GEFMA 198-1/-2: Dokumentation im FM
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Dokumentation als Fundament eines rechtssicheren und steuerbaren Facility Managements
Die Richtlinie GEFMA 198‑1/-2 ist das zentrale Regelwerk für die systematische Dokumentation im Facility Management (FM). Sie wurde als Reaktion auf die unsystematische Ablage von Plänen, Daten und Dokumenten entwickelt und soll einen einheitlichen, lebenszyklusorientierten Rahmen schaffen, der von der Planung über den Betrieb bis zur Umnutzung reicht. Teil 1 der Richtlinie beschreibt die grundlegenden Begriffe, Prozesse, Strukturen und Werkzeuge der FM‑Dokumentation, während Teil 2 eine vollständige, praxisorientierte Liste der erforderlichen Einzeldokumente bereitstellt. Ziel ist es, eine rechtssichere, nachvollziehbare und prüfbare Dokumentationsbasis zu schaffen, die sowohl operative FM‑Prozesse als auch Betreiberverantwortung, Risikomanagement und Compliance unterstützt.
Dokumentation im Facility Management als Grundpfeiler
- Teil 1 – Grundlagen, Struktur und Organisation der FM‑Dokumentation
- Begriffe, Definitionen und Grundverständnis
- Anforderungen an die FM‑Dokumentation
- Strukturierung der FM‑Dokumentation
- Prozesse der Dokumentationserstellung und ‑pflege
- Werkzeuge und Hilfsmittel der FM‑Dokumentation
- Teil 2 – Dokumentenarten und empfohlene Struktur der FM‑Dokumentation
- Kategorien der FM‑Dokumente
- Empfohlene Struktur der Einzeldokumente
- XLS‑Dokumentenliste als zentrales Steuerungsinstrument
- Anwendung der GEFMA 198 im operativen FM
- Kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung der Dokumentation
- Nutzen und Mehrwert der Anwendung von GEFMA 198‑1/-2
Zielsetzung von Teil 1
Die Richtlinie definiert die FM‑Dokumentation als strategisches Managementinstrument. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Informationen – von Entwurfsplänen über Betriebsanleitungen bis hin zu Prüfprotokollen – strukturiert erfasst werden. Ziel ist Transparenz in der Bewirtschaftung, Rechtssicherheit gegenüber Haftungsansprüchen und eine wirtschaftliche Organisation des Lebenszyklus von Immobilien.
Geltungsbereich- Die FM‑Dokumentation nach GEFMA 198 umfasst:
Fachdisziplinen: technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Facility Management.
Objekte: Gebäude, bauliche Anlagen und technische Systeme aller Nutzungsarten.
Organisationsformen: eigene Organisationen und ausgelagerte Dienstleistungen (Fremdorganisationen).
Skalierung: einzelne Objekte ebenso wie große Immobilienportfolios.
Nutzen der systematischen FM‑Dokumentation
Eine strukturierte Dokumentation leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Sie erleichtert das Risikomanagement, ermöglicht eine konsequente Qualitätssicherung und fördert eine nachhaltige Betriebsführung. Durch transparente Prozesse lassen sich Aufgaben übergeben und Leistungen nachweisen, wodurch Haftungsrisiken reduziert werden.
Die FM‑Dokumentation umfasst verschiedene Dokumentenarten, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen:
Bestandsdokumentation: Sie beschreibt, wie ein Gebäude und seine Anlagen tatsächlich errichtet wurden. Zu den Inhalten gehören Bauverträge, Ausführungspläne, Abnahmeprotokolle, Nachtragsunterlagen und Änderungen während der Bauphase. Diese Unterlagen dokumentieren die komplette Baugeschichte und dienen als Rechtsnachweis für Genehmigungen und als Grundlage für Umbauten und Kostenkalkulationen.
Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation: Hierzu zählen Betriebsanleitungen, Wartungshandbücher, Wartungsprotokolle, Gefährdungsbeurteilungen und das Anlagenkataster. Diese Dokumente sichern den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb, unterstützen das Wartungsmanagement und dokumentieren wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungen.
