Organisations-, Personal- und Leistungsentwicklung
Die Organisations-, Personal- und Leistungsentwicklung sind zentrale Ansätze zur Verbesserung der betrieblichen Strukturen, der Mitarbeitendenqualifikation und der Effizienz von Leistungen. Sie prägen die Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens, insbesondere im Facility Management (FM), und beeinflussen die Arbeitsbedingungen erheblich. Gleichzeitig erfordern sie eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaft. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist essenziell, um Veränderungen sozialverträglich, transparent und nachhaltig zu gestalten. Die Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß BetrVG gewährleistet, dass Veränderungen sozialverträglich, transparent und im Einklang mit den Interessen der Mitarbeitenden gestaltet werden. Klare Betriebsvereinbarungen und frühzeitige Einbindung aller Beteiligten sind Schlüssel für den erfolgreichen Wandel.
Definition: Die Organisationsentwicklung umfasst systematische Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung betrieblicher Strukturen, Prozesse und Arbeitsweisen.
Ziele:Verbesserung von Effizienz und Flexibilität.
Anpassung an technologische, rechtliche und marktwirtschaftliche Anforderungen.
Förderung einer innovationsorientierten Unternehmenskultur.
Erhöhung der Transparenz und Effektivität von Entscheidungsprozessen.
Typische Maßnahmen
Restrukturierung: Einführung flacher Hierarchien oder Umstrukturierung von Abteilungen.
Digitalisierung: Implementierung von CAFM-Systemen oder Automatisierung administrativer Prozesse.
Agile Arbeitsmethoden: Einführung von Projektteams und flexiblen Arbeitsmodellen.
Standortverlagerung: Anpassung von Standorten und Betriebsflächen, um Kosteneffizienz und Erreichbarkeit zu verbessern.
Mitbestimmung
Relevanz: Jede organisatorische Veränderung beeinflusst Arbeitsplätze, Entscheidungswege und Arbeitsabläufe.
Rechtliche Grundlagen:
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb.
§ 111 BetrVG: Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, wie Standortschließungen oder Umstrukturierungen.
Beispiele:
Neue Teamstruktur: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass klare Zuständigkeiten definiert werden.
Standortverlagerung: Der Betriebsrat setzt Maßnahmen zur Minimierung von Pendelzeiten oder Homeoffice-Regelungen durch.
Definition und Zielsetzung
Definition: Die Personalentwicklung umfasst systematische Programme und Maßnahmen zur Förderung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden.
Ziele:Anpassung der Belegschaft an neue Technologien und Anforderungen.
Förderung der Karriereentwicklung und Bindung der Mitarbeitenden.
Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit durch individuelle Entwicklungspläne.
Typische Maßnahmen
Weiterbildung: Fachspezifische Schulungen, Zertifizierungen oder Workshops.
Karriereplanung: Individuelle Entwicklungspläne und interne Aufstiegsmöglichkeiten.
Mentoring und Coaching: Unterstützung durch erfahrene Kolleginnen oder externe Beraterinnen.
Digitale Lernplattformen: Einführung von E-Learning-Modulen, die den Zugang zu Weiterbildungen erleichtern.
Mitbestimmung in der Personalentwicklung
Relevanz: Qualifikationsmaßnahmen beeinflussen die Einsatzmöglichkeiten, Vergütung und Karrierechancen der Mitarbeitenden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 96 BetrVG: Der Betriebsrat kann Maßnahmen der Berufsbildung fördern.
§ 98 BetrVG: Mitbestimmung bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen.
Beispiele:
Schulungen für neue Technologien: Der Betriebsrat fordert, dass Mitarbeitende umfassend auf neue Arbeitsmittel geschult werden.
Weiterbildungspflicht: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass diese sozialverträglich gestaltet wird und keine Nachteile für die Teilnehmenden entstehen.
Definition und Zielsetzung
Definition: Leistungsentwicklung zielt darauf ab, die Produktivität und Qualität betrieblicher Prozesse und Dienstleistungen zu steigern.
Ziele:
Optimierung von Arbeitsprozessen und Ressourcennutzung.
Sicherstellung der Qualität betrieblicher Leistungen.
Etablierung von Standards zur Überwachung und Verbesserung von Ergebnissen
Typische Maßnahmen
Einführung von Leistungskennzahlen (KPIs): Überwachung von Zielerreichungen und Prozessoptimierungen.
Service-Level-Agreements (SLAs): Definition von Standards und Zielvorgaben für Dienstleistungen.
Digitalisierung: Nutzung von Technologien wie CAFM-Systemen zur Überwachung von Prozessen.
Prozessanalysen: Identifikation von Verbesserungspotenzialen und Umsetzung von Maßnahmen.
Mitbestimmung
Relevanz: Die Einführung von Kennzahlen und Standards kann den Arbeitsdruck erhöhen und Auswirkungen auf die Belegschaft haben.
Rechtliche Grundlagen:
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten oder Leistung.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Beispiele:
Überwachungssoftware: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein CAFM-System keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Leistungskennzahlen: Der Betriebsrat fordert, dass diese nur auf Teamebene, nicht individuell, erhoben werden.
Wechselwirkungen
Organisationsentwicklung: Verändert Strukturen und Arbeitsweisen, die neue Qualifikationen erfordern.
Personalentwicklung: Bietet Lösungen für die Qualifikationsanforderungen der Organisationsentwicklung.
Leistungsentwicklung: Nutzt optimierte Strukturen und qualifizierte Mitarbeitende zur Steigerung der Effizienz.
Herausforderungen
Akzeptanz der Maßnahmen: Problem: Mitarbeitende empfinden Veränderungen als belastend.
Lösung: Transparente Kommunikation und Mitwirkung des Betriebsrats fördern die Akzeptanz.
Datenschutz:
Problem: Digitale Systeme könnten zur Überwachung missbraucht werden.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für klare Datenschutzregelungen.
Ressourcenbedarf:
Problem: Personalentwicklungsmaßnahmen benötigen Zeit und finanzielle Mittel.
Lösung: Der Betriebsrat fordert Priorisierung und Planung.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Ziele und Grundsätze: Definition der Ziele und Vorgaben für Veränderungen.
Transparenz: Verpflichtung zur frühzeitigen Information und Einbindung des Betriebsrats.
Qualifikationen: Förderung von Schulungen und Weiterbildungen.
Arbeitsbedingungen: Sicherstellung sozialverträglicher Gestaltung von Veränderungen.
Datenschutz: Klare Regelungen zur Nutzung digitaler Systeme.