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GEFMA 710: Systematische Verbesserung der Rechtskonformität von Organisationen im FM

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GEFMA 710: Systematische Verbesserung der Rechtskonformität von Organisationen im FM

GEFMA 710 – Systematische Verbesserung der Rechtskonformität im Facility Management

Die Richtlinie GEFMA 710 definiert ein prozessorientiertes Compliance‑Management‑System zur nachhaltigen Sicherstellung der Rechtskonformität von Facility‑Management‑Organisationen. Dem Betrieb von Gebäuden und Anlagen liegt in Deutschland eine enorme Zahl an Rechtsvorschriften und technischen Regeln zugrunde. Die Kurzbeschreibung der Richtlinie betont, dass sich Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie Unfallverhütungsvorschriften und technische Regelwerke auf nahezu jede FM‑Dienstleistung auswirken und dass Organisationen die sich daraus ergebenden Konsequenzen beherrschen müssen. Ziel der Richtlinie ist es nicht, das gesamte staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk zu wiederholen; sie will vielmehr eine Hilfestellung geben, Verfahren zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aufzubauen und die Rechtskonformität kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. Besonderes Augenmerk liegt darauf, dass die formulierten Anforderungen nicht nur am Unternehmenssitz oder in Niederlassungen, sondern vor allem an jedem Einsatzort der FM‑Dienstleistung erfüllt werden.

Zielsetzung, Anwendungsbereich und Stellenwert der GEFMA 710

Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen

  • Rechtskonformität bezeichnet die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen, Normen und internen Richtlinien. Im FM umfasst dies insbesondere Anforderungen aus Bau‑, Arbeits‑, Gesundheits‑, Umwelt‑ und Sicherheitsrecht; Compliance‑Management‑Systeme dienen dazu, Regelverstöße durch Identifikation, Bewertung und Überwachung von Risiken zu vermeiden.

  • Betreiberpflichten und Betreiberverantwortung: Nach der Richtlinie VDI 3810 gelten alle natürlichen oder juristischen Personen als Betreiber, die die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit haben, Entscheidungen über die Sicherheit einer Anlage zu treffen. Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage; sie umfasst die Erkennung von Gefahrenquellen und die Ergreifung von Maßnahmen zur Gefahrenminimierung.

  • Organisationsverschulden: Ein Unternehmen kann Pflichtverletzungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugerechnet bekommen. Laut FM‑Connect‑Portal besteht eine Pflichtverletzung aus einem pflichtwidrigen Tun oder Unterlassen, während Verschulden ein persönlicher Vorwurf ist (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Organisatorische Defizite, z. B. unklare Stellenbeschreibungen, fehlende Informationsweitergabe und mangelhafte Dokumentation, führen zu Organisationsverschulden.

  • Compliance‑System: ein strukturiertes Regelwerk zur Sicherstellung und Dokumentation der Rechtskonformität. Es kombiniert Verfahren zur Identifikation, Umsetzung, Kontrolle und kontinuierlichen Verbesserung rechtlicher Pflichten. Im FM wird das Compliance‑System häufig als Bestandteil eines integrierten Managementsystems (IMS) mit Qualitäts‑, Risiko‑, Arbeits‑ und Umweltschutzmanagement verknüpft.

  • Kontroll‑ und Überwachungspflichten: Auch nach einer rechtswirksamen Delegation bleibt der Betreiber letztverantwortlich. Er muss Aufgabeninhalt und ‑umfang definieren, den Delegationsempfänger sorgfältig auswählen, ihn mit Kompetenzen ausstatten, anweisen und laufend überwachen. Die Pflicht zur Kontrolle der Erfüllung delegierter Betreiberpflichten ist nicht delegierbar.

Bedeutung der Rechtskonformität für FM‑Organisationen

Rechtskonformität ist Grundvoraussetzung für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von Immobilien und technischen Anlagen. Eigentümer und Betreiber haben eine Garantenstellung und müssen dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Menschen, Sachen oder Umwelt ausgeht. Die Betreiberverantwortung ergibt sich aus zahlreichen Gesetzen wie Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Trinkwasserverordnung und Gebäudeenergiegesetz.