Prüf-, Nachweis- und Genehmigungsdokumentation: Diese Kategorie beinhaltet Prüfberichte, Prüfbücher, Sachverständigengutachten, Genehmigungen, Brandschutzbescheide und andere behördliche Bescheide. Sie dienen dazu, die Einhaltung gesetzlicher Prüfÿlichten nachzuweisen und bilden eine wichtige Grundlage für Haftungsfreistellungen.
Vertragsdokumentation: Dazu zählen Verträge mit Planern, Bauunternehmen, Betreibern und Dienstleistern sowie Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements (SLA) und Preisverzeichnisse. Eine strukturierte Vertragsdokumentation erleichtert das Management von Leistungsbeziehungen und bildet die Basis für Vergaben und Controlling.
Ergänzend gibt es anweisende Dokumentation wie Verfahrensanweisungen, Betriebsanweisungen und Notfallpläne. Diese Dokumente geben den Beteiligten klare Handlungsanweisungen und machen Abläufe nachvollziehbar.
Dokumentation im Lebenszyklus von Immobilien
Eine lebenszyklusorientierte Dokumentation begleitet ein Objekt von der ersten Planung über die Bauausführung und den Betrieb bis zur Umnutzung oder Stilllegung. Bereits in der Planungsphase müssen Anforderungen an die zukünftige Betriebsdokumentation berücksichtigt werden. Während der Bauphase wird die Bestandsdokumentation erstellt und für die Nutzung freigegeben. Im laufenden Betrieb sind Anpassungen, Umbauten und Instandsetzungen stets zu dokumentieren, damit die Unterlagen aktuell und FM‑gerecht bleiben.
Rechtliche und organisatorische Anforderungen
FM‑Dokumentation unterliegt zahlreichen Rechtsnormen: das Baurecht, die Arbeitsstättenverordnung, das Umweltrecht und fachspezifische Vorschriften (z. B. Feueränleitungs- und Aufzugsgesetze) verlangen prüffähige Unterlagen. Betreiber sind verpflichtet, ihre Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen und Gefahren für Nutzer und Dritte auszuschließen. Um diese Pflichten delegieren zu können, müssen Aufgaben, Zuständigkeiten und Auswahl der Dienstleister dokumentiert werden. Reparaturen, Umbauten und Wartungen sind lückenlos nachzuweisen; bei prüfflichtigen Anlagen wie Aufzügen oder Brandschutzklappen besteht gesetzliche Dokumentationspflicht.
Qualitative Anforderungen- Die Qualität der Dokumentation bestimmt ihre Rechtssicherheit. Sie muss:
vollständig sein, also alle erforderlichen Informationen enthalten;
aktuell sein und regelmäßig aktualisiert werden;
nachvollziehbar strukturiert sein, sodass Inhalt, Autor und Version klar erkennbar sind;
prüfbar sein, d. h. Informationen müssen schnell auffindbar und auskunftsfähig sein;
revisionssicher sein, also vor unberechtigter Änderung geschützt werden. Ein revisionssicheres Archiv muss Daten ordnungsmäßig, vollständig, sicher, verfügbar und unveränderlich speichern.
Dokumentationssystematik
Die Dokumentation sollte logisch gegliedert werden. Strukturen können sich nach Objekten (z. B. Liegenschaften, Gebäude, Anlagen), nach Prozessen (Planung, Bau, Betrieb), nach Verantwortlichkeiten (Eigentümer, Betreiber, Dienstleister) oder nach Fachdisziplinen richten. Eine durchgängige Kennzeichnung (z. B. nach DIN 6779‑12) erleichtert die Zuordnung von Dokumenten zu technischen Systemen.
