umsetzung dieser Vorschriften.
Technische Regeln staatlicher Ausschüsse: Technische Regeln wie die Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisieren verbindliche Verordnungen. Sie sind Auslegungshilfen zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und enthalten praxisnahe Vorgaben; alternative Maßnahmen müssen den gleichen Schutz erreichen. Entwickelt werden sie von Fachgremien wie dem Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Normen: Standards des DIN/EN/ISO‑Kontexts. Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) betont, dass die Anwendung von Normen grundsätzlich freiwillig ist, dass sie aber den Stand der anerkannten Technik widerspiegeln und eine Basis für Sicherheit und Qualität darstellen. Normen werden konsensorientiert von Expertengremien erarbeitet und dynamisch angepasst, wodurch sie eine Investitions‑ und Rechtsicherheit bieten.
Richtlinien: Praktische Regelwerke von Fachverbänden oder Institutionen. Die Richtlinienfamilie VDI 2083 beispielsweise beschreibt den aktuellen Stand der Technik und führt internationale Standards wie ISO 14644 näher aus; sie sind national ausgerichtet und ergänzen internationale Normen.
Empfehlungen: Orientierungs‑ und Best‑Practice‑Papiere, die keine normative Kraft besitzen. VDI‑Expertenempfehlungen geben praxisnahe Anleitungen und umfassen z. B. Koordination, Nutzung von Warnsystemen oder Kommunikation. Sie dienen als handlungsorientierte Hilfestellung, wenn kein Gesetz oder keine Norm existiert.
Verbindlichkeit und Umsetzungstiefe- Für die FM‑Anwendung ist eine klare Trennung der Verbindlichkeit erforderlich:
Gesetzliche Vorgaben (rechtlich verbindlich): Sie müssen zwingend eingehalten werden und bilden den Pflichtenrahmen.
Technische Regeln mit Vermutungswirkung: Technische Regeln wie ASR oder TRBS gelten als anerkannte Regeln der Technik. Sie legen fest, wie rechtliche Vorgaben umzusetzen sind und haben Vermutungswirkung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Normative Standards (Normen): Werden freiwillig angewendet, können aber durch Gesetze, Verträge oder interne Regelungen verpflichtend werden.
Richtlinien/Empfehlungen: Haben empfehlenden Charakter. Sie konkretisieren Branchenpraxis, standardisieren Verfahren und dienen der Orientierung. VDI‑Richtlinien beschreiben den Stand der Technik, während VDI‑Expertenempfehlungen konkrete Handlungsanleitungen bieten.
Tabelle 1 – Regelwerkstypen (in GEFMA 900 geführt) und typische FM‑Implikationen
| Regelwerkstyp | Typischer Herausgeber‑Kontext | Praktische Rolle im FM | |
|---|---|---|---|
| Gesetze | Parlament (EU, Bund, Länder) | Legaler Rahmen: definiert Pflichten, Haftung und Organisation | Betreiberpflichten‑Register, Compliance‑Pflichtenhefte |
| Verordnungen | Exekutive/Ministerien | Konkretisieren Gesetze, regeln „Wie“ | Prüf‑ und Wartungspläne, Betriebsanweisungen |
| DGUV / Unfallversicherungsträger | Präzisieren Arbeitsschutz; setzen Schutzziele und beschreiben anerkannte Sicherheitsregeln | Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfprotokolle | |
| Technische Regeln staatlicher Ausschüsse | Staatliche Ausschüsse (z. B. ASTA, KTA) | Umsetzungshilfen für Verordnungen; gelten als anerkannte Regeln der Technik | Standard‑Arbeitsanweisungen, technische Prüfkonzepte |
| Normen | DIN / EN / ISO | Standardisieren Begriffe, Leistungen, Methoden; repräsentieren den Stand der Technik | Leistungsbeschreibungen, Qualitätsanforderungen, Nachweise |
| Richtlinien | Fachverbände (z. B. VDI, GEFMA) | Operationalisieren Standards, ergänzen internationale Normen; beschreiben detailliert den Stand der Technik | Betreiberhandbücher, Organisationsrichtlinien, Prozessstandards |
| Empfehlungen | Best‑Practice‑Orientierung; geben praxisnahe Handlungsempfehlungen | Leitfäden, Checklisten, Schulungsunterlagen |
Auswahlkriterien „FM‑Relevanz“
GEFMA 900 listet nur Regelwerke, die für das Facility Management relevant sind. Dies betrifft Vorgaben, die Betreiberpflichten, Sicherheit, Umwelt-, Energie‑ und Datenschutzaspekte beeinflussen und die Planung, Errichtung, Nutzung oder Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen betreffen.
Statuslogik (aktuell vs. aufgehoben)
Das Verzeichnis unterscheidet zwischen gültigen und aufgehobenen Regelwerken. Durch die Aufnahme kürzlich aufgehobener Dokumente werden Übergangsfristen und Ablösungen sichtbar, sodass FM‑Verantwortliche Aktualisierungsbedarf erkennen können.