Die Praxis zeigt, dass eine Vielzahl an rechtlichen und formalen Vorgaben – von Versicherungsrecht über Bau‑ und Arbeitsschutzrecht bis hin zu Umweltauflagen – zu berücksichtigen sind. Eine lückenlose Dokumentation aller Anlagen und Prüfintervalle ist erforderlich; sonst drohen Unfälle, Haftungsansprüche und persönliche Haftung der verantwortlichen Führungskräfte. Das Grundgesetz‑Prinzip „Eigentum verpflichtet“ bedeutet, dass pflichtwidriges Unterlassen oder mangelhafte Organisation als Organisationsverschulden gewertet werden kann. Outsourcing von FM‑Leistungen kann interne Ressourcen entlasten, entbindet den Eigentümer jedoch nicht von der Haftung; die Verantwortung bleibt beim Betreiber.

Einbettung der GEFMA 710 in bestehende Managementsysteme

Die GEFMA 710 verknüpft rechtliche Pflichten mit organisatorischen, prozessualen und dokumentarischen Elementen. Sie schließt an Qualitäts‑, Risiko‑, Arbeitsschutz‑ und Umweltmanagementsysteme an und kann in ein integriertes Managementsystem eingebettet werden. Presseberichte heben hervor, dass die Anforderungen der GEFMA 710 innerhalb der ISO‑9001‑Zertifizierung geprüft werden können. Die Richtlinie dient als Grundpfeiler für weiterführende Zertifizierungen (GEFMA 720, 730). Sie harmoniert auch mit VDI‑Richtlinien (z. B. VDI 3810), deren Definitionen für Betreiberverantwortung und Delegation von Pflichten gelten.

Struktur der relevanten Rechtsgebiete

Facility‑Management betrifft eine breite Palette öffentlicher und privater Gesetze.

Zu den wichtigsten Rechtsbereichen gehören:

  • Arbeits‑ und Gesundheitsschutz: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung verpflichten Arbeitgeber zu Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen.

  • Betriebssicherheit: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.

  • Brandschutz und Verkehrssicherung: VDI‑Richtlinien und Bauordnungen schreiben bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen sowie Verkehrssicherungspflichten vor. Betreiber müssen Wege, Baustellen und gefährliche Bereiche sichern.

  • Umweltrecht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Trinkwasserverordnung und weitere Umweltschutzgesetze regeln Energieeffizienz, Trinkwasserhygiene und Abfallmanagement.

  • Bauordnungs‑ und Planungsrecht: Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen definieren Anforderungen an Stand‑ und Brandschutz, Rettungswege und Nutzungssicherheit.

  • Verkehrssicherungspflichten: Betreiber müssen Gefahrenquellen beseitigen und Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen; eine Vernachlässigung kann zu zivil‑ und strafrechtlicher Haftung führen.

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Vorschriften ist enorm; FM‑Organisationen müssen mehr als 2 000 Gesetze, Verordnungen und technische Regeln beachten. Daher ist ein strukturiertes Regelwerkskataster unerlässlich; es umfasst EU‑, Bundes‑ und Landesgesetze, DGUV‑Regeln, DIN/VDI‑Normen sowie interne Vorgaben. Digitale Tools wie REG‑IS oder CAFM‑Systeme unterstützen die Sammlung und Aktualisierung dieser Regelwerke.

Betreiber‑ und Organisationspflichten

Betreiberpflichten resultieren aus Eigentum und der tatsächlichen oder rechtlichen Möglichkeit, Entscheidungen über den sicheren Betrieb zu treffen.

Die Betreiberverantwortung umfasst:

  • Sicherer Anlagenbetrieb: Erkennung von Gefahrenquellen und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen, Wartungen, Funktionskontrollen und die Einhaltung von Prüfintervallen für technische Anlagen.

  • Schutz von Personen und Umwelt: Die Rechtspflicht richtet sich auf den Schutz von Nutzerinnen und Nutzern, Beschäftigten, Dritten und Umweltgütern.

  • Information und Unterweisung: Unternehmen müssen ihre Beschäftigten über relevante Rechtspflichten informieren; fehlendes Informationsmanagement gilt als Verletzung der Organisationspflicht.

  • Dokumentation und Nachweisführung: Pflichtenerfüllung, Prüfungen und Delegationen sind zu dokumentieren; bei Delegation muss Inhalt, Umfang und Ausführung schriftlich festgelegt werden.