Eine mehrstufige Hierarchie schafft Transparenz zwischen strategischen Vorgaben und operativen Nachweisen:
| Ebene | Dokumentationsart | Zweck |
|---|---|---|
| Strategisch | Richtlinien, Konzepte, Betreiberhandbuch | Steuerung und Vorgaben |
| Operativ | Betriebs- und Wartungsunterlagen | Umsetzung der Vorgaben |
| Nachweisend | Prüf- und Protokolldokumente | Rechtssicherheit und Beweisführung |
Erstellung und Fortschreibung
Die initiale Erstellung der Dokumentation erfolgt in der Planungs- und Bauphase. Bei der Übergabe ist sicherzustellen, dass alle Projektdaten vollständig und in der geforderten Detailtiefe vorliegen. In der Betriebsphase muss die Dokumentation kontinuierlich fortgeschrieben werden: Betriebsanleitungen, Wartungsunterlagen, Ersatzteilübersichten und Bestandszeichnungen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Fehlende Dokumente werden in einem Prüfbericht erfasst und nachgeliefert. Der Erhalt der Unterlagen wird schriftlich bestätigt; alle Vorgänge sind zu protokollieren und versioniert abzulegen.
Verantwortlichkeiten und Rollen
Die Verantwortung für die Dokumentation liegt beim Betreiber. Dieser kann Aufgaben an Fachpersonal oder externe Dienstleister delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemäße Auswahl, Einweisung und Überwachung verantwortlich. Zuständigkeiten sind eindeutig festzulegen: Wer erstellt ein Dokument? Wer prüft und genehmigt es? Wer archiviert und aktualisiert es? Eine klare Rollenbeschreibung verhindert Haftungslücken.
Digitale und analoge Dokumentationsmittel
Bei der Wahl der Werkzeuge muss zwischen analogen und digitalen Medien unterschieden werden. Papierarchive können rechtssicher sein, sind jedoch in der Verwaltung aufwändig. Moderne Dokumentenmanagementsysteme (DMS) bieten dagegen zentrale, strukturierte Ablagen mit Metadaten, leistungsfähiger Suche, Versionierung und Zugriffskontrolle. Sie ermöglichen, dass Änderungen nachvollziehbar gespeichert und ältere Versionen abrufbar bleiben. Eine klare Rechteverwaltung bestimmt, wer Dokumente lesen, bearbeiten, freigeben oder löschen darf. DMS lassen sich lokal (On‑Premise) oder als Cloud‑Lösung betreiben und verfügen über Mechanismen zur Revisionssicherheit, z. B. WORM‑Speicher, Audit‑Trails und automatische Versionsprotokolle. Datenschutz und Aufbewahrungsfristen gemäß DSGVO und Abgabenordnung werden durch Verschlüsselung, Zugriffsprotokolle und gesteuerte Löschprozesse unterstützt.
Schnittstellen zu anderen FM‑Systemen
Ein DMS sollte an andere Systeme angebunden werden: CAFM‑Software (Computer Aided Facility Management) für die Objektverwaltung, Instandhaltungsmanagementsysteme für die Planung von Wartungen, ERP‑Systeme für kaufmännische Abläufe, CRM für die Kommunikation mit Nutzern sowie Risiko‑ und Compliance‑Systeme. Schnittstellen ermöglichen einen durchgängigen Informationsfluss und vermeiden doppelte Datenhaltung. Leistungsfähige Suchfunktionen, OCR und Filter nach Metadaten sorgen für schnelle Auffindbarkeit. Automatisierte Workflows verteilen Dokumente zur Bearbeitung oder Freigabe und steigern so die Effizienz.
Zweck des Dokumentenkatalogs
Teil 2 der Richtlinie enthält eine vollständige Liste aller FM‑relevanten Einzeldokumente. Diese Liste dient als Referenz und Prüfliste für Projektbeteiligte, Betreiber und Auditoren. Sie ermöglicht zu prüfen, ob sämtliche erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, und erleichtert die Beschaffung fehlender Dokumente.
