Betriebsvereinbarung Personalplanung
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Richtlinien für strukturierte Personalplanung im Unternehmen
Die Betriebsvereinbarung zur Personalplanung regelt die strategische und operative Planung von Arbeitskräften. Sie definiert Prozesse zur Kapazitätsplanung, Schichtgestaltung und Ressourcennutzung unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen. Transparente Strukturen fördern eine vorausschauende Personalsteuerung und stellen sicher, dass gesetzliche Vorgaben sowie unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Eine klare Regelung optimiert Arbeitsabläufe und trägt zur nachhaltigen Personalentwicklung bei.
Betriebsvereinbarung zur effizienten Personalplanung
- Betriebsvereinbarung
- Präambel
- Personalplanung
- Beratung
- Strategische Aspekte
- Flexibilisierung
- Kompetenz
- Aspekte
- Automatisierung
- Erfolgsmessung
- Inkrafttreten
zur qualitativen und quantitativen strategischen Personalplanung
zur qualitativen und quantitativen strategischen Personalplanung
(Erweiterte Version: Berücksichtigung moderner HR-Trends und Technologien)
zwischen der Geschäftsleitung (Arbeitgeber)
und dem Betriebsrat (Arbeitnehmervertretung)
(Ort, Datum)
Zielsetzung
Mittel- und langfristige Veränderungsbedarfe im Personalbestand sollen durch eine qualitative und quantitative strategische Personalplanung so frühzeitig erkannt werden, dass:
-Betriebsänderungen (z. B. Personalabbau) möglichst vermieden,
-Personalbedarfe rechtzeitig gedeckt,
-Kompetenzlücken frühzeitig geschlossen,
-Unsicherheiten bei Mitarbeitenden minimiert werden.
Die Planung soll Belegschaft und Unternehmen gleichermaßen Sicherheit und Gestaltungsfreiheit ermöglichen.
Moderne Herausforderungen. Die heutige Arbeitswelt ist geprägt von:
Digitalisierung, Automatisierung, KI (veränderte Skill-Anforderungen),
Demografischem Wandel und Engpässen im Fachkräftebereich,
Nachhaltigkeits- und ESG-Zielen,
Flexibilisierten Arbeitsmodellen (Remote, Teilzeit, Talentpool),
Globalen Projekten (internationale Zusammenarbeit),
Generationen-Management und Gesundheitsförderung.
Transparenz und Beteiligung
Eine gut kommunizierte Personalplanung weckt Vertrauen und unterstützt das interne Veränderungsmanagement (z. B. Aus- und Weiterbildung). Wichtiger Grundsatz ist „intern vor extern“, um vorhandene Beschäftigte weiterzuqualifizieren und mögliche Sorgen um Arbeitsplatzverlust zu minimieren.
Rollierender 3-Jahres-Horizont
Jährlich wird eine rollierende Personalplanung für die kommenden 3 Jahre erstellt. Sie umfasst sowohl quantitative Aspekte (z. B. FTE-Bedarf, Altersstrukturanalyse) als auch qualitative (Kompetenzprofile, Skill-Gaps).
Berücksichtigung erweiterter Treiber. Neben den klassischen Parametern (Absatz, Make-or-Buy, Standortstrategie, Projekte, Prozesse, technischer Fortschritt, Gesetze, Verträge) werden explizit folgende Trends einbezogen:
Digitalisierung/Automatisierung/KI: Prognose zukünftiger Skills (z. B. KI-Spezialist, Data Analyst).
Nachhaltigkeit/ESG: Bedarf an Green Skills, CO₂-Bilanz relevanten Rollen (Nachhaltigkeitsmanager, Compliance).
Remote Work und flexible Zeitmodelle: Einschätzung, wie Teilzeit-/Homeoffice-Quoten den FTE-Bedarf beeinflussen.
Demografie und Generationen-Management: Rentenwellen, Erfahrungswissen, Mentorings.
Mentale Gesundheit: Erkennung von Belastungsschwerpunkten, ggf. Bedarf an betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen.
Internationale Anforderungen: Globale Rekrutierungsoptionen, Entsendungen, Near-/Offshoring.
Jährliche Beratung
Nach Fertigstellung lädt die Geschäftsleitung den Betriebsrat zu einem Beratungstermin ein (Vorab-Festlegung einer Agenda).
Verantwortlich: das HR-Führungsteam (bspw. HR-Leitung), das den Prozess koordiniert.