Ableitung prüf‑ und überwachungspflichtiger Anforderungen

Die Richtlinie fordert eine systematische Identifikation prüfrelevanter Pflichten. Eine Bestandsaufnahme der Immobilien und Anlagen ist Ausgangspunkt; unvollständige Daten führen zu Compliance‑Lücken. Danach wird ein Regelwerkskataster erstellt, das alle geltenden Rechtsquellen und technischen Normen enthält. Durch Verknüpfung der Anlagen‑Daten mit den Regelwerken werden konkrete Betreiberpflichten, Fristen, Zuständigkeiten und Dokumentationsanforderungen abgeleitet. Die Pflichten werden nach Risikorelevanz priorisiert. Die GEFMA 310 empfiehlt Compliance‑Level (z. B. rechtlich zwingend, indirekt rechtlich, empfohlen oder vertraglich) zur Risikobewertung.

Grundstruktur des Compliance‑Systems

Die GEFMA 710 beschreibt ein kontinuierliches Regelkreissystem zur Sicherstellung der Rechtskonformität.

Es besteht aus fünf Hauptelementen:

Systemelement

Inhaltliche Funktion im FM

Zieldefinition

Festlegung des angestrebten Rechtskonformitätsniveaus und der Prioritäten basierend auf Gefährdungs und Risikoanalysen.

Organisation

Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten; Erstellung eines Zuständigkeits und Delegationsmodells; Auswahl qualifizierter Personen; Bereitstellung von Ressourcen.

Prozesse

Implementierung von Regelprozessen für Ermittlung, Umsetzung und Dokumentation rechtlicher Pflichten; Integration in operative FM Prozesse wie Wartung, Prüfung, Betrieb und Berichtswesen.

Kontrolle

Überwachung, Prüfung und Bewertung durch interne Kontrollen, Selbstprüfungen und Audits; Sicherstellung der Umsetzung delegierter Pflichten, da die Kontrollpflicht nicht delegiert werden kann.

Verbesserung

Ableitung, Priorisierung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen; Überprüfung der Wirksamkeit und Management Review als Bestandteil des PDCA Zyklus.

Dieses System basiert auf dem Plan‑Do‑Check‑Act (PDCA)‑Zyklus. Nach der Analyse der Regelwerke und Festlegung von Zielen werden Prozesse eingerichtet, deren Ergebnisse regelmäßig überprüft werden. Abweichungen führen zu Korrektur‑ und Verbesserungsmaßnahmen; das System wird anschließend angepasst.

Integration in die FM‑Organisation

Das Compliance‑System muss in bestehende Organisations‑, Betriebs‑ und Entscheidungsstrukturen eingebettet werden. Dazu gehören Schnittstellen zu Qualitäts‑ und Risikomanagement, Arbeitsschutz‑ und Umweltmanagement sowie zur Unternehmensführung. Die Verantwortlichkeiten werden in einer Rollen‑ und Aufgabenmatrix abgebildet; digitale Systeme unterstützen Datenmanagement, Dokumentation und Qualifikationsnachweise. Durch diese Integration wird die Rechtskonformität zu einem festen Bestandteil des operativen Geschäfts und der Governance.

Eine rechtskonforme FM‑Organisation umfasst unterschiedliche Rollen:

  • Betreiberverantwortliche / Eigentümer: tragen die Gesamtverantwortung und sind Garanten für die Sicherheit von Immobilien und Anlagen.

  • Geschäftsführung und FM‑Leitung: stellen das Compliance‑System bereit, definieren Ziele, weisen Ressourcen zu und kontrollieren die Pflichtenübertragung.

  • Fachverantwortliche / technische Leitung: identifizieren prüfpflichtige Anlagen, planen Wartungen, überwachen Prüfintervalle und dokumentieren die Umsetzung.

  • Externe Dienstleister und Prüfer: unterstützen bei Wartungen, Inspektionen und Sachverständigenprüfungen. Trotz Delegation bleiben Eigentümer und Betreiber zur Kontrolle verpflichtet.

Verantwortungs‑ und Aufgabenverteilung

Die Zuweisung von Pflichten muss eindeutig, nachvollziehbar und revisionssicher sein. Die VDI‑3810 definiert die rechtswirksame Delegation als Übertragung der Betreiberverantwortung einschließlich Auswahl eines fachkundigen Delegationsempfängers, klarer Beschreibung der Aufgaben, schriftlicher Dokumentation und angemessener Kontrolle.