Systematik des Dokumentenverzeichnisses
Die Dokumentenliste ist nach Dokumententypen, Lebenszyklusphasen und FM‑Fachdisziplinen gegliedert. Sie unterscheidet zum Beispiel Plandokumentation, Betriebsanleitungen, Prüfberichte, Unterlagen für die Betriebsorganisation sowie Verträge. Zusätzlich werden Dokumente bestimmten Gewerken und technischen Systemen zugeordnet, was die gezielte Auffindung erleichtert.
Planungs- und Bestandsdokumente
Planungs- und Bestandsdokumente beschreiben die technische Ausführung von Gebäuden und Anlagen. Sie umfassen Bauverträge, genehmigte Einreichpläne, Ausführungs- und Detailpläne, statische Berechnungen, Materialdatenblätter, Abnahme- und Fertigstellungsanzeigen. Auch nachträgliche Planänderungen, As‑Built‑Pläne und Nachtragsvereinbarungen sind Bestandteile dieser Kategorie. Solche Dokumente schaffen Transparenz über die Baustruktur und bilden die Grundlage für Umbauten und Wartungsplanungen.
Betriebs- und Instandhaltungsdokumente
Diese Kategorie enthält alle Unterlagen, die für den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich sind. Dazu gehören Betriebsanleitungen der Hersteller, Wartungshandbücher, Wartungsverträge, Instandhaltungsprotokolle, Wartungskalender, Ersatzteillisten und Anlagenkataster. Zusätzlich enthalten sie Gefährdungsbeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und Dokumentationen des vorbeugenden Brandschutzes. Diese Dokumente sichern die Verfügbarkeit und Effizienz der Anlagen und ermöglichen eine lückenlose Planung und Dokumentation von Instandhaltungsarbeiten.
Prüf-, Nachweis- und Genehmigungsdokumente
Rechtlich relevante Dokumente dienen dem Nachweis der Einhaltung von Prüf- und Genehmigungspflichten. Dazu zählen Prüfberichte, Prüfbücher, Messprotokolle, Befunde, Gutachten von Sachverständigen sowie Behördenbescheide (z. B. Fertigstellungsanzeigen, Benützungsbewilligungen, Bau- und Nutzungsbewilligungen). Sie dokumentieren, dass gesetzliche Fristen und Vorgaben eingehalten werden, und stützen die Haftungsfreistellung des Betreibers.
| Dokumentenkategorie | Inhaltlicher Schwerpunkt | |
|---|---|---|
| Bestandsdokumente | Technische Ausführung, Baupläne, Abnahmeunterlagen | Transparenz über Bau und Ausstattung |
| Betriebsdokumente | Betriebs- und Wartungsunterlagen, Gefährdungsbeurteilungen | Sicherung von Verfügbarkeit und Effizienz |
| Nachweisdokumente | Prüfberichte, Genehmigungen, Gutachten | Rechtssicherheit und Haftungsnachweise |
Jedes Dokument sollte standardisierte Angaben enthalten, um Vergleichbarkeit und Prüffähigkeit zu gewährleisten. Dazu gehören:
Titel und Zweck des Dokuments;
Geltungsbereich (betroffene Anlagen/Objekte);
verantwortliche Person/Organisation;
Version, Datum und Gültigkeit;
Status der Aktualisierung (z. B. Entwurf, freigegeben, in Revision);
Referenzen auf relevante Normen, Verträge oder SLAs;
Historie der Änderungen mit Versionsnummern;
Ablageort bzw. Verknüpfungen zu weiterführenden Dokumenten.
Einheitliche Dokumentenlogik
Eine einheitliche Aufbau- und Ablagestruktur erleichtert das Auffinden und die Prüfung der Dokumente. Die Dokumente sollten in einem DMS mit konsistentem Layout und klaren Metadaten abgelegt werden. Verlinkungen zwischen Dokumenten (z. B. von der Wartungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung) verbessern die Nachvollziehbarkeit. Eine eindeutige Kennzeichnung nach Dokumentenarten, Lebenszyklusphase und technischem Gewerk ist erforderlich.