Teilnehmerkreis
Bis zu 5 Vertreter*innen des Betriebsrats (z. B. Personalausschuss, Schwerbehindertenvertretung, Wirtschaftsausschuss)
Bis zu 5 Vertreter*innen der Geschäftsleitung (z. B. HR, Controlling, Fachabteilungen)
Abstimmung mit Unternehmensstrategie
Die Personalplanung darf nicht im Widerspruch zur Unternehmensstrategie stehen. Synchronisation mit Budget- und Investitionsplanung liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung.
Die in der Planung identifizierten Gaps/Stärken fließen in:
Internen Arbeitsmarkt (Versetzungen, Talentpool),
Personalentwicklung (E-Learning, Seminare, Umschulung),
Ausbildungsbereich (Ausbildungsplätze, duale Studiengänge),
Generationenbrücke/ATZ (Weitergabe von Erfahrungswissen),
Gesundheitsprogramme (Stressmanagement, flexible Modelle).
Mitbestimmungs- und Kontrollrechte
Alle Betriebsratsrechte aus dem BetrVG (z. B. §§ 92, 92a, 99) bleiben unberührt. Der Betriebsrat kann die relevanten Personalstatistiken einsehen und an den Beratungen teilnehmen.
Nachhaltigkeits- und Diversitätsziele
Die Planung berücksichtigt ESG-Aspekte (z. B. Klimaschutzziele, Diversitätssteigerung). Möglicher Personalanstieg in Bereichen wie Corporate Social Responsibility oder umgekehrt neue Profile für Green Tech.
Integration flexibler Arbeitsmodelle
Die Planung analysiert, in welchen Bereichen Remote Work, Teilzeit, Jobsharing und andere Modelle den Personalbedarf beeinflussen. Dies kann Engpässe oder Überschüsse reduzieren (z. B. durch flexible Einsätze).
Internationale und interkulturelle Aspekte (optional)
Globale Rekrutierung: Falls das Unternehmen international agiert, können Personalanforderungen im Ausland (Entsendungen, Remote-Hires) in die Planung integriert werden, sofern steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte geklärt sind.
Interkulturelle Teams: Neue Skills (z. B. Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenz) können als Planungsbedarf auftauchen. Berücksichtigung von Zeitverschiebungen, Online-Kollaboration über Kontinente hinweg.
Digitale Abbildung und Automatisierung
Software-Tools: Sofern das System definierte Schwellwerte (z. B. Skill-Lücke) erkennt, kann es automatisierte Alerts ans HR- oder PE-Team schicken. Dies ermöglicht proaktives Handeln (z. B. Umschulung, Neueinstellungen).
Automatisierte Warnmeldungen: Sofern das System definierte Schwellwerte (z. B. Skill-Lücke) erkennt, kann es automatisierte Alerts ans HR- oder PE-Team schicken. Dies ermöglicht proaktives Handeln (z. B. Umschulung, Neueinstellungen).
Erfolgsmessung und Weiterentwicklung
KPIs und Reporting: Zur Bewertung der Wirksamkeit können Key Performance Indicators (KPIs) definiert werden, wie Time-to-Fill, interne Besetzungsquote, Skill Coverage oder Retention Rate. Diese Kennzahlen werden regelmäßig mit dem Betriebsrat diskutiert (z. B. in den 3-monatlichen Reviews).
Weiterentwicklung: Die BV zur strategischen Personalplanung wird mindestens alle 2 Jahre auf Aktualität überprüft. Bei neuen HR-Trends (z. B. neu entstehende Berufsbilder, stark veränderte Marktbedingungen) kann eine außerordentliche Anpassung erfolgen.
Inkrafttreten, Kündigung und salvatorische Klausel
Inkrafttreten: Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Kündigung: Sie ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar; sie endet dann ohne Nachwirkung.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Betriebsparteien verpflichten sich, eine dem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung zu treffen.
Ort, Datum
/______________________/____________________________/
| (Geschäftsleitung / Arbeitgeber) | (Betriebsrat / Arbeitnehmervertretung) |
(Ggf. weitere Unterschriften: Personalabteilung, Datenschutzbeauftragter, etc.)*
Wichtiger Hinweis: Diese Fassung ist ein Muster und muss an betriebliche Gegebenheiten (inkl. tariflicher und rechtlicher Rahmen) angepasst sowie juristisch überprüft werden.