Unternehmen müssen

  • den Delegationsempfänger sorgfältig auswählen (Eignung/Fachkunde),

  • Inhalt und Umfang der übertragenen Pflichten definieren und dokumentieren,

  • die Pflichtenübertragung schriftlich festhalten,

  • dem Delegationsempfänger alle notwendigen Kompetenzen und Ressourcen bereitstellen,

  • ihn unterweisen und schriftlich anweisen,

  • die Erfüllung der Aufgaben laufend überwachen.

Unternehmen, die diese Schritte nicht befolgen, können sich nicht exkulpieren; ihnen wird bei Schadensfällen Organisationsverschulden vorgeworfen.

Qualifikation und Befähigung

Personen, die Betreiberpflichten übernehmen, müssen über fachliche, rechtliche und organisatorische Kompetenz verfügen. Laut TÜV NORD müssen Delegationsempfänger nicht nur in ihrem Fachgebiet ausgebildet sein, sondern stets auf dem aktuellen Stand der Technik; der Kenntnisstand wird in VDI‑Richtlinien und anderen technischen Regelwerken abgebildet. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen sind daher unerlässlich; nur so können Ausführende die Leistungen erbringen, die Auftraggeber benötigen und können Auftraggeber bei der Pflichtenübertragung „auf Nummer sicher“ gehen.

Die kontinuierliche Identifikation neuer oder geänderter Rechtsvorschriften erfordert ein strukturiertes Vorgehen:

  • Bestandsanalyse: Vollständige Erfassung aller Gebäude, Anlagen und Prozesse. Fehlende Daten führen zu Compliance‑Lücken und müssen mithilfe von Audits, Dokumentenprüfungen und Ortsterminen geschlossen werden.

  • Regelwerkskataster: Aufbau eines digitalen Verzeichnisses aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen, Normen und internen Vorgaben. Das Kataster dient als zentrale Informationsquelle und wird regelmäßig aktualisiert; digitale Tools erleichtern das Monitoring der über 2 000 relevanten Regelwerke.

  • Regelwerksverfolgung und Informationsmanagement: Gemäß FM‑Connect‑Portal muss das Unternehmen sicherstellen, dass rechtlich relevante Informationen zur richtigen Zeit an die verantwortlichen Personen gelangen; fehlendes Informationsmanagement ist eine Verletzung der Organisationspflicht. Dazu gehört die kontinuierliche Beobachtung von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung.

Umsetzung in operative FM‑Prozesse

  • Wartungs‑ und Prüfpläne auf Grundlage des Regelwerkskatasters erstellt werden; jede Anlage erhält einen Prüf‑ und Wartungskalender mit Fristen, Aufgaben und verantwortlichen Personen.

  • Dokumentations‑ und Nachweisprozesse in das CAFM‑ oder Dokumentenmanagementsystem integriert werden, damit Prüfprotokolle, Wartungsberichte und Zertifikate nachvollziehbar gespeichert sind.

  • Organisation und Delegation in den betrieblichen Ablauf eingebunden wird; Dienstleister werden vertraglich verpflichtet, Pflichten zu erfüllen, und interne Mitarbeitende erhalten klare Anweisungen.

  • Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertungen durchgeführt werden, um Maßnahmen priorisieren zu können.

Eine revisionssichere Dokumentation ist Herzstück der Rechtskonformität. Sie umfasst:

  • Rechtskataster und Pflichtenverzeichnis: listet alle relevanten Vorschriften, Compliance‑Level, Verantwortlichkeiten, Fristen, Nachweise und mögliche Sanktionen.

  • Prüfbücher, Wartungs‑ und Betriebstagebücher: erfassen die Durchführung von Inspektionen, Wartungen und Maßnahmen; fehlende oder unzureichende Dokumentation kann Organisationsverschulden begründen.

  • Delegationsnachweise: schriftliche Vereinbarungen über die Übertragung von Betreiberpflichten und Dokumentation der Unterweisung.

  • Audit‑ und Kontrollberichte: Ergebnisse interner und externer Audits inklusive Abweichungs‑ und Maßnahmenmanagement.