Zweck der XLS‑Vorlage
Die von GEFMA bereitgestellte Excel‑Vorlage dient als zentrales Register der Dokumentation. Sie listet alle erforderlichen Dokumente auf und erlaubt es, Verantwortlichkeiten, Status und Ablageorte zuzuordnen. So können Betreiber und Auditoren schnell prüfen, welche Unterlagen vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Typische Inhalte der Dokumentenliste
Eine Dokumentenliste enthält Spalten wie Dokumentenname, Dokumentenkategorie, betroffene Anlage, Lebenszyklusphase, verantwortliche Person, Status (erwartet, in Arbeit, abgeschlossen) und physischer oder digitaler Ablageort. Zusätzliche Felder für Versionsnummer, Datum der letzten Aktualisierung und Verweis auf verbundenen Verträge oder Prüfungen erhöhen die Transparenz. Die Liste dient als Instrument zur Steuerung, Kontrolle und Vollständigkeitsprüfung der FM‑Dokumentation.
Integration in FM‑Prozesse
Die Dokumentationssystematik muss in alle operativen FM‑Prozesse integriert werden. Bei der Planung von Instandhaltungsmaßnahmen, der Vergabe von Leistungen, der Steuerung des Service‑Desks und des Controllings bilden die dokumentierten Informationen die Entscheidungsgrundlage. Verknüpfungen zwischen DMS und CAFM‑System erlauben, dass Wartungsaufträge direkt aus der Dokumentation generiert und Rückmeldungen (z. B. Wartungsprotokolle) automatisch abgelegt werden. Prozesse wie Vergabe und Abrechnung nutzen die Vertragsdokumentation und SLAs als Referenz.
Unterstützung von Betreiberverantwortung und Audits
Durch eine strukturierte Dokumentation kann der Betreiber nachweisen, dass er seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Die Dokumentation belegt die Delegation von Aufgaben, die Auswahl geeigneter Dienstleister, die Qualifizierung und Unterweisung des Personals sowie die fortlaufende Überwachung der Leistungen. Im Haftungsfall kann der Betreiber darlegen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Bei Audits ermöglicht eine revisionssichere Dokumentation eine schnelle und lückenlose Prüfung.
Regelmäßige Überprüfung
Die Dokumentation ist kein statisches Produkt. Nutzungsänderungen, Umbauten, technische Innovationen und Änderungen der Rechtslage machen eine kontinuierliche Aktualisierung erforderlich. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass veraltete Informationen identifiziert und ersetzt werden. Prüfzyklen sollten in der Organisation verankert sein (z. B. jährliche Reviews oder Ereignisbezogene Aktualisierungen). Schulungen sensibilisieren die Beteiligten für ihre Dokumentationspflichten.
Weiterentwicklung auf Portfolioebene
Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder komplexen Portfolios muss die Dokumentationssystematik skalierbar sein. Durch einheitliche Strukturierungs- und Kategorisierungssysteme lassen sich Daten konsolidieren, vergleichen und analysieren. Dies ermöglicht ein portfolioweites Risikomanagement, Benchmarking und die Identifikation von Optimierungspotenzialen.
Operativer Nutzen
Die konsequente Anwendung der GEFMA‑Richtlinie führt zu klaren Strukturen, verbesserten Informationsflüssen und reduzierten Suchaufwänden. Transparente Daten steigern die Effizienz von Wartungs- und Serviceprozessen, erleichtern die Ressourcenplanung und verbessern die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Betreibern und Dienstleistern.
Strategischer Nutzen
Auf strategischer Ebene schafft die standardisierte Dokumentation Rechtssicherheit und unterstützt die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Sie ist Grundlage für Compliance- und Risiko‑Management, trägt zur nachhaltigen Sicherung der FM‑Qualität bei und erhöht den Wert der Immobilien. Einheitliche Dokumentationsprozesse erleichtern die Integration neuer Technologien und die Umsetzung digitaler Strategien.
