GEFMA 502: Kriterien zur Ausschreibung & Vergabe von Facility Services
Facility Management: Organisationsentwicklung » Normen » GEFMA » GEFMA 502: Kriterien zur Ausschreibung & Vergabe von Facility Services
GEFMA 502: Qualifikations‑ und Zuschlagskriterien als Kern rechtssicherer Vergabe im Facility Management
Die 2024 erstmals veröffentlichte Richtlinie GEFMA 502 stellt einen wesentlichen Baustein für die professionelle Ausschreibung und Vergabe von Facility‑Management‑Dienstleistungen dar. Sie ergänzt bestehende prozessorientierte Vergabestandards um eine systematische Kriterienlehre. Eignungs‑ und Zuschlagskriterien werden differenziert definiert, sodass Auftraggeber ihre Dienstleisterauswahl auf ein objektives, transparentes und rechtssicheres Fundament stellen können. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Eignungs‑ und Zuschlagskriterien festzulegen; in der Privatwirtschaft orientiert man sich bei größeren Vergabevolumina meist am gleichen Verfahren. Die Publikation betont, dass der günstigste Angebotspreis allein nicht über die Wirtschaftlichkeit entscheidet – insbesondere bei Dienstleistungen mit schwer normierbarem Leistungsinhalt. Die Richtlinie befindet sich im Entwurfsstatus; Rückmeldungen aus der Praxis sollen in die weitere Entwicklung einfließen.
Leistungs- und Bewertungsstandards für Facility-Services
- Zielsetzung, Status und Einordnung
- Grundverständnis von Qualifikations‑
- Anwendungsbereich
- Qualifikationskriterien
- Zuschlagskriterien
- Gewichtung und Bewertungsmethodik
- Abgrenzung von Qualifikation
- Besondere Kriterienfelder im Facility Management
- öffentlichen Vergabeverfahren
- Privaten Vergabeverfahren
- Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit
- Empfehlungen zur praktischen Anwendung
- Mehrwert der Anwendung von GEFMA 502
Zielsetzung der Richtlinie
Die GEFMA 502 definiert einen strukturierten Kriterienrahmen, der Auftraggebern eine sachgerechte Auswahl geeigneter Bieter (Eignung) und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Zuschlag) ermöglicht. Sie unterstützt die treffsichere, projektbezogene Bieterauswahl und Angebotswertung. Ziel ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhöhen, Vergabeentscheidungen rechtssicher zu dokumentieren und die Betreiberverantwortung über den gesamten Lebenszyklus abzusichern.
Entwurfsstatus und Anwendungslogik
Die Erstausgabe 2024‑11 der Richtlinie befindet sich im Entwurfsstatus. Sie ist praxisoffen konzipiert, um Erfahrungen aus öffentlichen und privaten Vergabeverfahren zu integrieren. Anwender werden ausdrücklich zur Rückmeldung aufgefordert. Die Richtlinie dient als Orientierungsrahmen; ihre Anwendung erfordert stets eine verantwortungsvolle Anpassung an den konkreten Leistungsumfang, die Risiken und die Marktstruktur.
Einordnung in die GEFMA‑Systematik
GEFMA 502 ist keine Prozessbeschreibung, sondern eine inhaltliche Ergänzungsrichtlinie. Sie grenzt sich von prozessualen Vergabestandards ab und ergänzt diese durch eine systematische Kriterienlehre. Damit positioniert sie sich neben Richtlinien wie GEFMA 510 (Mustervertrag) und GEFMA 520 (Leistungsbeschreibung) als inhaltliches Werkzeug zur rechtssicheren FM‑Vergabe.
Trennungsprinzip
Die Vergabe ist in zwei Phasen zu unterteilen: Eignungsprüfung (Feststellung der grundsätzlichen Leistungsfähigkeit des Bieters) und Angebotswertung (Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots). Dieses Trennungsprinzip ist rechtlich verankert. Eignungs‑ und Zuschlagskriterien dürfen nicht vermischt werden. Nach § 122 GWB und §§ 44–46 VgV müssen Eignungskriterien die technische, wirtschaftliche und rechtliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen, während Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB das wirtschaftlichste Angebot anhand von Preis und qualitativen Merkmalen bestimmen. Die strikte Trennung schützt vor Diskriminierung und wahrt den Wettbewerb.