Die Dokumentation muss so geführt werden, dass sie jederzeit aktualisierbar und bei Audits oder im Schadensfall als Beweismittel dient.

Interne Kontrollen und Prüfmechanismen

  • Selbstkontrollen und interne Audits: Überprüfung der Einhaltung von Wartungs‑ und Prüfplänen, der Wirksamkeit von Delegationen und der Vollständigkeit der Dokumentation.

  • Überwachung delegierter Aufgaben: Betreiber müssen den Delegationsempfänger laufend überwachen; die Kontrollpflicht bleibt beim Betreiber und kann nicht delegiert werden.

  • Bewertung der Wirksamkeit: Ergebnisse der Kontrollen fließen in das Maßnahmenmanagement und werden im Rahmen des PDCA‑Zyklus bewertet.

Bewertung der Rechtskonformität

Der Erfüllungsgrad wird durch Soll‑/Ist‑Vergleiche, Abweichungs‑ und Risikoanalysen bewertet. Compliance‑Level nach GEFMA 310 (z. B. rechtlich zwingend, indirekt rechtlich, empfohlen, vertraglich) ermöglichen eine Risikoorientierte Priorisierung. Abweichungen werden nach Schweregrad klassifiziert, und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet.

Umgang mit Abweichungen und Risiken

Bei Mängeln, Fristüberschreitungen oder erhöhten Haftungsrisiken werden sofortige Korrekturmaßnahmen eingeleitet. Das Informationsmanagement spielt eine zentrale Rolle: Mitarbeitende müssen über ihre Rechtspflichten informiert sein; fehlende Kommunikation oder unklare Aufgabenbeschreibungen führen zu Organisationsverschulden. Ursachenanalyse, Anpassung von Prozessen, Schulungen und ggf. Anpassung von Verträgen mit Dienstleistern gehören zum Umgang mit Abweichungen. Risiken werden in das Risikomanagement der FM‑Organisation eingebunden und kontinuierlich überwacht.

Maßnahmenmanagement

Verbesserungsmaßnahmen resultieren aus Bewertungen, Audits und veränderten gesetzlichen Anforderungen. Sie werden priorisiert nach Risiko, Wirksamkeit und Aufwand; Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Fristen werden festgelegt und in das Pflichtenverzeichnis aufgenommen.

Wirksamkeitskontrolle

Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen wird durch erneute Prüfungen, Indikatoren (z. B. Einhaltung von Fristen, Mängelquote) und Feedback der Beteiligten bewertet. Das System wird laufend angepasst, um auf neue Risiken oder Änderungen im Regelwerk zu reagieren.

Management‑Review

Die oberste Leitung führt regelmäßige Management‑Reviews durch. Sie bewertet die Leistungsfähigkeit des Compliance‑Systems, analysiert Abweichungen und Risiken, prüft Ressourcen und beschließt Verbesserungen. Durch den Management‑Review wird die Rechtskonformität zu einem strategischen Steuerungsinstrument und unterstützt die Haftungsprävention.

Einbindung von FM‑Dienstleistern

Der Einsatz externer Dienstleister entbindet den Betreiber nicht von seiner Haftung. Outsourcing kann zwar interne Ressourcen entlasten, jedoch bleibt der Eigentümer in der Verantwortung und muss Dienstleister sorgfältig auswählen, beauftragen und kontrollieren. Verträge müssen Aufgaben, Qualifikationsanforderungen, Haftungsregelungen, Nachweis‑ und Meldepflichten klar definieren. Die Auswahl des Dienstleisters muss fachliche und personelle Ressourcen berücksichtigen.

Steuerung externer Prüfungen

Prüfungen durch Sachverständige (z. B. TÜV, DEKRA) und Behörden müssen terminiert, koordiniert und begleitet werden. Ergebnisse und Mängelberichte sind zu dokumentieren und fließen in das Maßnahmenmanagement ein. Externe Audits liefern objektive Beurteilungen der Rechtskonformität und unterstützen die Vorbereitung auf Zertifizierungen.

Die Richtlinie eignet sich für unterschiedlichste Anwendungsfälle:

  • Eigener Betrieb und Fremdbetrieb: Sowohl Eigentümer‑/Betreiberorganisationen als auch Dienstleister im Outsourcing nutzen GEFMA 710, um ihre Betreiberpflichten nachzuweisen.