Änderungskennzeichnung (Versionstransparenz)
Änderungen der letzten Jahre werden gesondert gekennzeichnet. Im Stand 2021‑04 weist GEFMA 900 insbesondere Veränderungen der Jahre 2020 und 2021 aus. Dies unterstützt das Änderungsmanagement im FM und erleichtert die Aktualisierung von Prozessen und Dokumenten.
Verzeichnisstruktur und Auffindbarkeit- Jeder Eintrag enthält mindestens:
Regelwerkstyp,
Kennung (Nummer/Kurzbezeichnung),
Titel,
Ausgabe/Stand,
Status (gültig/aufgehoben),
ggf. Hinweise zu Änderungen.
Arbeitsweise im FM‑Prozess (empfohlene Leselogik)
Regelwerkstyp bestimmen: Zu Beginn wird zwischen Gesetz, Verordnung, DGUV‑Publikation, technischer Regel, Norm, Richtlinie oder Empfehlung unterschieden.
Anwendungsbezug herstellen: Welches Objekt, welche Anlage oder welcher Service ist betroffen?
Status & Stand prüfen: Ist das Regelwerk aktuell oder aufgehoben? Welchen Ausgabestand hat es?
Umsetzungspfad definieren: Welche Pflichten, Kontrollen und Nachweise ergeben sich? Wer ist zuständig?
Dokumentation: Ergebnissicher dokumentieren, z. B. in Betreiberpflichten‑Registern und Arbeitsanweisungen.
Dieses Register sollte die Zuordnung zu konkreten Assets, Services und Standorten abbilden und folgende Funktionen umfassen:
Versionierung & Dokumentenlenkung: Pflege aktueller und historischer Fassungen mit Review‑Zyklen.
Audit‑Trail: Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Verantwortlichkeiten.
Verknüpfung mit Objektstruktur: Zuordnung zu Gebäuden, Anlagen und Prozessen zur Unterstützung der Compliance.
Hinweis
Dieser Abschnitt dient als Katalog. Die nachfolgenden Beschreibungen sind beispielhaft; das tatsächliche Verzeichnis in GEFMA 900 enthält detaillierte Listungen.
Gesetze (FM‑relevant)
Gesetze bilden die Rechtsgrundlage für Betreiberverantwortung, Arbeitsschutz, Umwelt‑ und Energierecht, Datenschutz und Sicherheit. Sie legen die Pflichten von Eigentümern und Betreibern fest und bestimmen die Organisationsverantwortung. Beispiele sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder das Energieeinspargesetz. In der FM‑Praxis dienen Gesetze als „Legal Baseline“ für Verträge, Leistungsverzeichnisse und Haftungsfragen.
Verordnungen (FM‑relevant)
Verordnungen konkretisieren gesetzliche Anforderungen. Beispiele sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln oder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die dazugehörigen technischen Regeln, z. B. Arbeitsstättenregeln (ASR), erläutern die praktische Umsetzung. Im FM leiten sich aus Verordnungen Prüf‑ und Wartungsfristen, Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen ab.
DGUV‑Publikationen- Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung gibt Vorschriften und Regeln heraus:
DGUV‑Vorschriften: Rechtsnormen mit Schutzfunktion, z. B. DGUV‑Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie haben gesetzlichen Charakter und definieren Schutzziele.
DGUV‑Regeln: Anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik. Sie beschreiben den Stand der Sicherheits‑ und Gesundheitstechnik und helfen bei der Umsetzung der DGUV‑Vorschriften.
DGUV‑Informationen: Erläutern spezifische Aufgaben und liefern praktische Hinweise.
Technische Regeln staatlicher Ausschüsse
Technische Regeln wie ASR, TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder KTA‑Regeln (Kerntechnischer Ausschuss) konkretisieren die Umsetzung von Verordnungen. Die Arbeitsstättenregeln (ASR) definieren beispielsweise, wie die ArbStättV in Bezug auf Raumgröße, Beleuchtung oder Fluchtwege praxisnah umzusetzen ist. Diese Regeln gelten als „anerkannte Regeln der Technik“ und gewährleisten eine sichere, gesetzeskonforme Auslegung. Im FM dienen sie als Grundlage für Standard‑Arbeitsanweisungen, Prüfkonzepte und technische Betriebshandbücher.
Normen (nationale/europäische/internationale Standards)
Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), des Europäischen Komitees für Normung (EN) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) schaffen einheitliche Begriffe, Mess‑ und Prüfverfahren sowie Qualitätsanforderungen. Die DKE weist darauf hin, dass die Anwendung von Normen grundsätzlich freiwillig ist, aber sie spiegeln den Stand der Technik wider und bieten Investitions‑ sowie Rechtssicherheit. Beispiele sind DIN 276 (Kosten im Bauwesen), DIN EN 15221‑6 (Flächenbemessung im FM) oder ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Normen dienen der Leistungsbeschreibung, Qualitätssicherung, Vergleichbarkeit und Auditierung.