Bedeutung für öffentliche und private Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, Eignungs‑ und Zuschlagskriterien transparent festzulegen. Sie müssen die Prinzipien Wettbewerb, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit und Transparenz berücksichtigen. Private Auftraggeber können sich an dieser Logik orientieren, um nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen und die Betreiberverantwortung sicherzustellen. In beiden Sektoren trägt die konsequente Anwendung der Kriterien zur Qualitätssicherung und zur nachhaltigen Leistungsbeziehung bei.
Der Kriterienrahmen gilt für alle wesentlichen Leistungsbereiche des Facility Managements:
Technisches Facility Management (Instandhaltung, Wartung, Energie‑ und Gebäudetechnik).
Infrastrukturelles Facility Management (Reinigungs‑, Sicherheits‑, Catering‑ und Entsorgungsleistungen).
Kaufmännisches Facility Management (Flächenmanagement, Controlling, Vertragsmanagement).
Integrierte Leistungsbündel aus diesen Bereichen, etwa bei Total‑FM‑Modellen oder PPP‑Projekten.
Die Kriterien sind flexibel an unterschiedliche Leistungsbündel anpassbar. Für jede Leistungsart sind spezifische Eignungs‑ und Zuschlagskriterien zu definieren, die den jeweiligen Risiken und Qualitätsanforderungen entsprechen.
Vergabearten und Auftraggeber
Die Richtlinie ist auf öffentliche und private Vergaben anwendbar. Sie berücksichtigt Einzel‑ und Rahmenverträge, Objekt‑ und Portfoliovergaben sowie verschiedene Vergabearten (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren). Öffentliche Auftraggeber unterliegen den Vorgaben des GWB, der VgV und der UVgO; private Auftraggeber besitzen größere Gestaltungsspielräume, sollten jedoch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung beachten.
Zweck und Funktion
Qualifikationskriterien dienen der Vorselektion leistungsfähiger, zuverlässiger und fachkundiger Anbieter. Sie sollen sicherstellen, dass nur solche Unternehmen zur Angebotswertung zugelassen werden, die über die notwendige Fachkenntnis, wirtschaftliche Stabilität und organisatorische Leistungsfähigkeit verfügen. Nach §§ 122 GWB und § 44–46 VgV dürfen nur geeignete Bieter in die nächste Stufe gelangen. Geeignete Unternehmen erfüllen Mindestanforderungen, die im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs oder der Eignungsprüfung nachgewiesen werden.
Kategorien von Qualifikationskriterien
Eignungskriterien werden systematisch nach fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Leistungsfähigkeit gegliedert.
Die folgende Tabelle zeigt typische Inhalte und Prüfziele:
| Kriterienkategorie | Typische Inhalte | Prüfzweck |
|---|---|---|
| Fachliche Eignung | Referenzen ähnlicher Projekte, Qualifikation und Anzahl des eingesetzten Personals, Nachweise beruflicher Zulassungen | Leistungsfähigkeit und Erfahrung |
| Wirtschaftliche Eignung | Jahresumsatz, Bonitätsnachweise, Eigenkapitalquote, Versicherungsdeckung | Stabilität und finanzielle Zuverlässigkeit |
| Organisatorische Eignung | Unternehmensstruktur, Prozessorganisation, Qualitäts und Umweltzertifikate (z. B. ISO 9001, ISO 14001) | Zuverlässigkeit der Auftragsabwicklung |
Zweck der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Sinne des besten Preis‑Leistungs‑Verhältnisses. Nach § 127 GWB müssen sie sich auf den Auftragsgegenstand beziehen und Preis sowie qualitative Leistungsmerkmale berücksichtigen. Zuschlagskriterien kommen erst nach erfolgreicher Eignungsprüfung zur Anwendung; sie dürfen nicht zur Auswahl von Bietern missbraucht werden.
Zuschlagskriterien werden in preisliche, qualitative und konzeptbezogene Kriterien gegliedert:
| Zuschlagskriterium | Bewertungsfokus | Ziel |
|---|---|---|
| Preis | Angebotsgesamtpreis, Lebenszykluskosten, Betriebskosten | Wirtschaftlichkeit |
| Qualität | Leistungs und Organisationskonzept, Personalkonzept, Wartungs und Instandhaltungsplanung | Leistungsniveau und Plausibilität |
| Nachhaltigkeit | Umwelt und Sozialkriterien, Energieeffizienz, Ressourcenschonung | Zukunftsfähigkeit und ESG Konformität |
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien muss die Prioritäten des Auftraggebers widerspiegeln und für Bieter nachvollziehbar sein. Öffentliche Auftraggeber müssen Gewichtungen (z. B. in Prozent) in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angeben. Fehlende oder nachträglich geänderte Gewichtungen sind unzulässig. In der Praxis hat sich eine Preis/Qualität‑Gewichtung von 60/40 oder 50/50 bewährt; eine Qualität von mindestens 35 % verhindert, dass qualitative Aspekte zur „Alibifunktion“ verkommen.