  • Bestands‑ und Neubauobjekte: Bei bestehenden Anlagen dient die Richtlinie zur Identifikation von Lücken und zur Optimierung der Betriebsorganisation; bei Neubauprojekten hilft sie, Pflichten von Anfang an zu berücksichtigen.

  • Branchenspezifische Anwendungen: Vom Büro‑ und Verwaltungsgebäude über Industrie‑ und Produktionsstätten bis hin zu Gesundheits‑ und Bildungsbauten lässt sich das System anwenden. Die weite Definition des Betreiberbegriffs umfasst Eigentümer, Vermieter, Geschäftsführer, Mieter, Arbeitnehmer und Dienstleister.

GEFMA 710 bietet erhebliche Vorteile:

  • Haftungsminimierung: Ein strukturiertes Compliance‑System verringert Haftungsrisiken, erleichtert die Beweislastumkehr und ermöglicht im Schadensfall die Exkulpation der Unternehmensleitung.

  • Transparenz und Sicherheit: Klare Verantwortlichkeiten, transparente Prozesse und umfassende Dokumentation schaffen Sicherheit für Betreiber, Dienstleister und Nutzer.

  • Auditfähigkeit: Die Richtlinie liefert eine strukturierte Grundlage für interne und externe Audits und ist integraler Bestandteil der FM‑Excellence‑Zertifizierung nach GEFMA.

  • Organisationale Effizienz: Durch die systematische Erfassung und Priorisierung von Pflichten können Ressourcen effizient eingesetzt, Betriebskosten gesenkt und gleichzeitig die Betriebs- und Nutzungssicherheit gesteigert werden.

  • Wettbewerbsvorteil: Zertifizierte Organisationen zeigen ihrem Umfeld, dass sie höchste Anforderungen an Rechtssicherheit und Qualität erfüllen, was in Ausschreibungen und Kundenbeziehungen von Vorteil ist.

Mindestanforderungen an die Nachweisführung

  • Vollständige Aktenführung: Pflichtenverzeichnisse, Prüf‑ und Wartungsnachweise, Delegationsurkunden und Auditberichte werden systematisch dokumentiert und für jede Liegenschaft separat geführt.

  • Schriftform und Gegenzeichnung: Delegationsvereinbarungen und Anweisungen müssen schriftlich dokumentiert und gegengezeichnet werden.

  • Aufbewahrungsfristen und Zugriffsregelung: Dokumente sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

  • Elektronische Dokumentation: Digitale CAFM‑ und Dokumentenmanagementsysteme erleichtern die Sicherung der Datenintegrität und die Nachweisführung bei Audits.

Vorbereitung auf Audits und Prüfungen

Vor Audits sollten FM‑Organisationen sicherstellen, dass das Rechtskataster aktuell ist, alle Prüfbücher und Protokolle vollständig sind und Delegationsnachweise vorliegen. Interne Audits und Selbstkontrollen dienen der Vorbereitung. Zertifizierungen wie GEFMA 710 oder ISO 9001 verlangen den Nachweis systematisch gelebter Prozesse; die Richtlinie stellt hierfür eine strukturierte Grundlage bereit.

Schlussbetrachtung – Bedeutung der GEFMA 710 für rechtskonformes Facility Management

Die GEFMA 710 liefert ein praxisnahes, strukturiertes Regelwerk zur dauerhaften Sicherstellung der Rechtskonformität im Facility Management. In einer Umgebung, in der eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu beachten ist, schafft sie Transparenz, dokumentiert Pflichten und verankert rechtliche Sicherheit im laufenden FM‑Betrieb. Durch die Verknüpfung von Zieldefinition, Organisation, Prozessen, Kontrolle und kontinuierlicher Verbesserung wird Rechtskonformität nicht als einmalige Prüfung, sondern als kontinuierlicher Managementprozess verstanden.

Für FM‑Organisationen bietet die Richtlinie einen strategischen Mehrwert: Sie reduziert Haftungsrisiken, verbessert die organisatorische Sicherheit, schafft Vertrauen bei Eigentümern, Nutzern und Behörden und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Im Zusammenspiel mit anderen Managementsystemen ermöglicht GEFMA 710 einen haftungssicheren, professionellen und nachhaltigen FM‑Betrieb.