Richtlinien
Richtlinien von Fachverbänden präzisieren Anforderungen praxisnah und ergänzen internationale Normen. Die Richtlinienreihe VDI 2083 beschreibt etwa den Stand der Technik in der Reinraumtechnik. Sie basiert auf ISO 14644, führt diese tiefer aus und behandelt zusätzliche Aspekte wie Energie‑ und Kosteneffizienz. Richtlinien sind meist national ausgerichtet, werden regelmäßig aktualisiert und gelten als branchenspezifische Standards. Im FM dienen sie zur Standardisierung von Prozessen, zur Definition von Rollen/Schnittstellen sowie zur Erstellung von Betreiberhandbüchern.
Empfehlungen
Empfehlungen und Leitfäden bieten Best Practices und Orientierungshilfen. VDI‑Expertenempfehlungen beispielsweise geben praxisnahe Anleitungen, die Koordination, Nutzung von Warnsystemen und Kommunikation betreffen. Sie sind nicht rechtsverbindlich, erleichtern aber die strukturierte Umsetzung komplexer Aufgaben und fördern eine kontinuierliche Reifegradentwicklung im FM.
Tabelle 2 – Empfohlene Datensätze je Regelwerkseintrag (für FM‑Übernahme in ein Regelwerksregister)
| Feld | ||
|---|---|---|
| Regelwerkstyp | Einordnung der Verbindlichkeit/Umsetzungstiefe | eindeutig, konsistent |
| Kennung (Nr./Kurzbezeichnung) | Referenzierbarkeit (Audit, Vertrag, Nachweis) | eindeutig, unverwechselbar |
| Titel | inhaltliche Identifikation | vollständig |
| Ausgabe/Stand | Steuerung der Aktualität | datiert, versionsklar |
| Status | Handlungsbedarf (gültig/aufgehoben) | statusgesichert |
| Relevanzmarker | Priorisierung im Portfolio | begründet (Objekt/Service) |
| Bemerkungen/Änderungshinweis | Change‑Management | nachvollziehbar dokumentiert |
Abkürzungs‑ und Institutionenverzeichnis
Ein Abkürzungs‑ und Institutionenverzeichnis erleichtert die eindeutige Interpretation von Regelwerkstypen, Herausgebern und Quellfamilien. Gerade für standortübergreifende FM‑Organisationen ist es wichtig, Abkürzungen wie ArbStättV, ASR, DGUV, TRBS oder KTA schnell zuzuordnen und die zuständigen Institutionen zu kennen.
Anwendungsleitfaden für die Regelwerksverfolgung (FM‑Governance)
Der Leitfaden sollte ein Rollenmodell festlegen, bei dem Regelwerksverantwortliche (Owner), Fachexperten, Betreiberorganisation und Dienstleister klar benannt werden. Ein Kontrollsystem mit regelmäßigen Reviews, Eskalationswegen sowie Audit‑, Begehungs‑ und Prüfmanagement sorgt für Wirksamkeit. Die Nachweisführung erfordert eine revisionssichere Dokumentenlenkung und die Verknüpfung von Regelwerksreferenzen mit der Objekt‑ und Anlagenstruktur.
Einbettung in Managementsysteme und Betreiberorganisation
GEFMA 900 dient als Referenzrahmen für ein internes „Single Source of Truth“ der Regelwerkslandschaft. Wichtig ist die Trennung zwischen Verzeichnis (Was existiert?) und Compliance‑Bewertung (Welche Regelwerke gelten für uns und wie werden sie umgesetzt?). So lässt sich nachvollziehen, welche Anforderungen für einzelne Objekte und Services gelten und welche Maßnahmen abzuleiten sind.
Mindestartefakte (aus dem Verzeichnis abgeleitet)
Regelwerksregister: Standort‑, Objekt‑ oder Anlagenbezogene Register mit Kennung, Titel, Stand, Status und Relevanz.
Umsetzungsnachweise: Prüfkalender, Wartungspläne, Unterweisungsdokumente, Gefährdungsbeurteilungen und weitere Nachweise, die den Status der Umsetzung dokumentieren.
Änderungsmanagement: Impact‑Assessments bei markierten Änderungen; Ableitung von Maßnahmen zur Aktualisierung von Verträgen, Prozessen und Dokumenten.
Qualitäts‑ und Revisionssicherheit
Jede Regelwerksreferenz im FM‑Handeln muss auf eine eindeutige Verzeichnisspur zurückführbar sein. Kennung, Ausgabestand und Status müssen dokumentiert und im Auditfall nachweisbar sein. Nur so lassen sich Compliance‑, Haftungs‑ und Organisationsanforderungen belastbar erfüllen.