Bewertungsmodelle
Die Bewertung erfolgt häufig mittels Punktesystemen oder Scoring‑Modellen. Für qualitative Kriterien werden Punkteskalen (z. B. 0–10) empfohlen, damit differenzierte Bewertungen möglich sind. Coarse Skalen wie 0–3 können zu Verzerrungen führen. Der Preis kann mithilfe relativer Formeln bewertet werden (z. B. günstigster Preis = maximale Punktzahl; höherer Preis = proportionale Punkte). Die gewichteten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Für Transparenz empfiehlt sich eine Wertungsmatrix in Excel oder Vergabesoftware, die Kriterien, Gewichtungen, Punkteskalen und Rechenregeln enthält.
Typische Abgrenzungsfehler
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Qualität des Personals bereits als Eignungskriterium zu bewerten; dies ist nur zulässig, wenn die qualitative Zusammensetzung des Personals den Leistungsinhalt maßgeblich beeinflusst (Ausnahme nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV). Zudem werden gelegentlich Zertifikate (z. B. ISO‑9001) sowohl als Eignungs‑ als auch als Zuschlagskriterium angesetzt – dies führt zu einer doppelten Bewertung. Auch die unsachgemäße Übernahme von Mindestanforderungen (Ko‑Kriterien) in die Wertung ist unzulässig; Nichterfüllung muss zum Ausschluss führen.
Personal‑ und Organisationskonzepte
In der Praxis haben sich Personal‑ und Organisationskonzepte als zentrale Zuschlagskriterien etabliert. Sie geben Aufschluss über die qualitative Umsetzung der FM‑Leistung.
In der Praxis haben sich Personal‑ und Organisationskonzepte als zentrale Zuschlagskriterien etabliert. Sie geben Aufschluss über die qualitative Umsetzung der FM‑Leistung.
Personalkonzept: Darstellung der auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit anhand eines Organigramms, Benennung der Projektleitung und Stellvertretung, Angaben zu Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals und Vertretungsregelungen.
Betreiber‑/Organisationskonzept: Beschreibung der Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zur Erbringung der FM‑Leistungen; Darstellung des Start‑up‑Managements und der Übernahme der Betreiberverantwortung.
Wartungs‑ und Instandhaltungsplanung: Vorlage eines beispielhaften Wartungsplans zur Darlegung der Umsetzung.
In einer beispielhaften Ausschreibung wurden diese Kriterien mit 45 % (Personalkonzept), 40 % (Betreiberkonzept) und 15 % (Wartungsplan) gewichtet.
Qualitäts‑, Risiko‑ und Nachhaltigkeitsaspekte. Neben Preis und Personal sind Qualität, Risiko und Nachhaltigkeit wichtige Wertungsfelder.
Qualitätsmanagement: Zertifizierte Managementsysteme (z. B. ISO 9001), Prozessbeschreibungen, Kennzahlen‑ orientierte Leistungsmessung und kontinuierliche Verbesserungsprozesse können bewertet werden.
Risikomanagement: Konzepte zur Ausfallsicherheit, Notfall‑ und Eskalationspläne, Schulungen für Betreiberverantwortung.
Nachhaltigkeit: Umwelt‑ und Sozialkriterien (z. B. Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, fairer Umgang mit Beschäftigten) werden zunehmend gefordert und können als Zuschlagskriterium gewichtet werden. Die Kriterien müssen messbar und nachprüfbar sein (z. B. CO₂‑Bilanz, Anteil zertifizierter Reinigungsmittel).
Besonderheiten öffentlicher Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber müssen die Grundsätze Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb strikt beachten. Sie sind an das GWB, die VgV und die UVgO gebunden. Zuschlagskriterien müssen veröffentlicht und ihre Gewichtungen vor Angebotsabgabe bekannt gegeben werden. Der Vergabeprozess ist mehrstufig: (1) formale Prüfung der Angebote; (2) Eignungsprüfung; (3) Bewertung anhand der Zuschlagskriterien; (4) Plausibilitätsprüfung der Preise. Abweichungen können zu Rügen und Nachprüfungsverfahren führen.
Für eine öffentliche Ausschreibung im technischen Gebäudemanagement könnte folgende Kombination gewählt werden:
Eignung: Nachweise über Referenzen für vergleichbare Objekte, Nachweis der Qualifikation des Technikpersonals, Bonitätsnachweise.
Zuschlag: Preis (40 %), Personalkonzept (30 %), Qualität und Prozesse (20 %), Nachhaltigkeit (10 %).
Flexibilität und Gestaltungsfreiheit
Private Auftraggeber sind nicht an öffentliche Vergabegesetze gebunden, sollten aber ähnliche Grundsätze anwenden, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Sie können die Kriterien stärker an unternehmensspezifischen Zielen ausrichten, zum Beispiel an Innovationskraft, Partnerschaftsmodellen oder ESG‑Strategien. Gewichtungen können variabler gestaltet werden; ein stärkerer Fokus auf Qualität und Nachhaltigkeit ist möglich.
Marktorientierte Bewertung
Bei privaten Vergaben können Innovationsfähigkeit, Partnerschaftsmodelle und Performance‑Kennzahlen als Zuschlagskriterien dienen. So können digitale Konzepte (z. B. CAFM‑Systeme, IoT‑Anwendungen), Collaboration‑Modelle (z. B. integrierte Teams) oder Service‑Level‑Agreements bewertet werden. Zudem können langfristige Leistungskennzahlen wie Energieverbrauch, CO₂‑Reduktion oder Nutzerzufriedenheit in die Bewertung einfließen.
Anforderungen an Vergabeunterlagen
Alle Kriterien, Gewichtungen, Bewertungsmodelle und Berechnungsformeln müssen in den Vergabeunterlagen dokumentiert werden. Dies gewährleistet Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit. Die Unterlagen sollten klar strukturiert sein: Kriterienkatalog, Nachweisliste, Bewertungsmatrix, Beschreibung der Bewertungsmethode. Die Veröffentlichung erfolgt bei öffentlichen Vergaben im Bekanntmachungstext und in den Vergabeunterlagen; bei privaten Vergaben sind interne Freigaben und Protokolle anzufertigen.
Nachweis‑ und Prüfanforderungen
Der gesamte Vergabeprozess muss auditfähig sein. Alle eingereichten Nachweise, Prüfprotokolle und Bewertungsunterlagen sind zu archivieren. Prüfer müssen nachvollziehen können, wie die Entscheidung zustande kam. Bei öffentlichen Vergaben gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen; private Auftraggeber sollten sich an ähnlichen Standards orientieren. Die Verwendung von Vergabesoftware und elektronischen Vergabeplattformen erleichtert die Dokumentation.
Schrittweise Einführung
Für Unternehmen, die bisher vorwiegend den Preis als Vergabekriterium nutzten, empfiehlt sich eine schrittweise Einführung von standardisierten Eignungs‑ und Zuschlagskriterien. Zunächst sollte der Kriterienkatalog entwickelt und intern abgestimmt werden. Pilotprojekte ermöglichen das Testen von Bewertungsmatrizen. Erfahrungen aus den ersten Anwendungen sollten ausgewertet und der Katalog angepasst werden. Schulungen für Einkaufs‑ und FM‑Verantwortliche unterstützen die Umsetzung.
Feedback und Weiterentwicklung
Da GEFMA 502 als Entwurf veröffentlicht wurde, ist Feedback aus der Praxis ausdrücklich erwünscht. Auftraggeber und Dienstleister sollten ihre Erfahrungen mit der Anwendung der Kriterien in Verbände und Arbeitskreise einbringen. So kann die Richtlinie weiterentwickelt und an neue Entwicklungen wie Digitalisierung, ESG‑Anforderungen oder veränderte Marktbedingungen angepasst werden.
Operativer Nutzen
Die Anwendung strukturierter Eignungs‑ und Zuschlagskriterien erhöht die Transparenz und Vergleichbarkeit von Angeboten. Sie erleichtert die Auswahl leistungsfähiger Dienstleister, verbessert die Qualität der Dienstleistungserbringung und sichert die Betreiberverantwortung ab. Durch klare Bewertungsmodelle lassen sich Entscheidungen objektiv begründen; Nachprüfungsverfahren können reduziert werden.
Strategischer Nutzen
Auf strategischer Ebene schafft die Anwendung der GEFMA 502 rechtssichere Vergaben, fördert nachhaltige Leistungsbeziehungen und unterstützt die langfristige Qualitätssicherung im Facility Management. Durch die Integration von Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Aspekten werden zudem gesellschaftliche Verantwortung und Zukunftsfähigkeit gefördert. Unternehmen können ihre FM‑Strategie an langfristigen Werttreibern ausrichten und Innovationen gezielt honorieren.
